Regularien (Antragsfrist: 15.07.2025)
Exzellenzförderung (XLLNZ)
01. Das Förderprogramm XZLLNZ zielt auf die Erarbeitung neuer bundesweit wie international bemerkenswerter Produktionsvorhaben von langjährig professionell, vornehmlich frei produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der Darstellenden Künste (u. a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus bzw. genreübergreifend) an deutschen Stadt- und Staatstheatern.
02. Befördert werden künstlerische Neuproduktionen in den Darstellenden Künsten. Premieren (ggf. auch weitere zeitnah an diese anschließende Aufführungen am Ort der Premiere) sollten in der Regel Bestandteil eines beantragten Vorhabens in diesem Förderprogramm sein. Darüber hinaus können auch Gastspiele an anderen Orten Bestandteil des Vorhabens sein (siehe Nr. 13).
03. Antragstellende Künstler*innen müssen seit mindestens fünf Jahren in den Freien Darstellenden Künsten professionell künstlerisch aktiv sein, mit ihren bisherigen Arbeiten bundesweit und ggf. international im künstlerischen Diskurs wahrgenommen worden sein und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Alternativ können auch die (ko-)produzierenden Stadt- oder Staatstheater (mit Ensemble bzw. Repertoirebetrieb) antragstellend und damit im Falle einer Bewilligung Förderempfänger*innen in diesem Programm sein.
04. Die Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms XZLLNZ müssen überwiegend in Deutschland realisiert und präsentiert werden. Insbesondere gilt dies für die Premiere. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag ausführlich darzustellen.
05. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.
06. Anträge sind bis zum 15.07.2025 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.
07. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständig auszufüllende Online-Formular.
Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus:
- einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen Nr. 13 bis 18 dieser Regularien
- eine je 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und ihrer bisherigen künstlerischen Tätigkeit sowie des (ko-)produzierenden Theaters, seiner Struktur und künstlerischen Ausrichtung in einem pdf-Dokument zusammengefasst
- eine 3-seitige ausführliche Projektbeschreibung als pdf-Dokument
- Internetlinks zur Selbstdarstellung
- Nachweise über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen (in Form eines Bewilligungsbescheids) und mögliche bare Eigenmittel (in Form eines Kontoauszugs) als ggf. zusammengefügtes pdf-Dokument (siehe Nr. 15)
- Eine von Verantwortlichen der Künstler*innen/-gruppe und Intendanz/künstlerischen Leitung des Theaters bzw. ggf. Geschäftsführung/Direktion unterzeichnete Kooperationsabsicht für das beantragte Produktionsvorhaben
- bei einkalkulierten Gastspielen: jeweils verbindliche Gastspielerklärungen der betreffenden Theater-, (Ko-)Produktions- bzw. Gastspielhäuser (siehe Punkt 13) in einem pdf-Dokument zusammengefasst
08. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 07) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr im Online-Portal des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
09. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.
10. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Projektfördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
11. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der mögliche Projektzeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 01.10.2025 und dem 31.07.2027. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben vollständig durchgeführt werden.
12. Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, spätestens aber bis zum 30.09.2027 einzureichen. Bei überjährigen Projektvorhaben besteht entsprechend der ANBest-P (6.1) die Pflicht einen Zwischenverwendungsnachweis bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres einzureichen.
13. Der Fonds fördert im Rahmen des Sonderprogramms XZLLNZ Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von mindestens 125.000 Euro und bis zu maximal 200.000 Euro. Sollte ein Theater bzw. Produktionshaus oder Festival der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in Deutschland die beantragte Produktion nachweislich als Gastspielort und verbindlich mit mind. 2 Aufführungen präsentieren und/oder koproduzieren, so kann sich im Rahmen des Projekts zur Realisierung dieser weiteren Aufführungen die Maximalantragssumme auf 250.000 Euro erhöhen.
14. Voraussetzung für das Sonderprogramm XZLLNZ ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.
15. Eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (von Ländern und/oder Kommunen*) in Höhe von mindestens 100% der Antragssumme beim Fonds** muss zur Antragstellung nachweislich gesichert sein.
16. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen dürfen in der Regel 30% der Antragssumme nicht überschreiten.
17. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.
18. Für vorgesehene Honorare sind Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.***
19. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
20. Ein Vorhaben kann nur in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriums- oder Fachjuryentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.
21. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben beantragen.
22. Nicht gefördert werden in diesem Förderprogramm Überarbeitungen bzw. Anpassungen von bereits aufgeführten oder vorangegangenen Produktionen ähnlichen Inhalts.
23. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, den Musikfonds, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN).
Diese Regularien gelten ab 03.03.2025. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, 03. März 2024
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung
* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen und Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form. Dies trifft in aller Regel auf die Eigenmittel der deutschen Stadt- und Staatstheater zu.
** Beantragen Sie beim Fonds z. B. 150.000 €, so müssen mindestens 150.000 € Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln nachweislich gesichert zur Verfügung stehen.
*** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.100 Euro im Monat / 715 Euro in der Woche / 140 Euro am Tag / 310 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag / 360 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.