FAQ

Vor, während und nach der Antragstellung ergeben sich immer wieder Fragen oder Probleme. Auf dieser Seite beantwortet der Fonds Darstellende Künste, gebündelt zu verschiedenen Themenfeldern, die häufigsten Fragen.

Dabei handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Eine Betrachtung des Einzelfalls können diese allgemein verständlichen Auskünfte folglich nicht ersetzen, wohl aber eine erste Orientierung ermöglichen. Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung unbedingt die für das jeweilige Programm verbindlichen Regularien.

Allgemeine Fragen/Vor der Antragstellung

„Professionell tätig“ bedeutet, dass Sie hauptberuflich in den Freien Darstellenden Künsten tätig sind und damit Ihren Lebensunterhalt in der Regel überwiegend (min. 51%) bestreiten bzw. Einnahmen überwiegend aus dieser Profession haben.

Nein, ist sie nicht. Zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in den Regularien des jeweiligen Förderprogramms nähere Angaben.

Als „nicht überwiegend öffentlich grundgefördert“ gelten Antragsteller*innen dann, wenn sie ihre jährlichen Kosten nicht kontinuierlich, d. h. nicht regelmäßig zu 51% oder mehr durch eine Grundförderung aus öffentlichen Mitteln decken.

Als „professionell kuratorisch“ gelten jene Tätigkeiten, die maßgeblichen Einfluss auf die programmatische und inhaltliche Ausgestaltung des (Rahmen-) Programms einer Spielstätte, eines Festivals, einer Fach- oder anderweitigen Veranstaltung im Rahmen der Freien Darstellenden Künste nehmen.

Als Absolvent*in gelten all jene Antragsstellenden, die ihren Studienabschluss nach dem 01.01.2019 an einer staatlich anerkannten Kunsthochschule oder Universität erlangt haben. Zu den einschlägigen Fachrichtungen zählen alle Ausbildungen und Studiengänge die weitestgehend im Bereich der vielgestaltigen Darstellenden Künste angesiedelt sind.

Ja, Studierende können in allen Programmen einen Antrag stellen, soweit die Voraussetzungen in Hinblick auf öffentliche Förderungen/Gastspiele und die langjährige professionelle Tätigkeit hinreichend nachgewiesen werden kann.

Nein, das ist nicht möglich. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig.

Ja, es ist möglich, Anträge für unterschiedliche Vorhaben in verschiedenen Förderprogrammen zu beantragen – sowohl in derselben als auch in einer anderen Förderrunde.

Ja, das ist mit Ausnahme der Rechercheförderung möglich. Zu den Antragsvoraussetzungen der Rechercheförderung finden Sie in den Regularien nähere Angaben.

Die Entscheidung, für welches Programm Sie ein Vorhaben einreichen, müssen Sie auf Basis Ihrer Selbsteinschätzung treffen. Nutzen Sie den Platz für die Selbstdarstellung und Darstellung Ihres Vorhabens, um Ihr geplantes Projekt mit Bezug auf die Regularien des Förderprogramms zu präsentieren. Der Fonds berät Sie nach Möglichkeit gern. Den entsprechenden Kontakt und die genauen Geschäftszeiten entnehmen Sie bitte der Kontaktseite.

Nein, darf es nicht. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Förderentscheidung durch die einberufene Jury des Fonds Darstellende Künste bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden. Eine Kofinanzierung für ein geplantes Vorhaben darf jedoch schon bewilligt worden sein. Beachten Sie die voraussichtlichen Entscheidungstermine der Antragsrunde, damit Sie abschätzen können, wann Sie voraussichtlich frühestens mit Ihrem Vorhaben beginnen können.

Netzwerk- und Strukturförderung, Prozessförderung und Wiederaufnahmeförderung

Der Programmlaufzeit für #TakeHeart-Vorhaben mit Fristen aus den Jahren 2021 und 2022 (Februar und März) endet grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2022.

Eine Ausnahme bildet die Prozessförderung mit Frist vom 15. März 2022; hier endet die Laufzeit am 30. April 2023.

Beantragte Vorhaben, die zu den Fristen im Herbst 2022 (September und Oktober) im Rahmen von #TakeHeart eingereicht werden, können bei Bewilligung bis spätestens zum 30. Juni 2023 realisiert werden.

Recherche- und Residenzförderung

Im Programm der Rechercheförderung gibt es zudem spezifische Projektzeitraumlaufzeiten je nach Antragsfrist, im Programm der Residenzförderung ist der Projektzeitraum abhängig von der spezifischen Spielstätte, bei der Sie eine Residenz machen möchten bzw. dem kooperierenden Netzwerk, in dem dieses Haus Mitglied ist. Die Fristen sind in den jeweiligen Regularien der Förderprogramme definiert.

Die kommenden Einsendeschlüsse stehen auf der Startseite unter „Fristen“. Außerdem werden sie unter dem Menüpunkt Förderprogramme und auf den Unterseiten der einzelnen Förderungen veröffentlicht. Auch im persönlichen Bereich zur Antragstellung, den Sie über den Login auf der Homepage erreichen, sind die Fristen der aktuell laufenden Förderprogramme noch einmal aufgeführt.

Ja, wenn Sie einen dgti-Ergänzungsausweis führen, kann der Fördervertrag mit diesen Daten geschlossen werden.

Anträge können ausschließlich online eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte das Antragsportal des Fonds. Dort müssen sich Antragstellende einen Account anlegen, den sie auch für weitere Antragstellungen und die Bearbeitung bewilligter Anträge beim Fonds nutzen.

Da wir im Falle einer Förderzusage die entsprechenden Verträge auf diesen Namen abschließen, bitten wir Sie, Ihren Namen im Feld „Zeichnungsberechtige*r Projektverantwortliche*r“ so einzutragen, wie er in Ihrem Personalausweis/Pass steht. Sie können Ihren Künstler*innennamen, wenn er nicht im Personalausweis/Pass eingetragen ist, gerne in einem anderen Feld des Antrags nennen (z. B. in den Feldern „Informationen zu dem*r Akteur*in“ und/oder „Zur Veröffentlichung gedachte Kurzbeschreibung“).

Sie finden alle Muster auf der Seite Formulare in der Rubrik „WISSENSWERTES VOR DER ANTRAGSTELLUNG“. Bitte verwenden Sie das Muster für das Programm, in dem Sie beantragen möchten. Im Onlineportal sind alle notwendigen Dokumente für das Einreichen der Anträge ebenfalls noch einmal verlinkt.

Kofinanzierungen im Rahmen von #TakeHeart sind für die Prozessförderung, Wiederaufnahmeförderung, Netzwerk- und Strukturförderung sowie die Konzeptionsförderung grundsätzlich zulässig. Die Rechercheförderung sieht keine Kofinanzierung vor. Genauere Regelungen zur Kofinanzierung entnehmen Sie bitte den Regularien des jeweiligen Förderprogramms.

Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt jedoch eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, in der Regel das Goethe-Institut, Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN) und alle Förderungen aus NEUSTART KULTUR.

Als bare Eigenmittel gelten alle Geldbeträge, die aus dem eigenen Vermögen der*des Zuwendungsempfangenden stammen und die zur Finanzierung eingesetzt werden können, z. B. Unternehmensmittel, privates Geldvermögen, Mitgliedsbeiträge, Spenden (die ohne einen speziellen Zweck erfolgen), Darlehen (wenn dafür ein ordentlicher Zinssatz entrichtet wird) und Haushaltsmittel öffentlicher juristischer Personen. Eigenmittel müssen bei Antragstellung grundsätzlich nachgewiesen werden, bspw. anhand eines Kontoauszuges aus dem hervorgeht, dass die entsprechende Summe zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt.

Unbare Eigenleistungen sind unentgeltliche Leistungen, d. h. Leistungen, für die keine monetäre Gegenleistung erbracht wird, also kein Geld fließt. Dies kann sowohl personelle Leistungen in Form von unentgeltlich geleisteten Arbeitsstunden, als auch den Einsatz bereits vorhandener Sachleistungen umfassen. Alle erbrachten unbaren Eigenleistungen müssen nachweislich dem beantragten Projekt zuzuordnen sein und entsprechend im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.

Um unbare Eigenleistungen einzubringen und im Verwendungsnachweis darzulegen, benötigen Sie eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage.

Die Fördergrundsätze des #TakeHeart-Maßnahmenpakets geben dabei keine festen Stundensätze vor. Die Berechnung der unbaren Honorare erfolgt vielmehr anhand der Profession der Person und Art der Arbeitsleistung in angemessener und marktüblicher Höhe. Bitte geben Sie immer einen nachvollziehbaren Stundenlohn an (siehe auch “Empfehlung einer Honoraruntergrenze” vom Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)).

Ja, das ist möglich. Für diese Sacheinlagen ist ein marktüblicher Verkehrswert sowohl anzusetzen als auch nachzuweisen. Siehe hierfür die Ausführungen zur Berechnung unbarer Eigenleistungen oben.

Ja, das ist möglich. Investitionskosten, die auch einem nachhaltigen Grundgedanken folgen, dürfen sich auf bis zu 30% der Antragssumme belaufen. Im Unterschied zu Sachkosten stehen Investitionskosten den Antragsstellenden auch über den Projektzeitraum hinaus zur Verfügung. Investitionskosten können z. B. projektbezogene investive Technikanschaffungen und Ausstattungsmaßnahmen sein.

Ausgenommen hiervon sind die Programme Rechercheförderung und Residenzförderung. In diesen Programmen ist die Fördersumme an das Honorar der Künstler*innen zweckgebunden.

Ja, das ist möglich. Kosten wie z. B. Übersetzungen in die Deutsche Gebärdensprache, Audiodeskription oder Rampen können im Sinne der Barrierefreiheit beantragt werden, wenn sie eindeutig dem Vorhaben zuzuordnen sind. In der Prozessförderung haben Sie die Möglichkeit, für diesen Zweck mit einer im Antragsformular hochgeladenen ausführlichen Begründung eine erhöhte Antragssumme zu beantragen.(Am Beispiel der Anschaffung einer Rampe könnte dies in manchen Förderprogrammen der maximalen Höhe eines prozentualen Anteils der Antragssumme, die für Investitionskosten eingesetzt werden kann, entgegenstehen – bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt zu uns auf, damit wir nach einer konkreten Lösung suchen können.)

Ja, das ist möglich, soweit ein Projektbezug nachvollziehbar ist.

Alle Informationen zur KSK-Abgabe finden Sie hier.

Und weiterführende Infos hier.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: In die Bemessungsgrundlage sind alle für künstlerische /publizistische Leistungen oder Werke geleisteten Zahlungen einzubeziehen, unabhängig davon, ob die Künstler*innen/Publizist*innen selbst der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen.

Ja, das Ausblenden von nicht relevanten Daten ist zulässig und vereinfacht die Prüfung Ihrer Unterlagen.

Über die eingereichten Anträge entscheidet jeweilig eine einberufene Jury, die auf der Webseite des entsprechenden Förderprogramms veröffentlicht wird.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Entscheidungsfindung. Dies hängt jedoch von den jeweiligen Antragslagen ab und dauert bei den #TakeHeart-Förderprogrammen mindestens 2,5 Monate. Bitte sehen Sie von telefonischen und schriftlichen Rückfragen diesbezüglich ab.

Allgemeine Fragen zu GLOBAL VILLAGE KIDS

Um eine Förderung kann sich ein lokales Bündnis für Bildung aus mindestens drei juristischen Personen bewerben, die gemeinsam ein künstlerisches Projekt Kinder und Jugendlichen, die von Risikolagen betroffen sind, durchführen. Ein Bündnispartner übernimmt dabei die Antragstellung. Schulen oder Kitas können Bündnispartner*innen sein, sind allerdings nicht antragsberechtigt.

Ein Bündnis für Bildung besteht aus drei Partner*innen, die sich in der Regel aus den Bereichen Kultur, Gesellschaft, Soziales zusammensetzen und sich für die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland engagieren. Das konkrete Projekt wird von künstlerischen Fachkräften durchgeführt. Für die administrative und organisatorische Arbeit im Bündnis erhält das Bündnis nach erfolgreichem Projektabschluss eine pauschale Vergütung im Rahmen einer Verwaltungspauschale.

Unter Sozialraum versteht man einen nicht nur räumlich, sondern auch durch soziale Komponenten konstruierten Raum, in dem die Teilnehmer*innen verortet sind. Der Sozialraum ist ein wesentlicher Indikator für die Erreichung der Zielgruppe und kann durch geeignete Sozialdaten nachgewiesen werden.

In der Zusammenarbeit mit Schulen oder Kitas müssen die Kriterien außerschulisch, freiwillig und zusätzlich erfüllt sein. Schulen und Kitas sind im Rahmen eines Bündnisses wichtige pädagogische Partner*innen und leisten unersetzliche Arbeit im Zugang zur Zielgruppe. Schulen und Kitas sind aber nicht antragsberechtigt.

Außerschulisch meint eine klare Abgrenzung des Projektes vom verpflichtenden Unterrichtsangebot. Die Teilnahme an den Projekten von GLOBAL VILLAGE muss für die Teilnehmer*innen freiwillig sein, sie dürfen nicht benotet werden. Das Projekt von GLOBAL VILLAGE KIDS darf ebenfalls kein bereits bestehendes Angebot ersetzen. Siehe auch Richtlinien für Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas

Ehrenamtliches Engagement spielt in GLOBAL VILLAGE KIDS eine zentrale Rolle und bildet einen wichtigen Teil zur Erreichung einer größeren Bildungsgerechtigkeit und für eine Verbesserung der kommunalen kulturellen Bildungsangebote. Alle Bündnispartner*innen sind im Rahmen des Bündnisses verpflichtet, Eigenleistungen unentgeltlich in das Projekt einzubringen. Diese sind in der Regel ideeller oder materieller Natur, z.B. Zugang zur Zielgruppe, Bereitstellung von räumlicher oder technischer Infrastruktur, Übernahme von administrativer und organisatorischer Arbeit im Bündnis oder Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus können weitere ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B.: Unterstützung bei Fahrtdiensten oder während der Workshops) mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung vergütet werden.

Vernetzungsaktivitäten zwischen Bündnispartner*innen sowie mit kommunalen Strukturen können mit sogenannten Veranstaltungspauschalen für Bündnistreffen und – workshops gefördert werden. Diese Formate dienen der Verstetigung, Evaluation und Abstimmung innerhalb der Projekte und Bündnispartner*innen. Workshops dienen insbesondere der nachhaltigen Verankerung im Sozialraum und der Kommune. Daher können zusätzlich externe Vertreter*innen eingeladen werden.

Projekte, die im Programmschwerpunkt GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich beantragen möchten, müssen in Ländlichen Räumen verortet sein. Die Einordnung erfolgt anhand des Thünen-Atlas (siehe: www.landatlas.de). Darin werden Ländliche Räume in 4 Kategorien eingeteilt, die auch sozial-räumliche Kriterien umfassen. Kategorie 1 – 4 beschreibt unterschiedliche Ländliche Räume in Deutschland. Bei Kategorie 5 handelt es sich nicht um Ländliche Räume. Innerhalb der Kategorien 1, 2 und 4 können zudem bei Bedarf überregionale Bündnispartner*innen hinzugezogen werden. Für eine selbstständige Suche kann eine Liste aller Landkreise auf der Webseite eingesehen werden. Bei Bedarf kann das Projektbüro von GLOBAL VILLAGE KIDS kontaktiert werden.

Projekte, die im Programmschwerpunkt GLOBAL VILLAGE KIDS Digital beantragen möchten, sollten einen Bezug zu digitalen Fragestellungen oder die Auseinandersetzung mit digitalen Tools nachweisen können.

Fragen zum Antragsportal

In diesem Fall schicken Sie bitte eine Mail mit der Mailadresse Ihrer Registrierung an beratung * fonds-daku.de. Ihnen wird daraufhin ein neues Passwort zugewiesen, das Sie anschließend wieder ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies kein automatisierter Vorgang ist und u.U. etwas dauern kann.

Ja, eine Weiterbearbeitung des Antrags zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Bitte speichern Sie außerdem regelmäßig in kurzen Abständen ab, um Ihre Eingaben zu sichern. Dafür benutzen Sie bitte den Button am unteren Ende des Antragsformulars „Entwurf speichern”.

Nein, die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig, jedoch bitten wir Sie in größtmöglicher Zahl daran teilzunehmen, damit die Erhebung und die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind. Alle Angaben werden direkt nach der Eingabe anonymisiert und fließen zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidungsfindungs- bzw. Jury-Prozesse ein.

Fragen zur Antragstellung

Ja, eine Antragstellung auf Englisch ist möglich. Wir empfehlen in diesen Fällen, sehr präzise und möglichst knapp zu formulieren, um auch den Jurymitgliedern das Verständnis zu ermöglichen, die englisch nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Als Voraussetzung für eine Förderung gilt allerdings, dass Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt der Antragstellenden in Deutschland liegen müssen.

Ein Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan befindet sich als Download auf der Seite des jeweiligen Förderprogramms. Unter Formulare finden Sie außerdem weitere Vorlagen und Dokumente, die bei der Beantragung einer Förderung oder der Abrechnung eines geförderten Projektes hilfreich sind.

Der Fonds berät gern zu den Fördermöglichkeiten und formalen Voraussetzungen – bei Fragen zu steuerrechtlichen Regelungen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Steuerberater*in oder das Finanzamt.

Wenn bei der Antragstellung konkrete Detailfragen zu Ihrem individuellen Fall auftauchen, können Sie unsere telefonischen Sprechzeiten nutzen: 030 6293126-26, Mo.-Do. 10.00 – 11.00 Uhr, 15.00 – 17.00 Uhr. Fr. 10.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr. Darüber hinaus können Sie uns auch per Mail kontaktieren: beratung * fonds-daku.de.

Der Fonds bietet außerdem regelmäßig Informationsveranstaltungen via Zoom an. Die Termine finden Sie hier auf der Webseite des Fonds.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt und dem Kuratorium bzw. der entsprechenden Fachjury vorgelegt werden können.

Bei einer Förderzusage

Alle Informationen zur Vertragsvorbereitung finden Sie in ausführlicher Form in den Merkblättern und Richtlinien des entsprechenden Förderprogramms unter Formulare FÜR GEFÖRDERTE PROJEKTE bzw. können Sie hier im Tutorial nachsehen. Die folgenden Punkte treffen bei der Rechercheförderung und Residenzförderung nicht zu.

  • einen aktualisierten und ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP). Listen Sie außerdem die Kostenpositionen, die vom Fonds (ggf. anteilig) übernommen werden sollen, in der dafür vorgesehenen blauen Spalte im KFP auf. Der KFP darf für den Vertragsabschluss keine ungesicherte Kofinanzierung mehr enthalten (Eintrittsgelder ausgenommen).
  • für alle Veränderungen im Kosten- und Finanzierungsplan von mehr als 20 Prozent einer Einzelposition (Einzelpositionen Beispiele: „1.1 Produktionsleitung“,„2.4 Material Kostüm“, etc.) reichen Sie bitte eine nachvollziehbare Begründung zu der Abweichung ein. Auf der Homepage finden Sie unter Formulare die Vorlage „Erläuterungen zu Abweichungen im KFP“, die eine schnelle Bearbeitung Ihres Änderungsantrags möglich macht. Bitte nutzen Sie diese Vorlage.
  • eine Mittelübersicht (Auszahlungsplan), online eingetragen im Selbstverwaltungsbereich.
  • wenn vorhanden: Aufschlüsselung der unbaren Eigenleistungen im Teil C. des Kosten- und Finanzierungsplans
  • Nachweise über bare Eigenmittel, Kofinanzierung, Spenden o.Ä.

