Regularien (Antragsfrist: 01.07.2026)

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Produktionsförderung Plus zielt auf die Erarbeitung neuer bundesweit wie international bemerkenswerter Produktionsvorhaben von langjährig professionell selbstbeauftragt produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus bzw. genreübergreifend), die auf die Bespielung großer Räume und für zahlreiche Menschen abzielen. Die Produktionen können in Koproduktion mit Freien Tanz- und Theaterhäusern, Festivals, Stadt- und Staatstheatern, Privattheatern oder Nicht-Theater-Orten oder in Eigenproduktion realisiert und/oder an diesen zur Premiere gebracht werden.

02. Befördert werden künstlerische Arbeitsprozesse zur Erarbeitung einer Neuproduktion. Eine Premiere sollte in der Regel Bestandteil des beantragten Vorhabens sein. Darüber hinaus können auch weitere Aufführungen Bestandteil des Vorhabens sein (siehe Nr. 14)

03. Antragstellende Künstler*innen müssen langjährig in den Freien Darstellenden Künsten professionell künstlerisch aktiv sein, mit ihren bisherigen Arbeiten bundesweit und ggf. international im künstlerischen Diskurs wahrgenommen worden sein und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

04. Die Vorhaben im Rahmen der Produktionsförderung Plus müssen überwiegend in Deutschland realisiert und präsentiert werden. Insbesondere gilt dies für die Premiere. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.  

05. Eine Mindestanzahl von 5 Aufführungen (inkl. Premiere) der beantragten Produktion ist zu gewährleisten. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.  

06. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen. 

Fristen und Antragstellung

07. Anträge sind bis zum 01.07.2026 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.

08. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständig auszufüllende Online-Formular

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

  1. einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen Nr. 14 bis 19 dieser Regularien
  2. eine 2 bis 3-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und der bisherigen künstlerischen Tätigkeit sowie ggf. des (ko-)produzierenden Aufführungsortes, seiner Struktur und künstlerischen Ausrichtung, in einem pdf-Dokument zusammengefasst
  3. eine 3-seitige ausführliche Projektbeschreibung inkl. Zeitplan des Vorhabens als pdf-Dokument
  4. Internetlinks zur Selbstdarstellung
  5. Nachweise über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen (in Form eines Bewilligungsbescheids) und ggf. über bare Eigenmittel (in Form eines Kontoauszugs) als zusammengefügtes pdf-Dokument (siehe Nr. 16)
  6. eine Spielstättenbescheinigung
  7. ein Ergebnis-pdf der „Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit“  

09. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 08) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

10. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.

11. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.  

12. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 01.10.2026 – 15.09.2028. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt vollständig durchgeführt werden.

13. Vollständige Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 15.10.2028 einzureichen. Bei überjährigen Projektvorhaben besteht entsprechend der ANBest-P (6.1) die Pflicht einen Zwischenverwendungsnachweis jeweils bis zum 30.01. des Jahres einzureichen. 

Kosten- und Finanzierungsplan

14. Der Fonds fördert im Rahmen der Produktionsförderung Plus Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von mindestens 75.000 Euro und bis zu maximal 125.000 Euro. Das Finanzvolumen zur Erarbeitung der Produktion muss dabei insgesamt mindestens 150.000 Euro betragen. Kosten für daran anschließende Aufführungen der Produktion können Bestandteil eines Antrags sein, sofern der Mindestbetrag von 150.000 Euro zur Erarbeitung der Produktion erfüllt ist.

15. Voraussetzung für die Produktionsförderung Plus ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.

16. 100% der Antragsumme beim Fonds müssen zur Antragstellung nachweislich als Kofinanzierung gesichert sein. Mind. 50% der Antragssumme beim Fonds müssen dabei aus öffentlichen Mitteln (von Ländern und/oder Kommunen*) stammen**.

17. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen dürfen in der Regel 30% der Antragssumme nicht überschreiten.

18. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

19. Für vorgesehene Honorare sind die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.*** Zur Überprüfung der Einhaltung sind für künstlerische Honorare nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben. 

Ausschlusskriterien / Bedingungen

20. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

21. Ein Vorhaben kann nur in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriumsentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden. Eine Ausnahme bilden dabei einzelne in der Konzeptionsförderung des Fonds (Antragsfrist 02.02.2026) beantragte Produktionsvorhaben.

22. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben beantragen.

23. Nicht gefördert in der Produktionsförderung Plus werden Wiederaufnahmen und Überarbeitungen / Anpassungen von bereits aufgeführten oder vorangegangenen Produktionen ähnlichen Inhalts.

24. Künstler*innen/-gruppen, die eine Konzeptionsförderung des Fonds Darstellende Künste erhalten haben, können erst dann das in der Produktionsförderung Plus beantragte Vorhaben beginnen, wenn der die Konzeption abschließende Verwendungsnachweis vollständig beim Fonds Darstellende Künste eingereicht wurde.

25. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, den Musikfonds, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN).

26. Nicht antragsberechtigt sind Freie Tanz- und Theaterhäuser, Festivals, Stadt- und Staatstheater und Privattheater.

Diese Regularien gelten ab 15.01.2026. Änderungen sind vorbehalten.

 

Berlin, 15. Januar 2026

Fonds Darstellende Künste e.V.  

Vorstand und Geschäftsführung 

* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen und Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.

** Beantragen Sie beim Fonds z. B. 15.000 €, so müssen mindestens 7.500 € Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln nachweislich gesichert zur Verfügung stehen.

*** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag / 360 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 4.220 Euro im Monat / 970 Euro in der Woche / 190 Euro am Tag / 422 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.