#TakeCare

Ermöglicht durch NEUSTART KULTUR – das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich – führte der Fonds Darstellende Künste die erfolgreiche #TakeCare-Initiative zur Stärkung der von bundesweiten Ausfällen betroffenen frei produzierenden Künstler*innen aktualisiert und in breitenwirksamer Form weiter.

Die stipendienartige Förderung richtete sich an frei produzierende darstellende Künstler*innen und hatte die künstlerische Weiterentwicklung unter dem Eindruck der Pandemie zum Ziel. Der Fonds förderte die vielgestaltige Arbeit freischaffender Künstler*innen in der frei produzierenden bundesdeutschen Theater- und Tanzlandschaft und trug damit zur Sicherung bundesweit honorierten und kontinuierlichen künstlerischen Schaffens in den Freien Darstellenden Künsten bedeutender Einzelkünstler*innen und Kollektive bei – auch unter Pandemiebedingungen.

Was wurde gefördert?

Für die in #TakeCare geförderten Vorhaben standen die künstlerische Idee sowie ergebnisoffene und produktionsunabhängige Beschäftigungen im Mittelpunkt. Hervorgehoben wurden inhaltlich-explorative Vorhaben, wie Recherchen zur Generierung von Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen sowie alle Tätigkeiten, die auf die Stabilisierung der künstlerischen Aktivitäten ausgerichtet waren.

Wer konnte beantragen?

Antragsberechtigt waren Künstler*innen, die in den letzten drei Jahren nachweislich in maßgeblichen künstlerischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben oder alternativ ihre bundesländerübergreifende bzw. internationale Gastspiel- oder Produktionstätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen belegen konnten.
Langjährig kollektiv arbeitende Künstler*innengruppen konnten ihre Anträge für bis zu 5 antragstellende Personen zum selben Vorhaben gebündelt einreichen.

Wie viel konnte beantragt werden?

Die stipendienartige Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € wurde in mehreren Antragsrunden an Einzelkünstler*innen vergeben. Langjährig kollektiv arbeitende Künstler*innengruppen konnten ihre Anträge für bis zu 5 antragstellende Personen zum selben Vorhaben gebündelt einreichen. Das maximale Antragsvolumen erhöhte sich damit je Person um bis zu weitere 5.000 €.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung erfolgte in mehreren Antragsrunden und war über das Online-Antragsportal des Fonds möglich.

Antragsfrist(en):

Der Projektzeitraum für Projekte der Antragsfrist am 01. September 2020 endete am 28. Februar 2021, für Projekte mit Frist zum 01. November 2020 endete der Zeitraum am 30. April 2021 und für die Antragsfrist am 01. Februar 2021 am 30. Juli 2021.

Geförderte Vorhaben

Eine Auflistung geförderter Vorhaben finden Sie hier.

Jury

Die Jury wurde aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds Darstellende Künste gebildet.