Regularien (Antragsfrist: 02.03.2026)
Residenzförderung
01. Die Residenzförderung richtet sich an frei professionell selbstbeauftragt produzierende darstellende Künstler*innen/gruppen und projektbezogene künstlerische Zusammenschlüsse aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die ein Produktionshaus oder Festival mit Sitz in Deutschland vorweisen können, das Mitglied bei einem der nachfolgend aufgeführten spartenübergreifenden bundesweiten Netzwerke ist und ihnen die Residenz am Haus/Festival ermöglichen bzw. mit ihnen realisieren möchte.
- Bündnis Internationaler Produktionshäuser
- FestivalFriends
- flukks+
- FREISCHWIMMEN
- Netzwerk Freier Theater (NFT)
02. Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherche, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem unter Punkt 07 aufgelisteten Residenzort stattfinden. Der individuelle Durchführungszeitraum innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dabei flexibel gestaltbar.
03. Die Förderung für das Gesamtvorhaben beträgt zwischen 5.000 € und 10.000 €. Mind. 80% der Fördersumme sind dabei ausschließlich für Honorare für Künstler*innen und weitere an der Künstler*innen-Residenz aktiv beteiligte Personen vorgesehen. Max. 20% der Bewilligungssumme können für durch die Residenz entstehende Sachkosten verwendet werden, wie etwa auch (Probe-/Bühnen-)Raummieten bei den die Residenz ermöglichenden Produktionshäusern/Festivals oder Reisekosten.
04. Antragsteller*innen müssen in den vergangenen 3 Jahren (2023/2024/2025) nachweislich bereits mind. einmal öffentliche Förderung für ein Produktionsvorhaben der Freien Darstellenden Künste erhalten haben und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
05. Die Vorhaben im Rahmen der Residenzförderung müssen in Deutschland realisiert werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.
06. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
07. Spielstätten, deren Residenzbescheinigung zum Antrag berechtigt, sind nachfolgend aufgelistet. Je Spielstätte können max. zwei Residenzbescheinigungen ausgestellt werden.
- Ein Ding der Möglichkeit (Waddeweitz)
- E-WERK (Freiburg im Breisgau)
- FAVORITEN Festival (Dortmund)
- FFT Forum Freies Theater (Düsseldorf)
- FITZ! Zentrum für Figurentheater (Stuttgart)
- Freies Werkstatt Theater (Köln)
- FREISTIL_FESTIVAL (Völklingen)
- Fringify - Independent Arts Festival (Hamburg)
- Hamburger Sprechwerk (Hamburg)
- HAU Hebbel am Ufer (Berlin)
- HELLERAU Europäisches Zentrum der Künste (Dresden)
- HochX (München)
- Implantieren Festival (Frankfurt am Main)
- Impulse Theater Festival (Bochum/Mülheim a. d. R./Köln)
- Jahrmarkttheater (Bostelwiebeck)
- Kampnagel (Hamburg)
- Künstler*innenhaus Mousonturm (Frankfurt am Main)
- Libken - Denk- und Produktionsort (Gerswalde)
- LICHTHOF Theater (Hamburg)
- LOFFT - Das Theater (Leipzig)
- Meta Theater (Moosach)
- OFF-Bühne Komplex (Chemnitz)
- Orangerie Theater (Köln)
- OSTEN Festival (Bitterfeld-Wolfen)
- PACT Zollverein (Essen)
- PATHOS Theater (München)
- ROXY (Ulm)
- Schaubude Berlin (Berlin)
- Schaubühne Lindenfels (Leipzig)
- schloss bröllin (Fahrenwalde)
- Schwankhalle (Bremen)
- schwere reiter (München)
- Sensemble Theater (Augsburg)
- Societaetstheater (Dresden)
- Sophiensaele (Berlin)
- studioNaxos (Frankfurt Main)
- tanzhaus nrw (Düsseldorf)
- TD (Berlin)
- Theater Combinale (Lübeck)
- Theater im Ballsaal (Bonn)
- Theater im Depot (Dortmund)
- Theater in der Kurve (Neustadt a. d. Weinstraße)
- Theater neben dem Turm (Marburg)
- Theater Rampe (Stuttgart)
- Theaterlabor Bielefeld (Bielefeld)
- THEATERNATUR FESTIVAL (Benneckenstein/Harz)
- Theaterwerkstatt Pilkentafel (Flensburg)
- theater wrede+ (Oldenburg)
- Unser Theater (Schwabhausen)
- Villa Wigman (Dresden)
- Volksbühne am Kaulenberg (Halle/Saale)
- WUK Theater Quartier (Halle/Saale)
- zeitraumexit (Mannheim)
08. Anträge sind bis zum 02.03.2026 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.
09. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständige auszufüllende Online-Formular.
Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus:
- einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster als Excel Datei und entsprechend der Bestimmungen Nr. 14 bis 19 dieser Regularien
- eine bis zu 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innengruppe und der bisherigen künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit als pdf-Dokument
- eine bis zu 2-seitige, alle wesentlichen Aspekte des Residenzvorhabens umfassende Beschreibung als pdf-Dokument
- einen Nachweis über eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion aus dem Zeitraum der Jahre 2023 bis 2025 (in Form eines Zuwendungsbescheids, einer Programmpublikation mit Förderer-Logo oder ähnlichem) als pdf-Dokument
- Internetlinks zur Selbstdarstellung
- eine Bescheinigung des jeweiligen Produktionshauses oder Festivals über die Ermöglichung einer Residenz im beantragten Zeitraum in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster
- ein Ergebnis-pdf der „Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit“
10. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 09) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
11. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
12. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 15.05.2026 und dem 15.11.2026. Das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt muss innerhalb des Bewilligungszeitraums vollständig durchgeführt werden.
13. Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Projekts, spätestens aber bis zum 15.12.2026 einzureichen.
14. Der Fonds fördert im Rahmen der Residenzförderung Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro.
15. Voraussetzung für die Residenzförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.
16. Förderfähig sind Personalaufwendungen der im Antrag namentlich benannten Projektbeteiligten entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Max. 20% der Bewilligungssumme können für durch die Residenz entstehende Sachkosten verwendet werden, wie etwa auch (Probe-/Bühnen-)Raummieten bei den die Residenz ermöglichenden Produktionshäusern/Festivals oder Reisekosten. Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG).
17. Nicht zuwendungsfähig ist die nach §15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Personalausgaben ausgeschlossen.
18. Eine Kofinanzierung mit weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.
19. Für vorgesehene Honorare sind die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.* Zur Überprüfung der Einhaltung sind für künstlerische Honorare nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben.
20. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
21. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein bereits abgelehnter Antrag darf nicht noch einmal eingereicht werden.
22. Antragstellende können je Förderjahr nur ein Vorhaben im Programm der Residenzförderung einreichen. Künstler*innen können nur in einem geförderten Residenzprojekt je Förderjahr mitwirken.
Diese Regularien gelten ab 15.01.2026. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, 15.01.2026
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung
* Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag / 360 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 4.220 Euro im Monat / 970 Euro in der Woche / 190 Euro am Tag / 422 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.