3. Förderung

© Rolf Arnold

Länderverteilung Ko-FinanzierungFörderprogramme im Überblick

Insgesamt wurden 2025 ganze 283 Vorhaben in den verschiedenen Förderprogrammen des Fonds gefördert – bei 800 formal korrekt eingereichten Förderanträgen. 
Auf ein programmübergreifendes Antragsvolumen in Höhe von ca. 22,2 Mio. Euro kam im Jahr 2025 dabei die reale Fördersumme von ca. 7,7 Mio. Euro.
Die prognostizierten Kofinanzierungsanteile von Ländern, Kommunen und Dritten wurden erreicht und machten in den regulären Förderprogrammen ca. 57 % der Gesamtkosten der realisierten Vorhaben aus. Der Fonds förderte 2025 somit die einzelnen Projektvorhaben durchschnittlich mit rund 43 % und bot bundesländerübergreifend Anreiz für weitere Förderungen der Länder und Kommunen.
In den regulären, auf dem Subsidiaritätsprinzip basierenden Förderprogrammen des Fonds zeigte sich dabei im Schnitt eine Förderquote von rund 27 % Projektbewilligungen im Verhältnis zu Antragstellungen.
Insgesamt wurden mit knapp 7,7 Mio. Euro Bundesförderung 283 Vorhaben der Freien Darstellenden Künste im Jahr 2025 ermöglicht – aus allen Sparten und Genres der vielgestaltigen Kunstformen und allen 16 Bundesländern!

Einblicke in die Länderverteilung

Im Jahr 2025 vergab der Fonds Förderungen für Vorhaben in den Freien Darstellenden Künsten in alle 16 Bundesländer. Dabei wurden Premieren, Eröffnungen und Projektstarts in 90 verschiedenen Städten und Gemeinden ermöglicht – oft gefolgt von Gastspielreisen und weiteren Präsentationen und Formaten quer durch die Bundesrepublik und im internationalen Raum. In diesem Jahr konnten sich dabei Projektanträge von Akteur*innen aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt besonders oft für eine Förderung empfehlen. Es zeigt sich weiter eine von Förderjahr zu Förderjahr sehr dynamische Entwicklung.

Bundesland eingereichte Anträge Antragsvolumen bewilligte Anträge Förderquote Fördervolumen Fördermittelquote
Baden-Württemberg 72 1.874.379,80 € 13 18,1% 445.898,15 € 23,8%
Bayern 67 1.728.907,26 € 17 25,4% 512.419,00 € 29,6%
Berlin 150 5.077.095,89 € 64 42,7% 1.751.971,45 € 34,5%
Brandenburg 23 617.272,63 € 11 47,8% 398.592,06 € 64,6%
Bremen 14 325.649,93 € 4 28,6% 82.000,00 € 25,2%
Hamburg 80 2.504.808,11 € 33 41,3% 1.031.565,09 € 41,2%
Hessen 64 1.379.058,36 € 19 29,7% 317.493,68 € 23,0%
Mecklenburg-Vorpommern 11 242.704,44 € 6 54,5% 118.547,90 € 48,8%
Niedersachsen 39 1.145.591,21 € 10 25,6% 505.970,00 € 44,2%
Nordrhein-Westfalen 173 4.536.770,78 € 56 32,4% 1.244.195,66 € 27,4%
Rheinland-Pfalz 7 130.977,30 € 3 42,9% 42.976,23 € 32,8%
Saarland 3 65.084,57 € 2 66,7% 50.084,57 € 77,0%
Sachsen 51 1.024.315,38 € 21 41,2% 377.234,71 € 36,8%
Sachsen-Anhalt 23 839.779,54 € 17 73,9% 670.481,71 € 79,8%
Schleswig-Holstein 13 405.295,50 € 3 23,1% 62.000,00 € 15,3%
Thüringen 10 306.848,49 € 4 40,0% 61.645,43 € 20,1%
Gesamt 800 22.204.539,19 € 283 39,6% 7.673.075,64 € 39,0%

Einblick in die Ko-Finanzierung

Zu den regulären Förderungen des Fonds (Anteil ca. 43%) kommen weitere Mittel in Höhe von 57% des Gesamtvolumens der Projekte – überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder und Kommunen und zu einem kleineren Teil aus weiteren Drittmitteln. Die regulären Förderungen des Fonds – nach dem Subsidiaritätsprinzip vergeben – werden insbesondere durch die Kommunen und Länder somit mehr als verdoppelt.

Wirksame Förderprogramme – eine Bilanz

Der Fonds erhält seine Zuwendung für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben zur Förderung von Kunst und Kultur seit 2016 überwiegend aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). 2025 konnten diverse Förderprogrammlinien der Regelförderung ausgeschrieben und so zahlreiche Vorhaben für Künstler*innen/-gruppen und Strukturen aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste ermöglicht werden. Mit zwei neuen Fördermaßnahmen – dem Sonderprogramm XZLLNZ und dem Pilotprogramm Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume – wurde die Förderung des Fonds dabei sowohl mit Blick auf Neuproduktionen für große Bühnen wie auch auf ländliche und strukturschwache Räume weiter ausgebaut.
Hingegen konnte aufgrund der Schwankungen in den Zuwendungshöhen die mehrjährige Konzeptionsförderung für 2025 nicht ausgeschrieben werden.

Die Fördermittel aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ermöglichen bereits seit 2023 das Förderprogramm GLOBAL VILLAGE KIDS, das Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und kultureller Bildung ermöglicht – und damit die wichtige Arbeit mit strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen insbesondere in ländlichen Räumen unterstützt.

Förderprogramm eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Produktionsförderung 485 96 13.839.948,79 € 3.319.056,57 €
XZLLNZ-Förderung 18 7 2.855.570,95 € 980.483,85 €
Netzwerkförderung 29 17 1.495.367,90 € 1.135.676,70 €
Wiederaufnahmeförderung 63 27 1.015.071,23 € 421.390,75 €
Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume 30 10 556.108,70 € 207.342,00 €
Residenzförderung 81 80 663.000,00 € 654.000,00 €
GLOBAL VILLAGE KIDS 94 46 1.779.471,62 € 955.125,77 €
Gesamt 800 283 22.204.539,19 € 7.673.075,64 €

Produktionsförderung

Mit der Produktionsförderung ermöglichte der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdrucksstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden und weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

Antragsfristen

  • 10.02.2025
  • 02.05.2025
  • 15.09.2025

Antragssumme

  • 15.000 € - 50.000 €

Programmlaufzeit

  • 15.04.2025 bis 30.06.2026 (Antragsfrist 10.02.2025)
  • 01.07.2025 bis 31.08.2026 (Antragsfrist 02.05.2025)
  • 15.11.2025 bis 31.08.2026 (Antragsfrist 15.09.2025)

Was wurde gefördert?

Künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten stand und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abzuschließen waren

Wer konnte beantragen?

Langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

Voraussetzung

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder) 

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (10.02.2025) 248 46 6.557.572,20 € 1.521.117,35 €
Runde 2 (02.05.2025) 115 28 3.455.142,79 € 975.155,82 €
Runde 3 (15.09.2025) 122 22 3.827.233,80 € 822.783,40 €
Gesamt 485 96 13.839.948,79 € 3.319.056,57 €

Konzeptionsförderung

Nachdem für das Geschäftsjahr 2023 nach den NEUSTART KULTUR-Jahren erstmals seit dem Beschluss ihrer Einführung 2009 keine Konzeptionsförderung ausgeschrieben werden konnte, musste das Förderprogramm 2025 aufgrund mangelnder Planungssicherheit ein weiteres Mal ausgesetzt werden. Die für 2025 vorgesehenen Mittel und die unklare Entwicklung des Haushalts für die Folgejahre erlaubten es zum damaligen Zeitpunkt nicht, mehrjährige Förderungen auf den Weg zu bringen.

Die dreijährige Konzeptionsförderung unterstützte bis dato bundesweit und international langjährig erfolgreich arbeitende Freie Gruppen, Ensembles und künstlerische Kollaborationen in der Fortentwicklung konzeptioneller Strategien über längere Zeiträume und abseits der regulären Produktionsprozesse.

Noch im Jahr 2025 wurde die Wiedereinführung des Programms initiiert: Eine Ausschreibung mit Frist am 2. Februar 2026 für die Förderjahre 2026 – 2028 wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Das zweite Jahr Konzeptionsförderung von Projektvorhaben, die 2024 bewilligt wurden, wurde 2025 ausbezahlt.

