#TakeAction | Performance, Tanz, Sprech- und Musiktheater
Der Fonds Darstellende Künste legte im Rahmen von NEUSTART KULTUR – das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich – im Oktober 2020 das umfassende Maßnahmenpaket #TakeThat auf. Ziel dieses Maßnahmenpakets ist der Erhalt und die Stabilisierung der Freien Darstellenden Künste in Zeiten der Corona-Pandemie. #TakeAction ist ein Teil der umfangreichen #TakeThat-Förderungen. Dieses sechsteilige Förderprogramm richtete sich an selbstbeauftragt arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste.
Abgestimmt auf die Bedürfnisse und Arbeitswirklichkeiten der diversen Akteur*innen spezifischer Genres, war es das Ziel des Förderprogramms, die Arbeit an neuen künstlerischen Produktionen unter stets neuen pandemiebedingten Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu ermöglichen. Das Programm beförderte deshalb Produktionszeiträume, die einen Premierentermin innerhalb des Projektzeitraums nicht zwingend beinhalteten.
#TakeAction beinhaltet sechs genrespezifische Unterprogramme. Davon richtete sich dieses an Künstler*innen/-gruppen aus den Bereichen Performance, Tanz, Sprech- und Musiktheater sowie spartenübergreifendes Theater der Freien Darstellenden Künste.
Was wurde gefördert?
Das Programm beförderte künstlerische Arbeits- und Produktionszusammenhänge der Freien Darstellenden Künste im Bereich Performance, Tanz, Sprech- und Musiktheater sowie spartenübergreifendes Theater der Freien Darstellenden Künste für ein bis zwei Produktionszeiträume.
Wer konnte beantragen?
Antragsberechtigt waren professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste im Bereich Performance, Tanz, Sprech- und Musiktheater mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die nicht überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sind.
Wie viel konnte beantragt werden?
Die Antragssumme betrug mindestens 20.000 € und maximal 60.000 €. Kofinanzierungen bzw. Eigenmittel/Eigenleistungen in Höhe von min. 10% der Antragssumme waren für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung darzustellen bzw. nachzuweisen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgte ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 01. November 2020
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben begann mit dem positiven Förderbescheid und endete am 30. September 2021.
Jury
Die Jury wurde aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds gebildet.
Geförderte Vorhaben
Eine Auflistung aller geförderter Vorhaben finden Sie hier.
Dokumentation
Zum Abschluss des Förderprogramms #TakeAction veröffentlichte der Fonds eine Dokumentation. Die Publikation gibt vielen Beteiligten Raum für ihre Reflexionen und Fragen und gibt Einblicke in geförderte Vorhaben.