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Regularien

GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung mit dem Programm GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum neue Projektvorhaben, die an der Schnittstelle von Darstellender Kunst und Kultureller Bildung in einem Bündnis aus drei Projektpartner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft entstehen. Ziel des Förderprogramms ist es, jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und sie in ihrer eigenen kreativen Ausdrucksform zu bestärken.

02. Befördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene, künstlerische (sowohl hybride, als auch analoge und digitale) Vorhaben sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 – 18 Jahren, insbesondere in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung. Grundsätzlich sind die Projekte für alle Kinder und Jugendlichen offen.

03. Antragsteller*innen und alle weiteren Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (Bsp.: e.V, GmbH, Stiftungen) oder GbR organisiert sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein.

04. Eine Antragstellung ist nur in einem Bündnis von mindestens 3 Partner*innen möglich, die ihre jeweiligen fachlichen Eigenleistungen in das Vorhaben einbringen. Die Eigenleistungen der Bündnispartner*innen werden schriftlich in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten

05. Das Bündnis sollte sich wie folgt aufstellen:

06. Die antragstellenden juristischen Organisationen müssen ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen von Global Village Kids im Digitalen Raum müssen in Deutschland realisiert werden.

07. Die geplanten Vorhaben müssen zusätzlich, außerschulisch und für die Teilnehmer*innen freiwillig sein. Schulunterricht sowie bereits vor der Förderung bestehende oder bereits anderweitig geförderte Angebote sind nicht förderfähig. Die Projekte müssen vom Regelunterricht abgrenzbar sein. Eine Einbindung des Projektes in den Ganztag ist in Abgrenzung zum Schulunterricht möglich. (siehe dazu Merkblatt zur Abgrenzung vom Schulunterricht und Hortbetrieb für Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 -2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)

Fristen und Antragstellung

08. Anträge sind

  • in der ersten Antragsrunde zum 1.02.2023
  • in der zweiten Antragsrunde zum 1.05.2023

bis jeweils 23:59 Uhr einzureichen.

09. Die Förderung wird für drei unterschiedliche Arbeitszeiträume als Vollfinanzierung vergeben:

  • Für Laborvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 5.000 € - Maximalantragssumme von 30.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit von 3 Monaten.
  • Für Prozessvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 40.000 € - Maximalantragssumme von 120.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr.
  • Für Konzeptionsvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 90.000 € - Maximalantragssumme von 180.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren.

10. Die Antragstellung muss über das entsprechende Online-Formular unter https://kumasta3.buendnisse-fu... erfolgen. Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

(a) eine Kooperationsvereinbarung der Bündnispartner*innen. Dafür ist verpflichtend die Vorlage des Fonds Darstellende Künste e.V. zu nutzen und ggf. anzupassen.

(b) einen Kosten- und Finanzierungsplan, verpflichtend in dem vom Fonds Darstellende Künste e.V. zur Verfügung gestellten Muster zu verwenden und entsprechend der Bestimmungen der Punkte 16 bis 19 dieser Regularien auszufüllen.

11. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 10) bis zum Ablauf der Antragsfrist in die Datenbank Kumasta geladen und der vollständige Antrag abgeschickt

wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet eine unabhängige Fachjury. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

12. Auszahlungen können erst nach Abschluss eines Projektfördervertrages erfolgen. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden. Der digitale Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen aktiv einzureichen. Die abgerufenen Mittel müssen innerhalb von 6 Wochen verausgabt werden.

13. Im Falle einer Förderung endet die Projektlaufzeit spätestens am:

  • 31.12.2023 für Laborvorhaben, die mit der Antragsfrist zum 1.02.2023 eingereicht wurden
  • 30.03.2024 für Prozessvorhaben, die mit der Antragsfrist zum 1.02.2023 eingereicht wurden
  • 30.03.2025 für Konzeptionsvorhaben, die mit der Antragsfrist zum 1.02.2023 eingereicht wurden
  • 31.12.2023 für Laborvorhaben, die mit der Antragsfrist zum 1.05.2023 eingereicht wurden
  • 30.06.2024 für Prozessvorhaben, die mit der Antragsfrist zum 1.05.2023 eingereicht wurden
  • 30.06.2025 für Konzeptionsvorhaben, die mit der Antragsfrist zum 1.05.2023 eingereicht wurden

14. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens 1 Monat nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen.

15. Zu beachten bei Überjährigkeit: Für Vorhaben der Prozess- und Konzeptionsförderung, die über ein Kalenderjahr hinausgehen, ist ein Zwischennachweis zum 31.01 anzufertigen. Wurde das Projekt nach dem 1.10 begonnen, ist ein zahlenmäßiger Nachweis (zum 31.01) ausreichend. Projekte, die vor dem 1.10 begonnen haben, erfordern zusätzlich einen Sachbericht. Bitte beachten Sie, bei den überjährigen Förderungen, wie der Prozess- und Konzeptionsförderung, dass die Mittel jährlich gebunden sind und wie beantragt verausgabt werden müssen.

Kosten- und Finanzierungsplan

16. Der Fonds fördert im Rahmen von GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum Vorhaben an der Schnittstelle der Freien Darstellenden Künste und der Kulturellen Bildung in Höhe von mindestens 5.000 bis maximal 180.000 Euro (siehe Arbeitszeiträume Punkt 9).

17. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) und der aktuellen Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung siehe Förderrichtlinie (2023 – 2027). Investitionen für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen sind ab einem Wert von 800€ netto inventarisierungspflichtig. Nach Abschluss des geförderten Projekts muss die weitere Verwendung der Anschaffungen mit dem Fonds Darstellende Künste abgestimmt werden.

18. Da es sich um eine Vollfinanzierung handelt, ist eine zusätzliche (Ko)Finanzierung zwar möglich, aber nicht erforderlich. Eine nachträglich die Deckungsmittel erhöhende (Ko)Finanzierung ist dem Fonds Darstellende Künste e.V. unverzüglich mitzuteilen, die Antragssumme reduziert sich dann um den entsprechenden Betrag.

19. Orientierungen für Honorarsätze und Pauschalbeträge sind im verpflichtend zu nutzenden Muster-Kosten- und Finanzierungsplan zu finden.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

20. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.

21. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung von weiteren Förderinstitutionen, die Gelder des Bundes verausgaben, aus.

Diese Regularien gelten ab 1.12.2022 und basieren auf den Fördergrundsätzen des BMBF, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für das Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, den 30.11.2022

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung