Regularien (Antragsfrist: 15.05.2026)

Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume richtet sich an langjährig professionell selbstbeauftragt tätige Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste und befördert im Sinne der Nachhaltigkeit Wiederaufnahmen in ländlichen Räumen (ggf. inkl. künstlerischer oder formaler Umarbeitungen) von durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits erfolgt ist.

02. Antragstellende müssen seit mindestens zwei Jahren kontinuierlich in den Freien Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus bzw. genreübergreifend) professionell künstlerisch tätig sein.

03. Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein (der vollständige Verwendungsnachweis zur Förderung muss dem Fonds Darstellende Künste bei Antragstellung vorliegen):

  • Produktionsförderung (ab 2023)
  • Konzeptionsförderung

04. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

05. Die beantragten Vorhaben müssen im Rahmen der Wiederaufnahme zu mindestens zwei Aufführungen oder Präsentationen in ländlichen Räumen in Deutschland gebracht werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag ausdrücklich darzulegen.

06. Als ländliche Räume gelten im Förderprogramm alle Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner*innen sowie alle Orte, die im entsprechenden Atlas des Thünen-Instituts in den Kategorien 1, 2 oder 4* gelistet werden (nicht aber 3 oder 5).

07. Antragsteller*innen müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.

Fristen und Antragstellung

08. Die Anträge sind bis zum 15.05.2026 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.

09. Die Antragstellung muss über das entsprechende, vollständig auszufüllende Online-Formular.
 

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus:

  • eine 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und der bisherigen künstlerischen Tätigkeit als pdf-Dokument
  • eine 3-seitige Projektbeschreibung inkl. Zeitplan des Vorhabens als pdf-Dokument
  • eine visuelle Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion in Form eines vollständigen Videomitschnitts (und ggf. weiterer Internetlinks zu Projekt- und Künstler*innendarstellung, wie beispielsweise einem Trailer der Produktion etc.)
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen der Punkte 15 bis 20 dieser Regularien
  • Nachweis(e) über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen und/oder privatwirtschaftliche Zuwendungen (jeweils in Form eines Bewilligungsbescheids, siehe Punkt 17) und bare Eigenmittel (in Form eines Kontoauszugs)
  • den Bewilligungsnachweis über die vom Fonds Darstellende Künste ausgereichte Förderung zu der Produktion, für die eine Wiederaufnahme beantragt wird, z. B. in Form der Förderzusage oder des Projektfördervertrags.
  • i.d.R. eine Spielstättenbescheinigung

sowie

10. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl.Punkt 09) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen wurden und der vollständige Antrag abgeschickt wurde. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden. 

11. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.

12. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Projektfördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

13. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 15.07.2026 und dem 30.09.2027. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt vollständig durchgeführt werden.

14. Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums, bzw. spätestens bis zum 30.11.2027 einzureichen. Bei überjährigen Projektvorhaben besteht entsprechend der ANBest-P (6.1) die Pflicht einen Zwischenverwendungsnachweis bis spätestens 31.01. des Folgejahres einzureichen.

Kosten- und Finanzierungsplan

15. Der Fonds fördert im Rahmen der Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von mindestens 10.000 Euro und bis zu maximal 25.000 Euro.

16. Voraussetzung für die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.

17. Eine Kofinanzierung aus öffentlichen (von Ländern und/oder Kommunen )** oder privatwirtschaftlichen*** Mitteln in Höhe von mindestens 30 % der Antragssumme beim Fonds**** muss zur Antragstellung nachweislich gesichert sein.

18. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) erstattungsfähig. Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige projektbezogene Anschaffungen dürfen in der Regel 30 % der Antragssumme beim Fonds nicht überschreiten.

19. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

20. Für vorgesehene Honorare sind die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.***** Zur Überprüfung der Einhaltung sind für künstlerische Honorare nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

21. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

22. Das Vorhaben kann auch dann in der Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume beantragt werden, wenn es zuvor im Programm der Wiederaufnahmeförderung des Fonds Darstellende Künste gefördert oder abgelehnt wurde.

23. Ein in der Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume bereits beantragtes Vorhaben kann nicht erneut eingereicht werden.

24. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben beantragen.

25. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, den Musikfonds, das Nationale Performance-Netz (NPN) sowie in der Regel das Goethe-Institut.

Diese Regularien gelten ab 15.01.2026. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 15. Januar 2026

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

* Kategorie 1: „sehr ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage“, Kategorie 2: „sehr ländlich/gute sozioökonomische Lage“, Kategorie 4: „eher ländlich/weniger gute sozioökonomische Lage“

** Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus bundesdeutschen Kommunen und Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.

*** Privatwirtschaftliche Mittel umfassen z.B. Zuwendungen durch private Stiftungen, aber auch bare Eigenmittel.

**** Beantragen Sie beim Fonds z. B. 15.000 €, so müssen mindestens 4.500 € Kofinanzierung aus öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Mitteln nachweislich gesichert zur Verfügung stehen. Die Gesamtkosten in diesem Rechenbeispiel betragen mind. 19.500 €.

***** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag / 360 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 4.220 Euro im Monat / 970 Euro in der Woche / 190 Euro am Tag / 422 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.