Sie können ab dem Zeitpunkt der Förderzusage mit Ihrem Projekt beginnen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn das Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat. Mit der Förderzusage gewährt Ihnen der Fonds einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, sodass Sie Ihr Vorhaben ab dem Zeitpunkt der Juryentscheidung umsetzen können.

Ja! Ein gesondertes Projektkonto dient dem Nachweis, dass die Fördergelder fristgerecht verausgabt wurden. Die getätigten Überweisungen können so leichter und übersichtlicher mit Kontoauszug und Rechnung vorgelegt werden. Das Projektkonto kann, muss aber kein Geschäftskonto sein. Wichtig ist, dass über das entsprechende Projektkonto keine privaten Ausgaben und Einnahmen laufen. Dabei kann das angegebene Projektkonto ein für andere künstlerische Projekte genutztes Konto sein, jedoch nur, wenn sichergestellt werden kann, dass sämtliche Geldflüsse, Einnahmen wie Ausgaben, eindeutig dem jeweiligen Projekt zuordenbar sind. Das Projektkonto muss Ihnen nicht bei der Antragstellung, aber mit Projektbeginn zur Verfügung stehen.

Sie dürfen prinzipiell alle zuwendungsfähigen Kosten, die im Bewilligungszeitraum anfallen und die im Kosten- und Finanzierungsplan kalkuliert sind, abrechnen. Dafür erhalten Sie mit der Förderzusage einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Es ist aber in der Regel nicht vorgesehen (privat) in Vorleistung zu gehen, bevor Ihnen die Mittel zur Verfügung stehen.

Sollte es allerdings zwingend notwendig sein, Anschaffungen bereits vor dem Mittelabruf zu tätigen, gehen Sie wie folgt vor:

Bei Vorleistung vom Privatkonto:

  • Tätigen Sie die Rückerstattung vom Projekt- auf das Privatkonto fristgerecht innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Fördermittel auf das Projektkonto
  • Dem Verwendungsnachweis beizufügende Dokumente:
    • Entnahmebeleg (wenn Erstattung an Projektverantwortliche*n) bzw. Erstattungsgesuch (wenn Projektbeteiligte in Vorleistung gegangen sind)
    • Überweisungsbeleg der Rückerstattung vom Projektkonto auf das entsprechende Privatkonto
    • tabellarische Auflistung der getätigten Käufe inkl. Preis und Kaufdatum
    • Originalbelege der Anschaffungen
  • Buchungsdatum im Verwendungsnachweis: Datum der Rückerstattung vom Projekt- auf das Privatkonto

Bei Vorleistung vom Geschäfts-/Projektkonto:

  • Dem Verwendungsnachweis beizufügende Dokumente:
    • Vermerk mit tabellarischer Auflistung der getätigten Käufe inkl. Preis und Kaufdatum
    • Originalbelege der Anschaffungen
  • Buchungsdatum im Verwendungsnachweis: Datum des Mitteleingangs der Fördermittel des Fonds auf dem Geschäftskonto (damit sind die Auslagen getilgt)

Voraussetzung für einen Mittelabruf ist der von Ihnen via DocuSign unterschriebene und digital wieder beim Fonds eingegangene Projektfördervertrag. Mittelabrufe können Sie dann online im Online Portal jeweils für den 01. und 15. eines jeden Monats verbindlich einreichen. Für den Abruf zum 01. eines Monats muss der Mittelabruf zum 15. des Vormonats eingereicht worden sein. Wenn Sie zum 15. eines Monats die Mittel benötigen, dann muss der Mittelabruf zum letzten Tag des Vormonats verbindlich eingereicht worden sein.

Die Gelder müssen innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Fonds Darstellende Künste sie überwiesen hat, sachgemäß verwendet worden sein. Die Verwendung der zugesagten Mittel ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die im Fördervertrag angegebenen Kostenpositionen verwendet werden.

