Regularien
Rechercheförderung
01. Die Rechercheförderung richtet sich an bundesweit bemerkenswerte frei produzierende darstellende Künstler*innen als auch Personen die kuratierend in den Freien Darstellenden Künsten tätig sind. Die stipendienartige Förderung befördert ergebnisoffene künstlerische Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Vorhaben, aber auch Vorhaben, die der künstlerischen Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierung dienen. Die stipendienartige Förderung hat die künstlerische Weiterentwicklung in der gegenwärtigen Situation zum Ziel. Die Vorhaben können aus allen Bereichen der Darstellenden Künste kommen und müssen in Form eines Sachberichtes dokumentiert werden.
02. Die stipendienartige Förderung in Höhe von 7.500 € wird personengebunden für den Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten vergeben.
03. Antragsteller*innen müssen in den letzten drei Jahren nachweislich kontinuierlich in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben oder alternativ ihre bundesländerübergreifende bzw. internationale Gastspiel- oder Produktionstätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen belegen.
04. Die antragstellenden natürlichen Personen müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen der Rechercheförderung müssen in Deutschland realisiert werden, künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.
05. Anträge sind
- in der ersten Antragsrunde zum 10.10.2021
- in der zweiten Antragsrunde zum 01.02.2022
- in der dritten Antragsrunde zum 01.06.2022
- in der vierten Antragsrunde zum 11.09.2022
- und in der fünften Antragsrunde zum 15.01.2023
bis jeweils 23:59 Uhr einzureichen.
Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 06) bis zum Ablauf der Antragsfrist in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und der vollständige Antrag abgeschickt wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
06. Die Antragstellung muss über das entsprechenden Online-Formular unter https://onlineantrag.fonds-dak... erfolgen. Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus
(a) eine 2-seitige ausführliche Vorstellung der Person und der bisherigen künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit
(b) eine 2-seitige, alle wesentlichen Aspekte des Recherchevorhabens umfassende Beschreibung
(c) Internetlinks zur Selbstdarstellung
(d) einen Nachweis über die Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) für 2022
oder alternativ
eine Auflistung der Einnahmen aus künstlerischer bzw. kuratorischer Tätigkeit in den Freien Darstellenden Künsten aus mindestens drei Jahren aus dem Zeitraum 2019 bis 2022. 2-3 dieser Einnahmen sind mit aussagekräftigen, exemplarischen Rechnungen oder Honorarverträgen mit entsprechendem Beleg des Zahlungseingangs zu belegen.
sowie einen Nachweis
(e) über (mindestens eine) mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion oder Veranstaltung aus dem Zeitraum der Jahre 2019 bis 2022 (in Form eines Zuwendungsbescheids, einer Programmpublikation mit Förderer-Logo oder ähnlichem) oder über den Erhalt einer #TakeCare- oder #TakeCareResidenz-Förderung des Fonds Darstellende Künste
oder aber
(mindestens eines) bundesländerübergreifenden bzw. internationalen Gastspiels der Jahre 2019 bis 2022 (in Form eines Gastspielvertrages oder einer Gastspielrechnung, jeweils inklusive Beleg des Zahlungseingangs) aus den Freien Darstellenden Künsten.
07. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
08. Auszahlungen erfolgen nach Abschluss eines Projektfördervertrages. Der monatliche digitale Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen zu leisten. Auszahlungen erfolgen in drei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb eines Kalenderjahres im Projektzeitraum in Höhe von je 2.500 € pro Monat.
09. Zum Erhalt der Förderung ist ein Projektkonto zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
10. Im Falle einer Förderung muss das Vorhaben in je drei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum bis zum
- 31.05.2022 (mit Antragsfrist zum 10.10.2021)
- 30.09.2022 (mit Antragsfrist zum 01.02.2022)
- 31.12.2022 (mit Antragsfrist zum 01.06.2022)
- 30.04.2023 (mit Antragsfrist zum 11.09.2022)
- 30.06.2023 (mit Antragsfrist zum 15.01.2023)
durchgeführt und mit vollständig eingereichtem Verwendungsnachweis abgeschlossen werden.
11. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist fester Bestandteil des Online-Formulars zur Antragstellung. Ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan ist nicht einzureichen.
12. Der Fonds fördert Recherchevorhaben in Höhe von 7.500 Euro. Eine Kofinanzierung mit weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.
13. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Recherchevorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
14. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Antragstellende können zu jeder Antragsfrist nur ein Vorhaben einreichen.
15. Ein bereits abgelehnter Antrag darf nicht noch einmal eingereicht werden.
16. Ein Vorhaben darf nicht bereits durch eine andere Förderung des NEUSTART KULTUR Programms gefördert werden.
17. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind all diejenigen, die im Jahr der Antragstellung (es zählt das Datum der Antragsfrist) bereits eine Rechercheförderung im Rahmen von #TakeHeart bewilligt bekommen haben.
18. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind all diejenigen, die im Rahmen von #TakeHeart eine Residenzförderung im Jahr der Antragstellung (es zählt das Datum des Bewilligungsbescheids) erhalten haben, im beantragten Recherchezeitraum erhalten oder parallel einen Antrag auf Residenzförderung stellen.
Diese Regularien gelten ab 01.08.2022 und basieren auf den Fördergrundsätzen der BKM, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, für das Programm NEUSTART KULTUR: #TakeHeart – Planungssicherheit und Weiterentwicklung in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, 01. November 2022
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung