Regularien
Residenzförderung
01. Die Residenzförderung richtet sich an bundesweit bemerkenswerte frei produzierende darstellende Künstler*innen und Kurator*innen der Freien Darstellenden Künste. Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptentwicklungen, auch für den Bereich Digitalität und Darstellende Kunst, sowie alle Tätigkeiten, die auf die Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit ausgerichtet sind und in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem unter Punkt 05 aufgelisteten Residenzort stattfinden.
02. Die Förderung in Höhe von 5.000 € wird personengebunden für den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten vergeben.
03. Antragsteller*innen müssen in den letzten drei Jahren nachweislich in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben oder alternativ ihre bundesländerübergreifende bzw. internationale Gastspiel- oder Produktionstätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen belegen.
04. Die antragstellenden natürlichen Personen müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen von #TakeHeart müssen in Deutschland realisiert werden.
05. Die Spielstätten deren Residenzbescheinigung zum Antrag berechtigt, sind folgende:
- Aus dem Bündnis internationaler Produktionshäuser:
- FFT Forum Freie Theater (Düsseldorf)
- HAU Hebbel am Ufer (Berlin)
- HELLERAU - Europäisches Zentrum der Künste (Dresden)
- Kampnagel (Hamburg)
- Künstlerhaus Mousonturm (Frankfurt/M)
- PACT Zollverein (Essen)
- tanzhaus nrw (Düsseldorf)
- FFT Forum Freie Theater (Düsseldorf)
- Aus dem flausen+bundesnetzwerk:
- E-WERK (Freiburg)
- FITZ Theater animierter Formen (Stuttgart)
- Freies Werkstatt Theater Köln (Köln)
- Hamburger Sprechwerk (Hamburg)
- Libken Denk- und Produktionsort (Gerswalde)
- LOFFT - DAS THEATER (Leipzig)
- Meta Theater Moosach (München)
- OFF-Bühne Komplex Chemnitz (Chemnitz)
- Schaubude Berlin (Berlin)
- Schaubühne Leipzig (Leipzig)
- Schloss Bröllin (Fahrenwalde)
- Sensemble Theater (Augsburg)
- Societaets-theater (Dresden)
- Theater im Ballsaal (Bonn)
- theater wrede + (Oldenburg)
- THEATERLABOR im TOR 6 (Bielefeld)
- Theaterwerkstatt Pilkentafel (Flensburg)
- TNT Theater neben dem Turm (Marburg)
- WIESE eG (Hamburg)
- E-WERK (Freiburg)
- Aus dem Netzwerk Freier Theater:
- Schwankhalle (Bremen)
- WUK (Halle)
- Lichthof (Hamburg)
- Pathos (München)
- Studio Naxos (Frankfurt /M)
- Theater Rampe (Stuttgart)
- TD Berlin (Berlin)
- ZeitRaumExit (Mannheim)
- LOT (Braunschweig)
- Ballhaus Ost (Berlin)
- Schwankhalle (Bremen)
06. Anträge sind
- in der ersten Antragsrunde zum 01.10.2021
- in der zweiten Antragsrunde zum 01.12.2021
- in der dritten Antragsrunde zum 01.02.2022
- in der vierten Antragsrunde zum 01.06.2022 (nur Bündnis internationaler Produktionshäuser)
- in der fünften Antragsrunde zum 01.11.2022
- und in der sechsten Antragsrunde zum 15.01.2023
bis jeweils 23:59 Uhr einzureichen.
Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 07) bis zum Ablauf der Antragsfrist in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und der vollständige Antrag abgeschickt wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
07. Die Antragstellung muss über das entsprechenden Online-Formular unter https://onlineantrag.fonds-dak... erfolgen. Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus obligatorisch
a) einen Nachweis über die Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) für 2022
oder alternativ
eine Auflistung der Einnahmen aus künstlerischer bzw. kuratorischer Tätigkeit in den Freien Darstellenden Künsten aus mindestens drei Jahren aus dem Zeitraum 2019 bis 2022. 2-3 dieser Einnahmen sind mit aussagekräftigen, exemplarischen Rechnungen oder Honorarverträgen mit entsprechendem Beleg des Zahlungseingangs zu belegen
sowie entweder einen Nachweis
b) über (mindestens eine) mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion oder Veranstaltung aus dem Zeitraum der Jahre 2019 bis 2022 (in Form eines Zuwendungsbescheids, einer Programmpublikation mit Förderer-Logo oder ähnlichem) oder über den Erhalt einer TakeCare- oder TakeCareResidenz-Förderung des Fonds Darstellende Künste
oder alternativ
(mindestens eines) bundesländerübergreifenden bzw. internationalen Gastspiels aus dem Zeitraum der Jahre 2019 bis 2022 (in Form eines Gastspielvertrages oder einer Gastspielrechnung, jeweils inklusive Beleg des Zahlungseingangs) aus den Freien Darstellenden Künsten
c) Internetlinks zur Selbstdarstellung
d) eine Bescheinigung der jeweiligen Spielstätte über die Gewährung einer Residenz im beantragten Zeitraum.
08. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.
09. Auszahlungen erfolgen nach Abschluss eines Projektfördervertrages. Der monatliche digitale Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen zu leisten. Auszahlungen erfolgen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Höhe von je 2.500 € pro Monat.
10. Zum Erhalt der Förderung ist ein Projektkonto zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
11. Im Falle einer Förderung muss das Vorhaben in je zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum bis zum
- 31.10.2022 (BiP, mit Antragsfristen 01.10.2021, 01.12.2021, 01.02.2022, 01.06.2022)
- 31.08.2022 (flausen+, mit Antragsfristen 01.10.2021, 01.12.2021, 01.02.2022)
- 31.08.2022 (NFT, mit Antragsfristen 01.10.2021, 01.12.2021, 01.02.2022)
- 30.04.2023 (mit Antragsfristen 01.11.2022, 15.01.2023)
durchgeführt und mit vollständig eingereichtem Verwendungsnachweis abgeschlossen werden.
12. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist fester Bestandteil des Online-Formulars zur Antragstellung. Ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan ist nicht einzureichen.
13. Der Fonds fördert Residenzvorhaben in Höhe von 5.000 Euro. Eine Kofinanzierung mit weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.
14. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Recherchevorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
15. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Antragstellende können je Förderrunde nur ein Vorhaben einreichen.
16. Ein bereits abgelehnter Antrag darf nicht noch einmal eingereicht werden.
17. Ein Vorhaben darf nicht bereits durch eine andere Förderung des NEUSTART KULTUR Programms gefördert werden.
18. Von der Antragstellung ebenso ausgeschlossen sind all diejenigen, die im Rahmen von #TakeHeart eine Rechercheförderung im Jahr der Antragstellung (es zählt das Datum des Bewilligungsbescheids) erhalten haben, im beantragten Residenzzeitraum erhalten oder parallel einen Antrag auf Rechercheförderung stellen.
Diese Regularien gelten ab 01.08.2022 und basieren auf den Fördergrundsätzen der BKM, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, für das Programm NEUSTART KULTUR: #TakeHeart – Planungssicherheit und Weiterentwicklung in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, 01. November 2022
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung