Fördergrundsätze

#TakeHeart

Fonds Darstellende Künste e.V.

für Planungssicherheit und Weiterentwicklung in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten

(Stand 28.10.2022 - weiterführende und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Programm-Regularien des Fonds Darstellende Künste)

Vorbermerkung: Hintergrund und Ziele

Die COVID-19-Pandemie und die aus ihr resultierend notwendig gewordenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erschüttern das öffentliche Leben in der Bundesrepublik weiterhin immens. Gerade Kunst und Kultur – und hier vor allem die performativen Künste – haben ihr gewohntes Arbeitsfeld vor Publikum radikal einschränken müssen. Die Fortführung des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abmildern, den Wiederbeginn kulturellen Lebens in Deutschland befördern und zugleich neue Perspektiven für die Entwicklung der Künste ermöglichen.

#TakeHeart, die zweite Förderinitiative des Fonds Darstellende Künste e.V. im Rahmen von NEUSTART KULTUR, richtet sich dabei an die diversen Akteurinnen und Akteure der vielgestaltigen Freien Darstellenden Künste. Diese Künstlerinnen und Künstler, Ensembles und Gruppen sind in der Regel nicht an öffentlich kontinuierlich geförderte Theater oder Kultureinrichtungen gebunden. Sie decken zahlreiche Sparten, Genres und Szenen ab – von der Performance bis zum Musiktheater, vom Tanz zum Theater im öffentlichen Raum, vom Figuren- und Objekttheater über den zeitgenössischen Zirkus bis zum Schauspiel und Theater für junges Publikum – und stehen für alternative Arbeitsformen und die Entwicklung und Erprobung neuer, auch ungewöhnlicher ästhetischer Formen. Sie spielen nicht selten eine entscheidende Rolle für gesellschaftliche Transformationsprozesse, sind aber innerhalb der deutschen Theaterlandschaft die finanziell am fragilsten aufgestellten Künstlerinnen und Künstler. Im Zuge der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen leiden sie nach wie vor neben existenzbedrohenden Einnahmeverlusten auch unter einer steigenden Unsicherheit für zukünftige Arbeiten und weitere Programmplanung.

Das Maßnahmenpaket #TakeHeart steht dagegen für das Mut fassen in dieser Zeit, für ein das Herz in die Hand nehmen und dafür, den Blick neben der künstlerischen Bewältigung der Gegenwart auch auf die künstlerischen, gesellschaftlichen und strukturellen Herausforderungen der Zukunft zu richten: Um den Neustart der Kultur nicht nur als ein Anknüpfen an das künstlerische Produzieren und Präsentieren einer präpandemischen Zeit zu begreifen, sondern auch tatsächlich Neues zu starten, Vorhandenes umzugestalten, Altes neu zu erfinden - und mit der ureigenen Kraft der Freien Darstellenden Künste, der hohen Flexibilität in den Arbeitsprozessen und der künstlerischen Mobilität, dieser Krise zu trotzen.

Die im Programm abgebildeten Förderprogramme zielen daher – nach den Schwerpunkten Erhalt und Stabilisierung im Rahmen der ersten #TakeThat-Fördermaßnahmen – darauf, Künstlerinnen und Künstlern mittelfristig Planungsfähigkeit zu ermöglichen und ihre künstlerische Arbeit in neuen (digitalen) Formaten, kohärent in Inhalt, Format und Wegen der Publikumsvermittlung, fortzuentwickeln. Auch bisher oft noch theaterferne Aufführungsorte und eine erweiterte (digitale) Zugänglichkeit sind wesentliche Aspekte einer zukunftsgerichteten Freien Darstellenden Kunst.

Im Zentrum des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR finanzierten fünfteiligen Maßnahmenpakets #TakeHeart des Fonds Darstellende Künste e.V. stehen daher produktionsunabhängige, ergebnisoffene Recherche- und Arbeitsprozessförderungen, das nachhaltige (Wieder-)Aufführen von Vorstellungen in pandemiemaßnahmengerechten Versionen, die nachhaltige Stabilisierung der Verbindungen zwischen Künstlerinnen, Künstlern und bundesweit aufgestellten Produktionshäusern sowie eine Stärkung von Netzwerken, Verbänden, Festivals und freien Spielstätten durch die Förderung von Zusammenarbeit und Wissenstransfer.

