Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume

Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume ermöglicht gezielt Wiederaufnahmen, Adaptionen und Gastspiele in ländlichen und strukturschwachen Räumen und bietet bundesweit bemerkenswerten Produktionen aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste über die Premiere hinaus eine Perspektive.
Die Förderung sichert ressourcenschonenden Umgang, nachhaltige Wirkung und bundesländerübergreifende Sichtbarkeit für die zuvor durch den Fonds geförderten Produktionen, und befördert dabei nicht zuletzt auch offenen künstlerischen und kulturellen Austausch von Ästhetiken und Diskursen zwischen Stadt- und Landbevölkerung.

Was wird gefördert?

Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume dient der Wiederaufführung bzw. Gastspielen in ländlichen Räumen und dabei ggf. auch der künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal in ländlichen Räumen aufgeführt werden. Als ländliche Räume gelten im Förderprogramm alle Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner*innen sowie alle Orte, die im entsprechenden Atlas des Thünen-Instituts in den Kategorien 1, 2 oder 4  gelistet werden (nicht aber 3 oder 5).

Wer kann sich bewerben?

Langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragssumme beim Fonds beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierungen aus öffentlichen (Länder und/oder Kommunen) und/oder privatwirtschaftlichen Mitteln (bare Eigenmittel, Zuwendungen durch Stiftungen) in Höhe von mind. 30% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist(en):

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am 30.09.2027.

Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums bzw. spätestens bis zum 30.11.2027. 

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Über die Vergabe der Wiederaufnahmeförderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.