Werden die Mittel des Fonds Darstellende Künste nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Auszahlung zur Erfüllung des Förderzwecks verwendet, kann der Fonds Zinsen erheben. Sollten Sie die Gelder nicht fristgerecht ausgeben können, so müssen Sie diese unter Angabe der Projektnummer an den Fonds zurücküberweisen und in einer der folgenden Raten erneut abrufen. Eine Verlängerung der sechswöchigen Frist ist nicht möglich.

Ob die vorliegende Förderung einkommenssteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit (nach § 3 Nr. 44 Satz 1 und 2 EstG) vorliegen. Die rechtliche Prüfung für die Steuerfreiheit obliegt dem Finanzamt der Geförderten. Diese Stelle hat auf Anforderung der Geförderten eine Bescheinigung über die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe a und b EStG zu erteilen bzw. abzulehnen. Das Finanzamt des Fonds Darstellende Künste geht auf Anfrage nicht vom Vorliegen der Voraussetzung des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe b EStG aus.

Ob nach der Ausgestaltung des Förderprogramms die Förderung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UstG umsatzsteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob ein echter oder unechter Zuschuss vorliegt. Ein steuerbarer Umsatz liegt vor, wenn die Leistung des*der Kulturprojektträger*in gegen Entgelt, also im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt (im Projektfördervertrag eine Gegenleistung vereinbart wurde = unechter Zuschuss). Die Einreichung eines Verwendungsnachweises stellt keine Gegenleistung dar. Auch der bloße Hinweis auf den Fonds bei der Veröffentlichung des Vorhabens begründet keinen Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Die abschließende rechtlich bindende Prüfung für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Förderung obliegt allerdings dem Finanzamt des*der Geförderten. Sollten Zweifel bestehen, bitten wir das Finanzamt um Auskunft zu ersuchen.

Alle Änderungen im Projektkonzept sowie Veränderungen im Kosten- und Finanzierungsplan (außer Rechercheförderung und Residenzförderung) von mehr als 20 Prozent einer Einzelposition (Einzelpositionen Beispiele: „1.1 Produktionsleitung“, „2.4 Material Kostüm“, etc.) müssen schriftlich per Mail bei der zuständigen Mitarbeiter*in beantragt und vom Fonds ausdrücklich genehmigt werden. Gleichzeitig muss ein aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan per Mail eingereicht werden. Bitte reichen Sie zu jeder Abweichung eine rechnerisch und inhaltlich nachvollziehbare Begründung zu der Abweichung im dafür vorgesehenen “Formular zur Erläuterung von Abweichungen” ein. Ansonsten ist eine Bewilligung nicht möglich.

Die Förderlinie #TakeHeart fördert Arbeits- bzw. Produktionszeiträume, sodass entfallene bzw. nicht-durchführbare Veranstaltungen zunächst einmal keine Probleme verursachen. Nehmen Sie allerdings unbedingt Kontakt zu der Ansprechperson des Förderprogramms auf: Im Falle einer Bewilligung ist ggf. ein Umwidmungsantrag nötig, um Kostenpositionen diesbezüglich zu präzisieren.

Sie können Ihre Recherchearbeiten online/digital durchführen. Bitte besprechen Sie Änderungen dieser Art mit dem Sie betreuenden Residenzhaus und vermerken Sie diese Änderung abschließend im Sachbericht, den Sie als Teil Ihres Verwendungsnachweises einreichen müssen.

Die verschiedenen Logo-Formate und -Ausführungen für die unterschiedlichen Programme finden Sie auf der Webseite des Fonds unter Logo-Download. Dort sind ebenfalls die Wortmarke und Hinweise zur Farbkennung vermerkt.

Das Logo des Fonds Darstellende Künste sollte auf allen Werbemitteln, wie auch Webseitenauftritten, die auf Ihre Produktion oder Ihr Vorhaben hinweisen, vertreten sein und in der entsprechenden Farbgebung verwendet werden. Bitte weisen Sie Spielstätten, in deren Online-Leporello Sie eingeschrieben sind, auf die Logoverwendung hin. Sofern Sie keine Möglichkeit haben, das Logo zu verwenden, ist stattdessen die Wortmarke anzuführen, diese entnehmen Sie bitte Ihrem Fördervertrag bzw. der Webseite des Fonds.

