Regularien Konzeptionsförderung (Antragsfrist 02.02.2026)

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Konzeptionsförderung befördert mehrjährige konzeptionelle Vorhaben, die eine thematische oder ästhetische Verstetigung in mehreren Produktionen beinhalten. Die Vorhaben und Neuproduktionen können aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste kommen und müssen auf einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren (2026, 2027, 2028) angelegt sein.

02. Antragstellende müssen langjährig im Bereich der professionellen frei produzierenden Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus bzw. genreübergreifend) tätig sein und Erfahrung mit regelmäßiger Produktions- und Gastspieltätigkeit in mindestens zwei Bundesländern besitzen. Die Gesamtkonzeption und deren Realisierung müssen von einer*m Künstler*in oder einem künstlerischen Team verantwortet und maßgeblich getragen werden

03. Antragstellende müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

04. Alle eingeschlossenen Produktionen müssen einschließlich der Premiere mit mindestens fünf Aufführungen in Deutschland realisiert werden; künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

05. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.
 

Fristen und Antragstellung

06. Anträge sind bis zum 02.02.2026 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.

07. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständig auszufüllende Online-Formular
Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

  1.  einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste auf der Homepage zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend den Bestimmungen der Punkte 13 bis 22 dieser Regularien.
  2. eine ausführliche Konzeptionsbeschreibung (inkl. einer ausführlichen Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und der bisherigen künstlerischen Produktionen sowie der ausführlichen Beschreibung aller 3 Projekt-/Jahresvorhaben. Dabei kann es sich entweder um drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und ein strategisch-organisatorisches Vorhaben handeln.)
  3. Internetlinks zur Selbstdarstellung
  4. Nachweise über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen (in Form eines Bewilligungsbescheids) und bare Eigenmittel (in Form eines Kontoauszugs) als ggf. zusammengefügtes pdf-Dokument  (siehe Punkt 17 und 18)
  5. ein Ergebnis-pdf der Checkliste "Ökologische Nachhaltigkeit in der Kultur“ 
     

08. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 07) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

09. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.

10. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist jeweils der jährliche Abschluss eines Projektfördervertrags über ein Vorhaben oder eine Produktion. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage eines aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplans für das auf das Jahr bezogene Vorhaben bzw. die entsprechende Produktion. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

11. Im Falle einer Förderung lauten die Bewilligungszeiträume wie folgt:

  • 2026: vsl. 01.04.2026 bis 31.12.2026
  • 2027: 01.01.2027 bis 31.12.2027
  • 2028: 01.01.2028 bis 15.10.2028

12. Drei vollständige Verwendungsnachweise für die jeweiligen Bewilligungszeiträume sind zu den folgenden Fristen einzureichen: 

  • Für das Jahr 2026: 28.02.2027
  • Für das Jahr 2027: 29.02.2028
  • Für das Jahr 2028: 15.11.2028

Kosten- und Finanzierungsplan

13. Voraussetzung einer Konzeptionsförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans des dreijährigen Konzeptionsvorhabens.

14. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss neben der Finanzgesamtplanung die Kalkulation der einzelnen Vorhaben oder Produktionen (in Jahren) umfassen.

15. Der Fonds fördert in der Konzeptionsförderung drei aufeinanderfolgende Jahre mit mindestens 150.000 € und maximal 240.000 Euro insgesamt.

16. Dabei liegt die mögliche beim Fonds Darstellende Künste zu beantragende Fördersumme in jedem einzelnen dieser drei Jahre zwischen mindestens 50.000 und maximal 80.000 Euro.

17. Eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (von Ländern und/oder Kommunen*) in Höhe von mind. 75% der Gesamtantragssumme beim Fonds** muss bereits zur Antragstellung nachweislich gesichert sein.

18. In den ersten beiden Förderjahren (2026 und 2027) muss dabei eine Kofinanzierungssumme von mind. 75% der Antragssumme beim Fonds auch im jeweiligen Förderjahr durch bewilligte öffentliche Förderung(en) sichergestellt sein.*

19. Über Anträge ohne ausreichend gesicherte Finanzierung (siehe Punkt 17 und 18) bis zum 02.02.2026 kann in der jährlichen Kuratoriumssitzung zur Konzeptionsförderung nicht entschieden werden. 

20. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Für eine Produktion kann ein Kosten- und Finanzierungsplan bis zu sieben unmittelbar auf die Premiere folgende Aufführungen einschließen. Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen dürfen in der Regel 30% der Antragssumme nicht überschreiten.

21. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

22. Für vorgesehene Honorare sind Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.*** Zur Überprüfung der Einhaltung sind für künstlerische Honorare nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

23. Nicht gefördert werden in der Konzeptionsförderung: Theater- und Produktionshäuser, Festivals, Wiederaufnahmen und Überarbeitungen / Anpassungen von bereits aufgeführten oder vorangegangenen Produktionen ähnlichen Inhalts.

24. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Vorhaben oder Produktionen oder Teile davon vor der Förderentscheidung durch das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste bereits begonnen haben, d.h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

25. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, den Fonds Soziokultur, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Tanzpakt, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN).

26. Künstler*innen/-gruppen ist der Erhalt einer Konzeptionsförderung nur alle 5 Jahre möglich. Ein Antrag kann daher nur dann gestellt werden, wenn die Antragsfrist der zuletzt bewilligten Konzeptionsförderung im Jahr 2021 oder davor lag.

27. Die Förderung ist an das zugrundeliegende inhaltliche und zeitliche Konzept gebunden; bei Abweichungen muss das Kuratorium erneut gehört werden, ggf. kann eine Förderung vorzeitig beendet werden. Die Voraussetzungen zur Erfüllung des Förderzwecks müssen über den gesamten Zeitraum sowohl organisatorisch, strukturell wie auch finanziell gegeben sein.

28. Ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis über das erste bzw. zweite Vorhaben der Konzeptionsförderung ist die Voraussetzung für die folgenden Förderungen.

29. Künstler*innen/-gruppen, die eine Konzeptionsförderung des Fonds Darstellende Künste erhalten, können während der Laufzeit des geförderten Vorhabens bis zur Abgabe des vollständigen und die Konzeption abschließenden Verwendungsnachweises nicht mit der Durchführung eines Vorhabens in der Produktionsförderung des Fonds beginnen.

Diese Regularien gelten ab 31.10.2025. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 31. Oktober 2025

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung
 

* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen oder Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.

** Beantragen Sie beim Fonds z. B. 150.000 Euro, so müssen mindestens 112.500 Euro Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln nachweislich gesichert zur Verfügung stehen.

*** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.100 Euro im Monat / 715 Euro in der Woche / 140 Euro am Tag / 310 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag 360 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.