Regularien (Antragsfrist: 15.04.2025)
Residenzförderung
01. Die Residenzförderung richtet sich an frei professionell produzierende darstellende Künstler*innengruppen und projektbezogene Zusammenschlüsse von Künstler*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die in Verbindung mit einem Produktionshaus des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater (NFT) stehen.
02. Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherche, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem unter Punkt 07 aufgelisteten Residenzort stattfinden.
03. Die Förderung für das Gesamtvorhaben in Höhe von 9.000 € wird für den Zeitraum von ein bis max. drei aufeinanderfolgenden Monaten, die im Zeitraum vom 01.05.2025 – 31.08.2025 liegen, vergeben und ist ausschließlich für Personalkosten vorgesehen.
04. Antragsteller*innen müssen in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
05. Die Vorhaben im Rahmen der Residenzförderung müssen in Deutschland realisiert werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.
06. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
07. Die Spielstätten aus dem flausen+bundesnetzwerk, deren Residenzbescheinigung zum Antrag berechtigt, sind folgende:
Bündnis internationaler Produktionshäuser:
- FFT Forum Freies Theater (Düsseldorf)
- HAU Hebbel am Ufer (Berlin)
- HELLERAU Europäisches Zentrum der Künste (Dresden)
- Kampnagel (Hamburg)
- Künstler*innenhaus Mousonturm (Frankfurt am Main)
- PACT Zollverein (Essen)
- tanzhaus nrw (Düsseldorf)
flausen+bundesnetzwerk:
- Ein Ding der Möglichkeit (Salderatzen)
- E-WERK (Freiburg Breisgau)
- FITZ Zentrum für Figurentheater (Stuttgart)
- Freie Szene Saar (Saarbrücken)
- Freies Werkstatt Theater (Köln)
- Jahrmarkttheater (Altenmedingen)
- Libken Denk- und Produktionsort (Gerswalde)
- META Theater (Moosach)
- OFF Bühne Komplex (Chemnitz)
- Orangerie Theater (Köln)
- Schaubude (Berlin)
- Schaubühne Lindenfels (Leipzig)
- schloss bröllin (Fahrenwalde)
- Schwere Reiter (München)
- Sensemble Theater (Augsburg)
- Societaetstheater (Dresden)
- Sprechwerk Off Bühne (Hamburg)
- TanzLabor ROXY (Ulm)
- Theater Combinale (Lübeck)
- Theater im Ballsaal (Bonn)
- Theater in der Kurve (Neustadt/Weinstrasse)
- Theater neben dem Turm (Marburg)
- theater wrede+ (Oldenburg)
- TOR 6 Theaterhaus / Theaterlabor (Bielefeld)
- Unser Theater (Schwabhausen)
- Villa Wigman (Dresden)
- Volksbühne am Kaulenberg (Halle/Saale)
- WIESE eG (Hamburg)
Netzwerk Freier Theater:
- LICHTHOF Theater (Hamburg)
- LOFFT - Das Theater (Leipzig)
- PATHOS (München)
- Schwankhalle (Bremen)
- studioNaxos (Frankfurt Main)
- Theater im Depot (Dortmund)
- Theater Rampe (Stuttgart)
- TD Berlin (Berlin)
- Theaterwerkstatt Pilkentafel (Flensburg)
- WUK Theater Quartier (Halle)
- zeitraumexit (Mannheim)
08. Anträge sind bis zum 15.04.2025 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.
09. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständige auszufüllende Online-Formular.
Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus:
- einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster als Excel Datei und entsprechend der Bestimmungen Nr. 14 bis 19 dieser Regularien
- eine bis zu 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innengruppe und der bisherigen künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit als pdf-Dokument
- eine bis zu 2-seitige, alle wesentlichen Aspekte des Residenzvorhabens umfassende Beschreibung als pdf-Dokument
- einen Nachweis über eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion aus dem Zeitraum der Jahre 2021 bis 2025 (in Form eines Zuwendungsbescheids, einer Programmpublikation mit Förderer-Logo oder ähnlichem) als pdf-Dokument
- Internetlinks zur Selbstdarstellung
- eine Bescheinigung der jeweiligen Spielstätte bzw. des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater über die Gewährung einer Residenz im beantragten Zeitraum.
10. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 09) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist (15.04.2024) bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
11. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
12. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 01.05.2025 und dem 31.08.2025. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt vollständig durchgeführt werden.
13. Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Projekts, spätestens aber bis zum 30.09.2025 einzureichen.
14. Der Fonds fördert im Rahmen der Residenzförderung Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von 9.000 Euro.
15. Voraussetzung für die Residenzförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.
16. Förderfähig sind ausschließlich Personalaufwendungen der im Antrag namentlich benannten Projektbeteiligten entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
17. Nicht zuwendungsfähig ist die nach §15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Personalausgaben ausgeschlossen.
18. Eine Kofinanzierung mit weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.
19. Für vorgesehene Honorare sind Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.*
20. Anträge von Einzelkünstler*innen sind nicht zulässig.
21. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
22. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein bereits abgelehnter Antrag darf nicht noch einmal eingereicht werden.
23. Antragstellende können je Förderjahr nur ein Vorhaben im Programm der Residenzförderung einreichen. Künstler*innen können nur in einem geförderten Residenzprojekt je Förderjahr mitwirken.
Diese Regularien gelten ab 01.03.2025. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, 01.03.2025
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung
*Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.100 Euro im Monat / 715 Euro in der Woche / 140 Euro am Tag / 310 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag / 360 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.