A) Rechercheförderung

1. Hintergrund und Ziele

Nach wie vor ist es vielen Künstlerinnen und Künstlern der performativen Künste nicht möglich, ihren Beruf in bisher gängigen Möglichkeiten auszuüben. Unter der Prämisse, Künstlerinnen und Künstler in ihren beruflichen Existenzen zu stabilisieren, haben die im Rahmen von NEUSTART KULTUR aufgelegten Programme der Stipendien und stipendienartigen Förderungen, insbesondere das Programm #TakeCare binnen kürzester Zeit Wirkung entfalten können, da diese unmittelbar einzelnen Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen.

Die neue stipendienartige Förderung des Fonds Darstellende Künste e.V. schließt in aktualisierter Form an das erfolgreiche Vorgängerprogramm #TakeCare an. Das Förderprogramm fängt Ausfälle oder Nichtbeschäftigung der einzelnen Künstlerinnen und Künstler nicht einfach auf, sondern investiert in die Kunst und ermöglicht honorierte künstlerische Arbeit unter den derzeitigen von Pandemieschutzmaßnahmen geprägten Arbeitsbedingungen. So bieten die stipendienartigen Förderungen angesichts der herausfordernden Umstände die Chance, die Bedeutung und Praxis der eigenen künstlerischen Arbeit zu reflektieren und in ausführlichen Recherchen zukunftsweisende Formen der Produktion, Aufführung und Vermittlung zu entwickeln.


2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen der Freien Darstellenden Künste: Künstlerinnen und Künstler der verschiedenen Genres und Sparten sowie weitere Akteurinnen und Akteure aus maßgeblich auf künstlerische Prozesse einflussnehmenden Berufsgruppen der Freien Darstellenden Künste. Antragstellende müssen langjährig, d.h. grundsätzlich seit mindestens drei Jahren, in den Freien Darstellenden Künsten professionell tätig sein.

Ausgeschlossen sind Personen, die im Jahr der Antragstellung im Rahmen von #TakeHeart eine Residenzförderung durch den Fonds Darstellende Künste e.V. erhalten.


3. Fördergegenstand

Gefördert werden ergebnisoffene künstlerische Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Vorhaben, aber auch Vorhaben, die der künstlerischen Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierung dienen.


4. Art und Umfang der Förderung, förderfähige Ausgaben

Fördermittel können von Einzelpersonen in Höhe von 7.500 Euro für ein Viertel eines Jahres, je 2.500 Euro pro Monat, beantragt werden. Zuwendungsfähig sind ausschließlich Personalkosten in Form des Honorars der antragsstellenden Person.


5. Verfahren

Die Anträge können mit einem Projektzeitraum bis 30.06.2023 beantragt werden. Der Antrag muss eine Beschreibung des Vorhabens und eine ausführliche Darstellung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, insbesondere der Jahre ab 2019/20 enthalten. Dem Antrag ist dazu ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) im Antragsjahr oder alternativ eine Auflistung der Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit aus den letzten drei Jahren mit Belegen anzufügen. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, in den letzten drei Jahren in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste maßgeblich künstlerisch gewirkt zu haben oder alternativ eine bundesländerübergreifende oder internationale Gastspieltätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen realisiert zu haben.

Der Antrag ist ausschließlich über ein Online-Formular einzureichen. Das Formular kann auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste ausgefüllt und abgeschickt werden. Dem Antrag sind zudem die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen.

Das Verfahren verantwortet der Fonds Darstellende Künste e.V. Der Fonds entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Wege der Förderentscheidung durch das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste sowie unter Einbeziehung weiterer Fachexpertise über die Verteilung der Mittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Anträge können in mehreren Fristen beim Fonds Darstellende Künste e.V. beantragt werden. Die Antragsfristen werden gesondert auf www.fonds-daku.de bekanntgegeben.

B) Residenzförderung

1. Hintergrund und Ziele

Nach weiter anhaltenden Zeitpandemiebedingter Absagen vieler Projekte und Aufführungen bedürfen die für die Freien Darstellenden Künste wichtigen Verbindungen zwischen Künstlerinnen und Künstlern und den mit ihnen kooperierenden Tanz- und Theaterhäusern weiterhin der Stabilisierung. Analog zur Maßnahme der #TakeCareResidenzen, die hunderten Einzelkünstlerinnen und Gruppen ergebnisoffenes künstlerisches Arbeiten im Rahmen dieser Verbindungen ermöglicht hat, nimmt die neue Residenzförderung im Rahmen des Maßnahmenpakets #TakeHeart ebenfalls diese Verbindungen in den Blick und befördert gegenwärtige Zusammenarbeiten und ebnet so den Weg für die Entwicklung und Anbahnung neuer Koproduktionen auch über die Pandemie hinaus. Die Residenzförderung stellt daher diese Verbindungen zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Gruppen, Ensembles und Kollektiven mit rund 40 über die gesamte Bundesrepublik verteilten Produktionsorten, die in 3 bundesweiten Netzwerken zusammengeschlossen sind, in den Mittelpunkt.


