#TakeCareResidenzen
Ermöglicht durch NEUSTART KULTUR – das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich – setzte der Fonds Darstellende Künste mit #TakeCareResidenzen im Oktober 2020 ein Förderprogramm auf, das sich an selbstbeauftragt arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste richtete.
Ziel des Programms war es, die für viele Künstler*innen/-gruppen wichtigen Verbindungen zu freien Theater- und Tanzhäusern, die durch pandemiebedingte Absagen von Projekten und Aufführungen unterbrochen wurden, zu stabilisieren und zu stärken.
#TakeCareResidenzen stellte daher diese Verbindungen durch die Förderung von Residenzen in den Mittelpunkt und beförderte ergebnisoffenes künstlerisches Arbeiten an rund 40 über die gesamte Bundesrepublik verteilten Produktionsorten, die in zwei bundesweiten Netzwerken (Bündnis internationaler Produktionshäuser und flausen+bundesnetzwerk) zusammengeschlossen bzw. mit diesen assoziiert sind.
Was wurde gefördert?
Befördert wurden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptentwicklungen, auch für den Bereich Digitalität und Darstellende Kunst, sowie alle Tätigkeiten, die auf die Weiterentwicklung der eigenen künstlerischen Arbeit ausgerichtet sind und in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der in den Regularien aufgelisteten Residenzorte stattfanden.
Wer konnte beantragen?
Antragsteller*innen mussten in den letzten zwei Jahren nachweislich in maßgeblichen künstlerischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben oder alternativ ihre bundesländerübergreifende bzw. internationale Gastspiel- oder Produktionstätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen belegen. Anträgen musste zudem eine Residenzbescheinigung eines der in den Regularien aufgelisteten Produktions-/Tanz-Häuser beiliegen. Antragstellende, die eine #TakeCare-Förderung nach dem 01. August 2020 bewilligt bekommen haben, waren von der Antragstellung ausgeschlossen.
Wie viel konnte beantragt werden?
Die stipendienartige Förderung in Höhe von bis zu 5.000 € wurde in mehreren Antragsrunden an Einzelkünstler*innen für einen Residenzzeitraum von 2 Monaten vergeben. Langjährig aktive künstlerische Arbeitszusammenhänge, u. a. Kollektive und Künstler*innengruppen, konnten ihre Einzel-Anträge für bis zu 5 antragstellende Personen (bis zu 5 x 5.000 €) zum selben Vorhaben gebündelt stellen. In begründeten Ausnahmefällen waren auch Residenzen möglich, die über die Dauer von zwei Monaten hinausreichen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung für erfolgte in mehreren Antragsrunden.
Antragsfrist(en):
- 15. Oktober 2020
- 15. November 2020
- 01. Februar 2021
- 01. April 2021
Im Falle einer Förderung endete der Projektzeitraum in Verbindung mit Residenzen des Bündnisses internationaler Produktionshäuser am 31. August 2021 und in Verbindung mit Residenzen des flausen+bundesnetzwerks früherer Antragsrunden am 31. März 2021.
Geförderte Vorhaben
Eine Auflistung aller geförderten Vorhaben finden Sie hier.
Jury
Die Jury wurde aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds gebildet.
Dokumentation
Zum Abschluss des Förderprogramms veröffentlichte der Fonds eine Dokumentation. Die Publikation gibt vielen Beteiligten Raum für ihre Reflexionen und Fragen und gibt Einblicke in geförderte Vorhaben.