Mit #TakeHeart setzt der Fonds Darstellende Künste im Rahmen von NEUSTART KULTUR – dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierten Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich – seine umfassenden Fördermaßnahmen fort. Ziel der neuen Programmlinien ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abzumildern, den Wiederbeginn kulturellen Lebens in Deutschland zu befördern, Künstler*innen Planungssicherheit und zugleich neue zukunftsweisende Perspektiven für die Entwicklung der Freien Darstellenden Künste zu ermöglichen.
Rechercheförderung
ergebnisoffene Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Vorhaben, sowie Vorhaben, die der künstlerischen Qualifizierung dienen
professionell arbeitende Einzelkünstler*innen und Kurator*innen der Freien Darstellenden Künste, die seit drei Jahren nachweislich kontinuierlich professionell tätig sind
7.500 € (Einzelpersonen)
- Antragsteller*innen müssen in den letzten drei Jahren kontinuierlich professionell künstlerisch oder kuratorisch in den Freien Darstellenden Künsten tätig gewesen sein
- Antragsteller*innen sind nicht überwiegend kontinuierlich grundgefördert (institutionell)
- Antragsteller*innen erhalten keine Residenzförderung im Rahmen von #TakeHeart
- Antragsteller*innen müssen nachweislich in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten oder in bundesländerübergreifenden bzw. internationalen Gastspielen mitgewirkt haben
je drei aufeinanderfolgende Monate im Zeitraum bis zum
31.05.2022 (mit Antragsfrist zum 10.10.2021)
30.09.2022 (mit Antragsfrist zum 01.02.2022)
31.12.2022 (mit Antragsfrist zum 01.06.2022)
10.10.2021
01.02.2022
01.06.2022
Residenzförderung
ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptionen in Verbindung mit einer Spielstätte des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerkes oder dem Netzwerk Freier Theater
Künstler*innen /-gruppen und Kurator*innen der Freien Darstellenden, sowie Absolvent*innen einschlägiger künstlerischer und kunstnaher Studiengänge der Darstellenden Künste, die in Verbindung mit einer der Spielstätten des Bündnis internationaler Produktionshäuser (BiP), des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater (NFT) stehen.
5.000 € (Einzelpersonen)
5 x 5.000 € (Kollektive und Gruppen) in gebündelten Einzelanträgen
- Residenzbescheinigung eines der am Programm beteiligten Produktionshäuser
- Antragsteller*innen sind nicht überwiegend kontinuierlich grundgefördert (institutionell)
- Antragsteller*innen müssen in den letzten drei Jahren kontinuierlich professionell künstlerisch oder kuratorisch in den Freien Darstellenden Künsten tätig gewesen sein
- Antragstellende Absolvent*innen der Kunsthochschulen müssen ihr Studienzeugnis nach dem 01.01.2019 erhalten haben
- Antragsteller*innen erhalten keine Rechercheförderung im Rahmen von #TakeHeart
je zwei aufeinanderfolgende Monate im Zeitraum bis zum
31.10.2022 (BiP)
31.08.2022 (flausen+)
31.08.2022 (NFT)
01.10.2021
01.12.2021
01.02.2022
01.06.2022 (nur BiP)
Prozessförderung
format- und ergebnisoffene künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse in den Freien Darstellenden Künsten, die der Erarbeitung und ggf. Präsentation von Produktionen dienen
professionelle Künstler*innen /-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland
10.000 € – 50.000 €, bzw. in ausführlich begründeten Ausnahmefällen bis 80.000 €
- Antragsteller*innen sind nicht überwiegend öffentlich (institutionell) gefördert
- Eigenleistungen in Höhe von mind. 10 % der Antragsumme
bis 31.12.2022
01.11.2021
15.03.2022
Wiederaufnahmeförderung
pandemiemaßnahmengerechte Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste
professionelle Künstler*innen /-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland
10.000 € – 25.000 €
- Antragsteller*innen sind nicht überwiegend öffentlich (institutionell) gefördert
- Eigenleistungen in Höhe von mind. 10 % der Antragssumme
- mindestens zwei (auch digitale) Spiel-, Aufführungs- oder Präsentationstermine innerhalb des Projektzeitraums
bis 31.12.2022
15.10.2021
01.03.2022
Netzwerk- und Strukturförderung
(digitale) bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten
langjährig aktive Verbände, Produktionszentren, Netzwerke, Produktionsbüros und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind. Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele.
25.000 € – 100.000 €
- Antragsteller*innen sind nicht überwiegend öffentlich (institutionell) gefördert
- Eigenleistungen in Höhe von mind. 10 % der Antragssumme
bis 31.12.2022
10.10.2021
15.02.2022
Konzeptionsförderung
dreijährige Konzeptionen – mit entweder drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und einem strategisch-organisatorischen Vorhaben
langjährig erfolgreich professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland
75.000 € – 200.000 €
- bewilligte Kofinanzierung von 50% der Antragssumme durch eine einzelne öffentliche Förderung
- mind. 80% der Finanzierung des dreijährigen Konzeptionsvorhabens (inkl. der Antragssumme beim Fonds) muss bis 01.02.2022 gesichert sein
bis 31.12.2024
01.12.2021 (offizielle Antragsfrist, nur vorläufige Konzeptionsskizze einzureichen)
01.02.2022 (Nachbearbeitungsfrist zur Vervollständigung des Antrags)