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier

In 2024 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (05.02.2024) 39 6 7.219.657,79 € 1.020.000,00 €

XZLLNZ

Mit dem Sonderprogramm XZLLNZ ermöglichte der Fonds Darstellende Künste professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, die in den vergangenen Jahren herausragende künstlerische Handschriften und wegweisende ästhetische Formsprachen in den bundesweit und international strahlenden Freien Darstellenden Künsten entwickelt haben, eine größere Neuproduktion bzw. Inszenierung in Koproduktion mit bzw. an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater. XZLLNZ ermutigt damit in Zeiten großer Fragilität zu ästhetischen Wagnissen – für große Bühnen und Räume und für zahlreiche Menschen.

XZLLNZ wurde unter Einbindung der Fachexpertise des Deutschen Bühnenvereins realisiert.

Antragsfrist

  • 15.07.2025 

Antragssumme

  • 125.000 € - 200.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.10.2025 bis 31.07.2027

Was wurde gefördert?

Gefördert wurden neue künstlerische Arbeiten frei produzierender Künstler*innen/-gruppen der Darstellenden Künste an deutschen Stadt- oder Staatstheatern.

Wer konnte beantragen?

Langjährig (mind. 5 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland bzw. deutsche Stadt- und Staatstheater, die mit ebensolchen Künstler*innen/-gruppen eine Kooperationsabsicht vorweisen können.

Voraussetzungen

Kofinanzierung von mind. 100% der Antragssumme aus öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Länder und/oder Kommunen)

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (15.07.2025) 18 7 2.855.570,95 € 980.483,85 €
Gesamt 18 7 2.855.570,95 € 980.483,85 €

Netzwerkförderung

Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, stärkt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog.
Mit der Netzwerkförderung ermöglichte der Fonds Darstellende Künste kooperative Projektvorhaben zwischen den vielgestaltigen Strukturen und Akteur*innen in den Freien Darstellenden Künsten. Ziel des Programms war es, den bundesweiten Austausch zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen. Symposien, (internationale) Kongresse, themenspezifische Konferenzen und Residenznetzwerke wurden durch kooperative Fördermaßnahmen unterstützt.

Antragsfristen

  • 31.03.2025

Antragssumme

  •  15.000 € - 50.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.06.2025 bis 31.07.2026

Was wurde gefördert?

Bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalteten, nicht förderfähig waren künstlerische Produktionen und Gastspiele

Wer konnte beantragen?

Langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind, nicht antragsberechtigt waren Einzelpersonen und GbRs

Voraussetzung

Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (31.03.2025) 29 17 1.495.367,90 € 1.135.676,70 €
Gesamt 29 17 1.495.367,90 € 1.135.676,70 €

Wiederaufnahmeförderung

Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglichte der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.

Antragsfristen

  • 11.03.2025
  • 29.08.2025

Antragssumme

  • 10.000 € - 25.000 €

Programmlaufzeit

  • 15.05.2025 bis 31.07.2026 (Antragsfrist 11.03.2025)
  • 01.11.2025 bis 30.09.2026 (Antragsfrist 29.08.2025)

Was wurde gefördert?

Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben.

Wer konnte sich bewerben? 

Langjährig (mind. 2 bzw. 3 Jahre) erfolgreich professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland

Voraussetzung

Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.

Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme.

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (11.03.2025) 29 15 451.122,98 € 230.335,00 €
Runde 2 (29.08.2025) 34 12 563.948,25 € 191.055,75 €
Gesamt 63 27 1.015.071,23 € 421.390,75 €

Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume

Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume ermöglicht gezielt Wiederaufnahmen, Adaptionen und Gastspiele in ländlichen und strukturschwachen Räumen und bietet bundesweit bemerkenswerten Produktionen aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung sichert ressourcenschonenden Umgang, nachhaltige Wirkung und bundesländerübergreifende Sichtbarkeit für die zuvor durch den Fonds geförderten Produktionen, und befördert dabei nicht zuletzt auch offenen künstlerischen und kulturellen Austausch von Ästhetiken und Diskursen zwischen Stadt- und Landbevölkerung.

Antragsfristen

  • 20.10.2025

Antragssumme

  • 10.000 € - 25.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.01.2026 bis 31.10.2026

Was wurde gefördert?

Wiederaufnahmen bzw. Gastspiele mit mind. 2 Aufführungen in ländlichen Räumen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die zuvor vom Fonds gefördert wurden und deren Premiere bereits stattgefunden hat.

Wer konnte sich bewerben? 

Langjährig (mind. 2 bzw. 3 Jahre) erfolgreich professionelle Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.

Voraussetzung

Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung, Global Village Projects (2023).

