Produktionsförderung Plus
In Zeiten großer Fragilität in Künsten und Gesellschaft, bei freien Künstler*innen/-gruppen wie auch Produktionsorten und Festivals, drohen die notwendige Planungssicherheit und der künstlerische Freiraum geringer zu werden, den herausragende Kunst benötigt. Daher etabliert der Fonds Darstellende Künste ein Förderprogramm, das gezielt herausragende Kunstproduktion in den performativen Künsten in den Blick nimmt: Ästhetische Wagnisse für große Bühnen und Räume und für zahlreiche Menschen.
Nach dem erfolgreichen Sonderprogramm XZLLNZ ermöglicht der Fonds Darstellende Künste für die kommenden Spielzeiten nun mit der Produktionsförderung Plus selbstbeauftragt produzierenden Künstler*innen/-gruppen, die in den vergangenen Jahren herausragende einzigartige künstlerische Handschriften und wegweisende ästhetische Formsprachen in den bundesweit und international wahrgenommenen Freien Darstellenden Künsten entwickelt haben, bemerkenswerte Neuproduktionen in Koproduktion mit oder zur Aufführung an Freien Tanz- und Theaterhäusern, Festivals, Stadt- und Staatstheatern, Privattheatern sowie Nicht-Theater-Orten.
Was wird gefördert?
Befördert werden künstlerische Arbeitsprozesse zur Erarbeitung von Neuproduktionen. Premieren sollten in der Regel Bestandteil eines beantragten Vorhabens sein. Darüber hinaus können auch weitere Aufführungen Bestandteil des Vorhabens sein.
Wer kann beantragen?
Langjährig professionell selbstbeauftragt produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Antragssumme beträgt mindestens 75.000 € und maximal 125.000 €.
Kofinanzierungen von mind. 100% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen. Mind. 50% der Antragssumme beim Fonds müssen dabei aus öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Länder und/oder Kommunen) stammen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online und ist voraussichtlich ab April 2026 möglich.
Antragsfrist(en):
- 01. Juli 2026
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt am 01.10.2026 und endet am 15.09.2028.
Vollständige Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 15.10.2028 einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.
Formulare
Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Jury
Die Jury im Programm der Produktionsförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.