2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengesellschaften der Freien Darstellenden Künste: professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, Kollektive, Ensembles aller Genres und Sparten sowie weitere Akteurinnen und Akteure aus maßgeblich auf künstlerische Prozesse einflussnehmenden Berufsgruppen der Freien Darstellenden Künste. Ausgeschlossen sind Personen, die im Jahr der Antragstellung im Rahmen von #TakeHeart eine Rechercheförderung durch den Fonds Darstellende Künste e.V. erhalten.


3. Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptentwicklungen, auch für den Bereich Digitalität und Darstellende Kunst, sowie alle Tätigkeiten, die auf die Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit ausgerichtet sind und in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der auf der Website des Fonds entsprechend gelisteten Residenzort stattfinden.

Die begleitenden Netzwerke und ihre Mitgliedshäuser und Assoziierten stellen im Rahmen einer parallelen Förderung an diese die nachhaltige Qualifizierung und Betreuung der jeweiligen Residenzförderungsempfängerinnen und -empfänger sicher.


4. Art und Umfang der Förderung, förderfähige Ausgaben

Fördermittel können von Einzelpersonen in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro für alle anfallenden Kosten über einen Arbeitszeitraum von zwei Monaten beantragt werden. Langjährig aktive künstlerische Arbeitszusammenhänge, u.a. Kollektive und Gruppen, können gebündelte Einzelanträge

mit einem maximalen Gesamtvolumen 25.000 Euro für alle anfallenden Kosten einreichen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Residenzen möglich, die über die Dauer von zwei Monaten hinausreichen.


5. Verfahren

Die Anträge können mit einem Projektzeitraum bis 30.04.2023 beim Fonds Darstellende Künste e.V. eingereicht werden. Die jeweiligen Antragsfristen werden gesondert bekanntgegeben.

Der Antrag muss eine Beschreibung des Vorhabens und eine kurze Darstellung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, insbesondere der Jahre ab 2019/20 enthalten sowie eine Bescheinigung der jeweiligen Spielstätte über die Gewährung einer Residenz im beantragten Zeitraum.

Langjährig arbeitende Künstlerinnen und Künstler der Freien Darstellenden Künste müssen zudem den Nachweis erbringen über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) im Antragsjahr oder alternativ eine Auflistung der Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit aus den letzten drei Jahren mit Belegen anzufügen. Zudem ist ein Nachweis darüber zu erbringen, in den letzten drei Jahren in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste maßgeblich künstlerisch gewirkt zu haben oder alternativ eine bundesländerübergreifende oder internationale Gastspieltätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen realisiert zu haben.

Der Antrag ist ausschließlich über ein Online-Formular einzureichen. Das Formular kann auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste ausgefüllt und abgeschickt werden. Dem Antrag sind zudem die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen.

Das Verfahren verantwortet der Fonds Darstellende Künste e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bündnis internationaler Produktionshäuser, dem Netzwerk Freier Theater und dem flausen+bundesnetzwerk, die Entscheidung über die Auswahl der Projekte erfolgt durch die künstlerischen Leitungen der Spielstätten des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des Netzwerk Freier Theater und des flausen+bundesnetzwerk in Abstimmung mit dem Kuratorium des Fonds Darstellende Künste. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Anträge können in mehreren Fristen beim Fonds Darstellende Künste e.V. beantragt werden. Die Antragsfristen werden gesondert auf www.fonds-daku.de bekanntgegeben.

C) Prozessförderung

1. Hintergrund und Ziele

Das künstlerische Produzieren stellt die diversen Akteurinnen und Akteure aller Genres der Freien Darstellenden Künste seit dem März des Jahres 2020 vor immens große Herausforderungen. Über den zu erbringenden Mehraufwand durch Abstandsregeln, Probenunterbrechungen durch Lockdowns und Erkrankungen sowie deutliche Mehrkosten aufgrund von Hygienemaßnahmen hinweg, gilt es neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden und eine Re- und Neuorganisierung in Bezug auf Publikum dabei stets mitzudenken. Um dies produktiv möglich zu machen, werden mit der Prozessförderung format- und ergebnisoffene Produktionsprozesse in den vielgestaltigen Konstellationen und projektorientierten Arbeitsbeziehungen der Freien Darstellenden Künste gezielt unterstützt – eine Beförderung von Arbeitszeiträumen zur Erarbeitung von Produktionen und gegebenenfalls Präsentationen in Form von Premieren. Die Maßnahme knüpft dabei an die erfolgreiche #TakeAction Förderung an und stellt das das freie und flexible künstlerische Produzieren in den Mittelpunkt.


2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften der Freien Darstellenden Künste: Langjährig tätige Künstlerinnen und Künstler, Gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres.


3. Fördergegenstand

Befördert werden format- und ergebnisoffene künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse für projektbezogene Gruppen, Kollektive und Ensembles der frei produzierenden Darstellenden Künste. Diese Arbeitszeitraumförderungen dienen der Erarbeitung und gegebenenfalls Präsentation von Produktionen in den Freien Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus). Premieren und daran zeitnah anschließende weitere Aufführungen sind nicht zwingend erforderlicher Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Prozessförderung.


4. Art und Umfang der Förderung, förderfähige Ausgaben

Fördermittel können in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro beantragt werden. In ausführlich begründeten Ausnahmefällen können bis zu 80.000 Euro beantragt werden. Dies betrifft beispielsweise Prozessvorhaben besonders personenstarker Ensembles, technisch überdurchschnittlich aufwändige Digitalvorhaben oder auf Grund der Gewährleistung von Barrierefreiheit besonders kostenintensive Produktionen.

Erläuterungen zu zuwendungsfähigen Ausgaben finden sich unter „Allgemeine Bestimmungen“.


5. Verfahren

Die Anträge können mit einem Projektzeitraum bis 30.06.2023 beantragt werden. Der Antrag muss eine konzeptionelle Beschreibung des Vorhabens und eine ausführliche Darstellung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit und ggf. Zusammenarbeit enthalten.

Der Antrag ist ausschließlich über ein Online-Formular einzureichen. Das Formular kann auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste ausgefüllt und abgeschickt werden. Dem Antrag sind zudem

die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen, dies betrifft insbesondere einen detailliert aufgeschlüsselten und ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben.

Das Verfahren verantwortet der Fonds Darstellende Künste e.V. Der Fonds entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Wege der Förderentscheidung durch das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste sowie unter Einbeziehung weiterer Fachexpertise über die Verteilung der Mittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Anträge können in mehreren Fristen beim Fonds Darstellende Künste e.V. beantragt werden. Die Antragsfristen werden gesondert auf www.fonds-daku.de bekanntgegeben.

D) Wiederaufnahmeförderung

1. Hintergrund und Ziele

Nach einer langen Periode pandemiebedingter Absagen von Premieren und Aufführungen gilt es neue Gelegenheiten, Wege und Formen der öffentlichen Präsentation zu schaffen. Das Förderprogramm dient dabei sowohl der Wiederaufnahme als auch der künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen oder erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere oder eine öffentliche Präsentation, auch digitaler Art, hatten. Die Wiederaufnahmeförderung bietet dabei auch eine Möglichkeit der Anschlussförderung an erfolgreich abgeschlossene Produktionszeiträume (#TakeAction) und trägt dazu bei, finale (digitale) Realisierungsphasen von Produktionen unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen, die zuvor nur in reduzierter Form zur Aufführung kamen. Ziel ist es, so kurzfristig zur Auflösung des bundesweiten Premierenstaus in den Freien Darstellenden Künsten beizutragen. Mittelfristig geht es darüber hinaus darum, nachhaltiges Produzieren in den Freien Darstellenden Künsten verstärkt zu befördern.


2. Antragsberechtigte

Die Ausschreibung richtet sich an in den vergangenen Jahren erfolgreich produzierende, natürliche und rechtsfähige juristische Personen und Personengesellschaften der professionellen Freien Darstellenden Künste: Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler, Gruppen, Kollektive, Ensembles und Projekte.


3. Fördergegenstand

Gefördert werden pandemiemaßnahmengerechte Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere oder öffentliche Präsentation, auch digitaler Art, hatten. Dies gilt insbesondere für Aufführungssituationen an theaterfernen Orten, im öffentlichen oder digitalen Raum, in sozialräumlichen, urbanen wie ruralen Kontexten.


4. Art und Umfang der Förderung, förderfähige Ausgaben

Fördermittel können in Höhe von 10.000 bis 25.000 Euro beantragt werden.

Erläuterungen zu zuwendungsfähigen Ausgaben finden sich unter „Allgemeine Bestimmungen“.


5. Verfahren

Die Anträge können mit einem Projektzeitraum bis 30.06.2023 beantragt werden. Der Antrag muss eine konzeptionelle Beschreibung des Vorhabens im Rahmen der Umarbeitung und der konkreten Realisierung sowie eine ausführliche Darstellung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit und ggf. Zusammenarbeit enthalten, als auch eine ausführliche (digitale) Dokumentation der bereits erfolgten Premiere oder Präsentation.

