XZLLNZ
In Zeiten großer Fragilität in Künsten und Gesellschaft, bei freien Künstler*innen/-gruppen wie auch Stadt- und Staatstheatern, drohen die notwendige Planungssicherheit und der künstlerische Freiraum geringer zu werden, die herausragende Kunst auch abseits bereits fest etablierter Produktionszusammenhänge und ästhetischer Formsprachen benötigt. Daher setzt der Fonds Darstellende Künste ein Förderprogramm auf, das gezielt herausragende Kunstproduktion in den performativen Künsten in den Blick nimmt:
Ästhetische Wagnisse abseits der Nische, für große Bühnen und Räume und für zahlreiche Menschen.
Mit dem Sonderprogramm XZLLNZ ermöglicht der Fonds Darstellende Künste professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, die in den vergangenen Jahren herausragende künstlerische Handschriften und wegweisende ästhetische Formsprachen in den bundesweit und international strahlenden Freien Darstellenden Künsten entwickelt haben, eine größere Neuproduktion bzw. Inszenierung in Koproduktion mit bzw. an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater.
XZLLNZ wird realisiert unter Einbindung der Fachexpertise des Deutschen Bühnenvereins.
Was wird gefördert?
Befördert werden projektbezogene, künstlerische Prozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung einer künstlerisch exzellenten Neuproduktion in den Darstellenden Künsten steht. Die Premiere (und ggf. auch zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen am Ort der Premiere) an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater mit Ensemble- und/oder Repertoirebetrieb ist in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm XZLLNZ. Darüber hinaus können Gastspiele an anderen Orten Bestandteil des Vorhabens sein.
Wer kann beantragen?
Langjährig (mind. 5 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u. a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus sowie spartenübergreifend/interdisziplinär) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland bzw. deutsche Stadt- und Staatstheater, die mit ebensolchen Künstler*innen/-gruppen eine Kooperationsabsicht vorweisen können.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Antragssumme beträgt mindestens 125.000 € und maximal 200.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 100% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen. In der Regel sind Eigenmittel der Stadt- und Staatstheater öffentliche Mittel, die als notwendige Kofinanzierung eingebracht werden können.
Sollte ein Theater bzw. Produktionshaus oder Festival der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in Deutschland die beantragte Produktion als Gastspielort mit mind. 2 Aufführungen präsentieren und/oder koproduzieren, so kann sich im Rahmen des Projekts zur Realisierung dieser weiteren Aufführungen die Maximalantragssumme auf 250.000 € erhöhen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 15. Juli 2025
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt am 01.10.2025 und endet spätestens am 31.07.2027.
Vollständige Verwendungsnachweise sind bis drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, spätestens aber bis zum 30.09.2027 einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs und das Förderglossar. Im Verlauf des Antragszeitraums wird es zwei digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um eine individuelle Beratung zu vereinbaren.
Formulare
Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Jury
Die Entscheidung der Fachjury wird voraussichtlich Mitte September 2025 bekanntgegeben.