3. Förderung

Ein Performer mit nacktem Oberkörper und nackten Beinen schwingt kraftvoll ein weißes Tuch um seinen Körper herum. Er hat eine Glatze und trägt einen Vollbart. Über das gesamte Bild liegt ein Farbverlauf aus Gelb und Blau. © Marc Doradzillo

Länderverteilung Ko-FinanzierungFörderprogramme im Überblick

Insgesamt wurden 2024 ganze 266 Vorhaben in sechs Förderprogrammen gefördert – bei 732 formal korrekt eingereichten Förderanträgen. Auf ein programmübergreifendes Antragsvolumen in Höhe von ca.  24,7 Mio. Euro kam im Jahr 2024 dabei die reale Fördersumme von ca. 7,7 Mio. Euro. Das entspricht programmübergreifend einer Fördermittelquote von ca. 30%.
Die prognostizierten Kofinanzierungsanteile von Ländern, Kommunen und Dritten wurden erreicht und machten in den regulären Förderprogrammen ca. 55 % der Gesamtkosten der realisierten Vorhaben aus. Der Fonds förderte 2024 somit die einzelnen Projektvorhaben durchschnittlich mit rund 45 % und bot bundesländerübergreifend Anreiz für weitere Förderungen der Länder und Kommunen. 
In einem Satz: Mit knapp 7,7 Mio. Euro Bundesförderung wurden 266 Vorhaben der Freien Darstellenden Künste mit einem Gesamtvolumen von ca. 17,1 Mio. Euro im Jahr 2024 ermöglicht – aus allen Sparten und Genres der vielgestaltigen Kunstformen und allen 16 Bundesländern!

Kachel mit der Aufschrift: 266 geförderte Projekte, über 3500 professionell freischaffende Projektbeteiligte, bei Umsetzung der Honoraruntergrenze

Einblicke in die Länderverteilung

Im Jahr 2024 vergab der Fonds Förderungen für Vorhaben in den Freien Darstellenden Künsten in alle 16 Bundesländer. Dabei wurden Premieren, Eröffnungen und Projektstarts in 76 verschiedenen Städten und Gemeinden ermöglicht – oft gefolgt von Gastspielreisen quer durch die Bundesrepublik und in den internationalen Raum.  Im Verhältnis von Antragstellung zur Förderung wird die Tabelle von drei ostdeutschen Bundesländern angeführt: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Bundesland eingereichte Anträge Antragsvolumen bewilligte Anträge Förderquote Fördervolumen
Schleswig-Holstein 9 409.038,05 € 2 22,22% 32.000,00 €
Bremen 22 611.825,40 € 5 22,73% 90.475,30 €
Brandenburg 20 745.341,97 € 5 25,00% 143.748,35 €
Bayern 42 1.237.672,33 € 11 26,19% 385.700,00 €
Baden-Württemberg 63 2.125.458,48 € 17 26,98% 432.934,65 €
Nordrhein-Westfalen 163 5.700.443,03 € 49 30,06% 1.526.164,35 €
Hessen 55 1.817.912,27 € 17 30,91% 565.584,78 €
Rheinland-Pfalz 3 39.000,00 € 1 33,33% 9.000,00 €
Saarland 3 80.000,00 € 1 33,33% 50.000,00 €
Niedersachsen 40 1.131.463,21 € 14 35,00% 539.044,37 €
Thüringen 15 353.173,68 € 6 40,00% 97.483,16 €
Hamburg 57 2.752.415,79 € 24 42,11% 655.309,79 €
Berlin 137 4.964.563,81 € 60 43,80% 1.878.490,32 €
Sachsen-Anhalt 29 1.139.795,98 € 13 44,83% 512.665,55 €
Sachsen 62 1.424.249,31 € 34 54,84% 660.073,37 €
Mecklenburg-Vorpommern 12 194.746,60 € 7 58,33% 107.117,25 €
Gesamt 732 24.727.099,91 € 266 36% 7.685.791,24 €

Einblick in die Ko-Finanzierung

Zu den regulären Förderungen des Fonds (7,7 Mio. Euro / Anteil ca. 45%) kommen weitere Mittel in Höhe von 9,4 / 55% des Gesamtvolumens der Projekte – überwiegend aus öffentlichen Mitteln und zu kleinerem Teil aus weiteren Drittmitteln. Die Förderungen des Fonds werden insbesondere durch die Kommunen und Länder somit mehr als verdoppelt.

Wirksame Förderprogramme - eine Bilanz

Der Fonds erhält seine Zuwendung für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben zur Förderung von Kunst und Kultur seit 2016 überwiegend aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).  2024 konnten insbesondere dank der notwendigen Erhöhung der Zuwendungshöhe fünf der sechs anvisierten Förderprogramme in der Regelförderung ausgeschrieben und so zahlreiche Vorhaben für Künstler*innen/-gruppen und Strukturen aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste ermöglicht werden. 
Die Fördermittel aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ermöglichen zudem bereits seit 2023 das Förderprogramm GLOBAL VILLAGE KIDS, das Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und kultureller Bildung ermöglicht – und 2024 insbesondere die wichtige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den ländlichen Räumen der Bundesrepublik.

Förderprogramm eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Residenzförderung 31 30 279.000,00 € 270.000,00 €
Produktionsförderung 440 124 12.301.455,26 € 3.926.531,42 €
Wiederaufnahmeförderung 121 44 1.997.574,84 € 738.969,00 €
Netzwerkförderung 32 19 1.418.840,00 € 872.840,00 €
Konzeptionsförderung 39 6 7.219.657,79 € 1.020.000,00 €
Global Village Kids 69 43 1.510.572,02 € 857.450,82 €
Gesamt 732 266 24.727.099,91 € 7.685.791,24 €

Konzeptionsförderung

Nachdem für das Geschäftsjahr 2023 nach den NEUSTART KULTUR-Jahren erstmals seit dem Beschluss ihrer Einführung 2009 keine Konzeptionsförderung ausgeschrieben werden konnte, wurde das Programm 2024 aufgrund ausreichender Höhe der Zuwendungen mit Frist am 5. Februar in weiterentwickelter Form wieder aufgenommen.  

Die Konzeptionsförderung unterstützt bundesweit und international langjährig erfolgreich arbeitende Freie Gruppen, Ensembles und künstlerische Kollaborationen in der Fortentwicklung konzeptioneller Strategien über längere Zeiträume und abseits der regulären Produktionsprozesse. Mit dem dreijährigen Förderprogramm ermöglicht der Fonds Darstellende Künste diesen herausragenden Gruppen neben der Realisierung mehrerer Neuproduktionen auch Zeit und Raum zur Akquise weiterer Koproduzent*innen, zusätzlicher Finanzierungsquellen sowie neuer Publika. 

Antragsfrist

05.02.2024

Antragssumme

150.000 € - 240.000 €

Programmlaufzeit

01.04.2024 bis 15.10.2026

Was wurde gefördert?

Dreijährige Konzeptionen – mit entweder drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und einem strategisch-organisatorischen Vorhaben

Wer konnte beantragen?

Langjährig erfolgreiche, professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

Voraussetzungen

Kofinanzierung von mind. 75% der Gesamtantragssumme sowie der ersten beiden Förderjahre aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder) 

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (05.02.2024) 39 6 7.219.657,79 € 1.020.000,00 €

Produktionsförderung

Mit der Produktionsförderung ermöglichte der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdrucksstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden und weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

Antragsfristen

  • 04.03.2024
  • 02.05.2024
  • 02.09.2024

Antragssumme

  • 15.000 € - 50.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.05.2024 bis 31.07.2025 (Antragsfrist 04.03.2024)
  • 01.08.2024 bis 31.07.2025 (Antragsfrist 02.05.2024)
  • 15.11.2024 bis 31.08.2025 (Antragsfrist 02.09.2024)
     

Was wurde gefördert?

Künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten stand und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abzuschließen waren

Wer konnte beantragen?

Langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

Voraussetzung

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)
 

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (04.03.2024) 202 53 5.517.893,88 € 1.474.583,17 €
Runde 2 (02.05.2024) 126 38 3.275.125,35 € 1.234.218,25 €
Runde 3 (04.09.2024) 112 33 3.508.436,03 € 1.217.730,00 €
Gesamt 440 124 12.301.455,26 € 3.926.531,42 €

Netzwerkförderung

Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, stärkt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog. Mit der Netzwerkförderung ermöglichte der Fonds Darstellende Künste kooperative Projektvorhaben zwischen den vielgestaltigen Strukturen und Akteur*innen in den Freien Darstellenden Künsten, um den bundesweiten Austausch zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen.

Antragsfristen

  • 15.04.2024
  • 05.09.2024

Antragssumme

  •  15.000 € - 50.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.07.2024 bis 31.08.2025 (Antragsfrist 15.04.2024)
  • 01.11.2024 bis 30.09.2025 (Antragsfrist 05.09.2024)

Was wurde gefördert?

Bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalteten, nicht förderfähig waren künstlerische Produktionen und Gastspiele

Wer konnte beantragen?

Langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind, nicht antragsberechtigt waren Einzelpersonen und GbRs

Voraussetzung

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (15.04.2024) 21 10 759.840,00 € 284.840,00 €
Runde 2 (05.09.2024) 8 6 339.000,00 € 268.000,00 €
Weitere Förderungen (ganzjährig) 3 3 320.000,00 € 320.000,00 €
Gesamt 32 19 1.418.840,00 € 872.840,00 €

Wiederaufnahmeförderung

Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglichte der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.

Antragsfristen

  • 18.03.2024
  • 09.10.2024

Antragssumme

  • 10.000 € - 25.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.06.2024 bis 31.07.2025 (Antragsfrist 18.03.2024)
  • 01.12.2024 bis 31.08.2025 (Antragsfrist 09.10.2024)

Was wurde gefördert?

Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits Premiere gefeiert haben und vom Fonds in einem der folgenden Programme nachweislich gefördert wurden: Produktionsförderung, #TakeHeart | Prozessförderung, Konzeptionsförderung, Global Village Projects.

Wer konnte sich bewerben? 

Langjährig (mind. 2 bzw. 3 Jahre) erfolgreich professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

Voraussetzung

Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme 

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (18.03.2024) 68 28 1.119.410,52 € 465.091,00 €
Runde 2 (08.10.2024) 53 16 878.164,32 € 273.878,00 €
Gesamt 121 44 1.997.574,84 € 738.969,00 €

Residenzförderung

Synergien schaffen und Partnerschaften stiften: Mit der Ermöglichung von Residenzen in einem Pilotförderprogramm mit dem flausen+bundesnetzwerk intensivierte der Fonds die Zusammenarbeit von künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten – in städtischen wie insbesondere auch ländlich geprägten Gebieten. Im Mittelpunkt standen das künstlerische Experiment und die praktische Untersuchung von Konzepten.

Begleitend zu den Fördervergaben an die Künstler*innen/-gruppen  wurde dem Netzwerk und seinen Mitgliedshäusern ermöglicht, die bundesweit stattfindenden Residenzen zu gewährleisten, räumlich, fachlich und technisch zu unterstützen, dramaturgisch beratend zu begleiten und im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit Einblicke in die Vielfalt der künstlerischen Arbeiten und Ansätze zu geben (siehe Netzwerkförderung). 

Antragsfrist

15.04.2024

Antragssumme

9.000 €

Programmlaufzeit

15.05.2024 bis 15.09.2024

Was wurde gefördert?

Ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem Residenzort stattfanden

Wer konnte sich bewerben? 

Professionell frei produzierende, darstellende Künstler*innen/(-gruppen) aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die in Verbindung mit einem Produktionshaus des flausen+bundesnetzwerks stehen

Voraussetzung

Antragsteller*innen mussten in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben und eine Residenzbescheinigung eines der Produktionshäuser des flausen+bundesnetzwerks vorweisen können
 

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (15.04.2024) 31 30 279.000,00 € 270.000,00 €

GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich und Digital

Das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS ermöglichte Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und Kultureller Bildung in zwei Förderschwerpunkten: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen und künstlerische Vorhaben in digitalen Räumen.
Die künstlerischen Vorhaben richteten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, insbesondere an solche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung. Für beide Programmschwerpunkte wurden Ansätze in den verschiedenen Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste sowie neue und altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur gefördert, die sich sowohl mit lokalen als auch mit globalen Themen auseinandersetzten. Für den digitalen Programmschwerpunkt erschlossen die Vorhaben digitale und hybride Räume sowie Techniken in den unterschiedlichen Genres und Sparten und ermöglichten künstlerisch-empowernde, bewusste und kritische Zugänge zu digitalen Medien.  

Antragsfristen

  • 01.03.2024 (nur Laborförderung ausgeschrieben)
  • 01.10.2024

Antragssumme

  • 5.000 - 50.000 Euro

Programmlaufzeit

  • 01.05.2024 bis 31.12.2024 (Antragsfrist 01.03.2024)
  • 01.01.2025 bis 31.08.2025 (Antragsfrist 01.10.2024)

Was wurde gefördert?

Format- und ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, insbesondere in Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, innerhalb der Laborförderung (kurze Projektlaufzeit) und Prozessförderung (mittelfristige Projektlaufzeit)
Ohne Antragsfrist aufgrund geringfügig vorhandener Restmittel wurde darüber hinaus eine Miniförderung bis 5.000 Euro ausgeschrieben und nach Bedarf vergeben.

Wer konnte sich bewerben?

Bündnisse, bestehend aus mind. 3 Partner*innen aus den Feldern Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft, die als juristische Person oder als GbR organisiert sind

Voraussetzungen

Lokale Verortung (für Programmschwerpunkt in Ländlichen Räumen)9, Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (01.03. 2024) 26 11 459.640,21 € 198.532,07 €
Runde 2 (01.10. 2024 38 27 1.030.174,56 € 638.161,50 €
Miniförderung 5 5 20.757,25 € 20.757,25 €
Gesamt 69 43 1.510.572,02 € 857.450,82 €
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