#takecare-Initiative
Der Fond Darstellende Künste reagierte mit der #takecare-Initiative im März 2020 kurzfristig auf die bundesweiten Ausfälle von Aufführungen, Proben und Premieren im Zusammenhang mit den Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Covid-19-Pandemie mit einer Anpassung seiner Förderung. Mit dieser ersten Fördermaßnahme passte der Fonds seine Initialförderung an und nahm zunächst von Einkünfteausfällen betroffene frei produzierende Künstler*innen, deren Vorhaben in den letzten zehn Jahren durch den Fonds gefördert wurden, in den Blick.
Für dieses Programm stellte der Fonds Darstellende Künste vorerst eine viertel Million Euro zur Verfügung und plädierte für eine Erhöhung der Zuwendung an den Fonds, damit diese Förderung auch für nicht durch den Fonds Darstellende Künste geförderte – aber dennoch bundesweit wirkende – Künstler*innen der Darstellenden Künste ermöglicht werden konnte.
Der Theaterverlag spendete 2.500 € an die #takecare-Initiative des Fonds Darstellende Künste, um damit die Förderung von Vorhaben Freier Darstellender Künstler*innen, die in Zeiten der Corona-Krise von Einnahmeausfällen betroffen waren, zu realisieren. Mit jedem neu abgeschlossenen Online-Jahres-Abo von Theater heute, Opernwelt und Tanz gingen 50 € an den Fonds. Sobald mehr als 50 neue Abos abgeschlossenen waren, spendete der Verlag wieder 2.500 €. Darüber hinaus gab es weitere Einzelspenden, die halfen, die 100 Projekte zu fördern. Wir bedanken uns bei den Spender*innen Barbara Lambrecht-Schadeberg und Dr. Andreas Freisfeld für die Unterstützung.
Was wurde gefördert?
Für die in #takecare geförderten Vorhaben standen die künstlerische Idee sowie die ergebnisoffene und produktionsunabhängige Beschäftigung im Mittelpunkt. Hervorgehoben mit Hilfe einer stipendienartigen Förderung wurden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen zur Generierung von Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen sowie alle Tätigkeiten, die auf die Stabilisierung der künstlerischen Aktivitäten ausgerichtet sind, wie die nachbereitende Archivierung der künstlerischen Tätigkeiten, Neuausrichtung von verschobenen Vorhaben und ggf. vorbereitende Gastspielakquise. Im Sinne der Eindämmungsmaßnahmen der Pandemie durfte es sich nicht um öffentliche Produktions-, Proben- oder Gastspieltätigkeiten handeln. Jeder Kommunikationsweg war unter den geltenden Kontaktregeln in „physical distance“, z. B. digital, herzustellen.
Wer konnte beantragen?
Antragsberechtigt waren Künstler*innen, die in den letzten zehn Jahren künstlerisch in einer vom Fonds geförderten Produktion mitgewirkt haben und dies über die Nennung der geförderten Produktion und ihre Beteiligung an dem/den geförderten Vorhaben nachweisen konnten.
Wie viel konnte beantragt werden?
Die Anträge durften höchstens 10% Sachausgaben beinhalten und waren zu mind. 90% als Honorar(e) zu planen. Die Antragssumme betrug maximal 5.000 € und orientierte sich zudem in der Höhe an nachweisbaren Einnahmeausfällen. Diese konnten durch Verträge, Förderzusagen, fixierte Planungen und deren Absagen durch Koproduktionspartner*innen, Ensembleleitungen oder andere Absageschreiben nachgewiesen werden.
Antragstellungen und Förderfristen
Antragsfrist(en):
- 05. April 2020
Geförderte Vorhaben
Eine Auflistung aller geförderten Vorhaben finden Sie hier.
Jury
Die Jury wurde aus Mitgliedern des Kuratoriums gebildet.