Kofinanzierung von mind. 30% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen und/oder privatwirtschaftlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder, Stiftungsmittel, bare Eigenmittel).

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (20.10.2025) 30 10 556.108,70 € 207.342,00 €
Gesamt 30 10 556.108,70 € 207.342,00 €

Residenzförderung

Synergien schaffen und Partnerschaften stiften: Mit der Ermöglichung von Residenzen an Produktionshäusern des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater intensivierte der Fonds die Zusammenarbeit von künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten – in städtischen wie auch ländlich geprägten Gebieten. Im Mittelpunkt standen das künstlerische Experiment und die praktische Untersuchung von Konzepten.

Begleitend zu den Fördervergaben an die Künstler*innen/-gruppen wurde den Netzwerken und ihren Mitgliedshäusern ermöglicht, die bundesweit stattfindenden Residenzen zu gewährleisten, räumlich, fachlich und technisch zu unterstützen, dramaturgisch beratend zu begleiten und im Rahmen von Präsentationen der Öffentlichkeit Einblicke in die Vielfalt der künstlerischen Arbeiten und Ansätze zu geben (siehe auch Netzwerkförderung). 

Antragsfrist

  • 15.04.2025

Antragssumme

  • 9.000 €

Programmlaufzeit

  • 01.05.2025 bis 31.08.2025

Was wurde gefördert?

Ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem Residenzort stattfanden

Wer konnte sich bewerben? 

Professionell frei produzierende, darstellende Künstler*innen/-gruppen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die in Verbindung mit einem Produktionshaus des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater (NFT) stehen.

Voraussetzung

Antragsteller*innen mussten in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben und eine Residenzbescheinigung eines der Produktionshäuser des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater vorweisen können.

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (15.04.2025) 81 80 663.000,00 € 654.000,00 €
Gesamt 81 80 663.000,00 € 654.000,00 €

GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich und Digital

Das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS ermöglichte Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und Kultureller Bildung in zwei Förderschwerpunkten: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen sowie in digitalen Räumen.
Die Projekte richteten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, insbesondere an solche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung. Für beide Programmschwerpunkte wurden Ansätze in den verschiedenen Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste sowie neue und altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur gefördert, die sich sowohl mit lokalen als auch mit globalen Themen auseinandersetzten. Für den digitalen Programmschwerpunkt erschlossen die Vorhaben digitale und hybride Räume sowie Techniken in den unterschiedlichen Genres und Sparten und ermöglichten künstlerisch-empowernde, bewusste und kritische Zugänge zu digitalen Medien.  

Antragsfristen

  • 01.03.2025 (Labor- & Produktionsförderung)
  • 28.05.2025 (nur Laborförderung)
  • 01.10.2025 (Labor-, Produktions- und Konzeptionsförderung)

Antragssumme

  • 5.000 € - 40.000 € (Antragsfrist 01.03.2025)
  • 5.000 € - 15.000 € (Antragsfrist 28.05.2025)
  • 5.000 € - 80.000 € (Antragsfrist 01.10.2025)

Programmlaufzeit

  • 01.05.2025 bis 31.12.2025 (Antragsfrist 01.03.2025)
  • 01.07.2025 bis 31.12.2025 (Antragsfrist 28.05.2025)
  • 01.01.2026 bis 30.06.2027 (Antragsfrist 01.10.2025)

Was wurde gefördert?

Format- und ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren, insbesondere in Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, innerhalb der Laborförderung (kurze Projektlaufzeit) und Prozessförderung (mittelfristige Projektlaufzeit) und Konzeptionsförderung (langfristige Projektlaufzeit)

Wer konnte sich bewerben?

Bündnisse, bestehend aus mind. 3 Partner*innen aus den Feldern Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft, die als juristische Person oder als GbR organisiert sind

Voraussetzungen

Lokale Verortung (für Programmschwerpunkt in Ländlichen Räumen), Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein

Einblicke in alle in diesem Programm geförderten Projekte, erhalten Sie hier.

In 2025 eingereichte Anträge bewilligte Anträge Antragsvolumen Fördervolumen
Runde 1 (01.03.2025) 30 20 473.572,11 € 303.563,57 €
Runde 2 (28.05.2025) 37 9 504.331,24 € 110.242,18 €
Runde 3 (01.10.2025) 27 17 801.568,27 € 541.320,02 €
Gesamt 94 46 1.779.471,62 € 955.125,77 €

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