Sorry, this page has not been translated yet.

Fonds Darstellende Künste schreibt kurzfristiges Programm #takecare zur sofortigen Förderung für frei produzierende Künstler*innen aus

25 Mar 2020

In einem ersten Zeitfenster bis zum 05. April 2020 können frei produzierende Künstler*innen, die in den vergangenen 10 Jahren künstlerische Beteiligte einer durch den Fonds geförderten Produktion waren, unter vereinfachten Bedingungen einen Antrag auf #takecare-Vorhaben einreichen.

Der Fonds Darstellende Künste hat seine reguläre Initialförderung hierfür umstrukturiert, um mit insgesamt einer viertel Million Euro eine Ausschreibung für #takecare-Vorhaben in dem angepassten Programm zu ermöglichen. Der Geschäftsführer Holger Bergmann weist darauf hin: „Die #takecare-Vorhaben überbrücken nicht nur Ausfälle von Einkünften, aufgrund der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, von denen Künstler*innen durch Verschiebung oder Absage laufender Vorhaben betroffen sind: Sie bieten vor allem die Möglichkeit, weiterhin künstlerisch aktiv zu bleiben und Recherchen sowie die Entwicklung von Konzepten voranzutreiben.“

Für die in #takecare geförderten Vorhaben stehen die künstlerische Idee sowie die ergebnisoffene und produktionsunabhängige Beschäftigung in den darstellenden Künsten im Mittelpunkt. Hervorgehoben werden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen zur Generierung von Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen sowie alle Tätigkeiten, die auf die Stabilisierung der künstlerischen Aktivitäten ausgerichtet sind, wie die nachbereitende Archivierung der bisherigen künstlerischen Tätigkeiten, Neuausrichtung von verschobenen Vorhaben und ggf. vorbereitende Gastspielakquise. Im Sinne der Eindämmungsmaßnahmen der Pandemie gilt für alle Aktivitäten die Berücksichtigung der Kontaktregeln.

Zunächst können sich Künstler*innen bewerben, die in den vergangenen 10 Jahren an einer Produktion beteiligten waren, die vom Fonds Darstellende Künste befördert wurde. Es handelt sich dabei um eine erste sofortige Maßnahme, die aus den vorhandenen Mitteln des Fonds auf den Weg gebracht wird. Der Vorsitzende des Fonds Prof. Dr. Wolfgang Schneider hegt die Hoffnung, dass mit der Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch weitere Förderungen – für alle bundesweit bemerkenswerten Künstler*innen der Freien Darstellenden Künste, erfolgen können.

Vereinfachte Antragsbedingungen und eine kurze Frist für die Einreichung bis 05. April 2020 sorgen dafür, dass die Anträge zu einer schnellen Entscheidung gebracht werden können. Weitere Information zur Ausschreibung erhalten Sie auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste unter www.fonds-daku.de oder direkt über die Geschäftsstelle