Nein, eine Freigabe vom Fonds ist nicht erforderlich.

Eine direkte Einladung ist nicht nötig. Bitte tragen Sie die relevanten Daten im Selbstverwaltungsbereich ein. Der Fonds befüllt den internen Premierenkalender aus diesen Angaben. Jurymitglieder haben Zugriff auf diesen Kalender und sind dadurch immer auf dem aktuellen Stand (siehe auch „Merkblatt: Selbstverwaltungsbereich“).

Bei einer Förderabsage

Den Fonds erreichen mit jeder Ausschreibung eine Vielzahl an Förderanträgen. Jedes dieser Förderprogramme wird von einer interdisziplinär und breit aufgestellten Jury begleitet, bestehend aus Vertreter*innen der 17 Mitgliedsverbände des Fonds (Kuratorium) und berufenen Expert*innen aus der Kunstpraxis. Auf Basis der jeweiligen Förderkriterien diskutieren sie die vorliegenden Projektanträge und sprechen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ihr Votum aus. Ausschlaggebend für eine Bundesfördereinrichtung wie den Fonds sind dabei Aspekte wie der Modellcharakter des Projekts, eine bundesländerübergreifende Präsenz, bemerkenswerte Inhalte, Ästhetiken, Formate und Arbeitsweisen, sowie die – auch finanziell – nachgewiesene Professionalität der Antragstellenden. Auch wenn alle diese Punkte erfüllt sind, kann mit Blick auf das Verhältnis von eingegangenen Förderanträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln nicht jedem Antrag entsprochen werden. Eine individuelle Begründung ist mit dem Ziel einer zeitnahen Kommunikation der Ergebnisse und angesichts der Antragslage nicht leistbar. Wir bitten um Verständnis und das Vertrauen in die mit den Mitgliedsverbänden und -organisationen des Fonds abgestimmten Jurymitglieder.

Abgelehnte Anträge dürfen nicht noch einmal eingereicht werden.

Erstellung des Verwendungsnachweises

Für #TakeThat-Vorhaben

Alle Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie im Merkblatt Ihres Förderprogramms im Bereich Formulare FÜR GEFÖRDERTE PROJEKTE bzw. sind hier im Tutorial nachzusehen:

  • Zahlenmäßiger Nachweis (Fonds-Formular)
  • Sachbericht (Fonds-Formular)
  • Belege
    • Gesamtausgaben unter 30.000 €: In diesem Fall müssen Sie alle Belege, die im Projekt angefallen sind sowohl digital als auch postalisch einreichen.
    • Gesamtausgaben über 30.000 €: In diesem Fall sind zunächst Belege bis zu einem Gegenwert von 30.000€ einzureichen. Bitte reichen Sie in diesem Fall vorrangig Belege für Kostenpositionen ein, die aus Fördermitteln des Fonds übernommen wurden und ergänzen Sie zum Erreichen der erforderlichen Höhe ggf. um weitere ausgewählte Belege. Halten Sie die restlichen Belege jederzeit bereit, da es bei einer tiefergehenden Prüfung dazu kommen kann, dass der Fonds weitere Belege, auch stichprobenartig, von Ihnen anfordert.

In allen #TakeThat-Programmen schicken Sie Ihre Verwendungsnachweis-Unterlagen zum vertraglich vereinbarten Termin postalisch (und im Original unterschrieben) und per Mail an den Fonds.

Für #TakeHeart-Vorhaben

Alle Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie im Merkblatt Ihres Förderprogramms im Bereich Formulare FÜR GEFÖRDERTE PROJEKTE:

  • Zahlenmäßiger Nachweis (Fonds-Formular)
  • Sachbericht (Fonds-Formular)
  • Die Belege werden nach kursorischer Prüfung stichprobenartig angefragt (mit Ausnahme der Rechercheförderung).

In allen #TakeHeart-Programmen laden Sie Ihre Verwendungsnachweis-Unterlagen zum vertraglich vereinbarten Termin im Selbstverwaltungsbereich hoch. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe: Verwendungsnachweis unter Formulare.