Der Antrag ist ausschließlich über ein Online-Formular einzureichen. Das Formular kann auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste ausgefüllt und abgeschickt werden. Dem Antrag sind zudem die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen, dies betrifft insbesondere einen detailliert aufgeschlüsselten und ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben.

Das Verfahren verantwortet der Fonds Darstellende Künste e.V. Der Fonds entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Wege der Förderentscheidung durch das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste sowie unter Einbeziehung weiterer Fachexpertise über die Verteilung der Mittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Anträge können in mehreren Fristen beim Fonds Darstellende Künste e.V. beantragt werden. Die Antragsfristen werden gesondert auf www.fonds-daku.de bekanntgegeben.

E) Netzwerk- und Strukturförderung

1. Hintergrund und Ziele

Bundesweit sind pandemiebedingt nach wie vor Festivals, Kooperationen von Produktionsorten und Kulturhäusern sowie der sonst regelmäßige künstlerische Austausch über Gastspiele erheblich beeinträchtigt bis verunmöglicht. Das Programm der Netzwerk- und Strukturförderung stellt – wie zuvor bereits die gelungene Maßnahme #TakeNote – daher Zusammenarbeit, Weiterbildung und Wissenstransfer in den vielgestaltigen Strukturen der Freien Darstellenden Künste in den Mittelpunkt. Mit der Netzwerk- und Strukturförderung sollen bundesländerübergreifende und kooperierende Aktivitäten dieser Strukturen befördert werden, um so den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer, insbesondere in Bezug auf Herausforderungen und Erkenntnisse dieser Pandemie, zu stabilisieren und voranzubringen.


2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen der professionellen Freien Darstellenden Künste: langjährig aktive Vereine und Netzwerke, Produktionszentren, Produktionsbüros, Netzwerke und überregional strahlende Festivals.


3. Fördergegenstand

Gefördert werden (auch digitale) Kooperationsvorhaben, die bundesländerübergreifend realisiert werden und die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, einen Kongress, fachspezifischen Austausch oder eine größere Informationsveranstaltung beinhalten.


4. Art und Umfang der Förderung, förderfähige Ausgaben

Beantragt werden können Förderungen in Höhe von 25.000 bis 50.000 Euro.

Erläuterungen zu zuwendungsfähigen Ausgaben finden sich unter „Allgemeine Bestimmungen“.


5. Verfahren

Die Anträge können mit einem Projektzeitraum bis 30.06.2023 beantragt werden. Der Antrag muss eine konzeptionelle Beschreibung des Vorhabens und eine ausführliche Darstellung der antragstellenden Struktur enthalten.

Der Antrag ist ausschließlich über ein Online-Formular einzureichen. Das Formular kann auf der Homepage des Fonds Darstellende Künste ausgefüllt und abgeschickt werden. Dem Antrag sind zudem die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen, dies betrifft insbesondere einen detailliert aufgeschlüsselten und ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben.

Das Verfahren verantwortet der Fonds Darstellende Künste e.V. Der Fonds entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Wege der Förderentscheidung durch das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste sowie unter Einbeziehung weiterer Fachexpertise über die Verteilung der Mittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Anträge können in mehreren Fristen beim Fonds Darstellende Künste e.V. beantragt werden. Die Antragsfristen werden gesondert auf www.fonds-daku.de bekanntgegeben.

Allgemeine Bestimmungen

Rechtsgrundlagen

Fördermittel werden einmalig im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung nach Maßgabe dieser Grundsätze und analog der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) gelten entsprechend. Die entsprechenden Regelungen finden Eingang in die abzuschließenden Zuwendungsverträge.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Fonds Darstellende Künste e.V. entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Wege von Juryverfahren über die Verteilung der Mittel. Je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgen zusätzliche Antragsfristen der einzelnen Maßnahmen.

Mit dem Vorhaben darf vor der Erteilung einer Förderzusage nicht begonnen worden sein. Auf Antrag können Ausnahmen gemäß den Regelungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugelassen werden.

Als Vorhabenbeginn ist regelmäßig der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Die Verwendungsnachweise der Antragssteller sowie der Gesamtverwendungsnachweis der mittelausreichenden Stelle sind Gegenstand der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Förderanträge für die jeweiligen Programmteile sind über entsprechende Online-Formulare beim Fonds Darstellende Künste e.V. einzureichen. Auf der Website des Fonds veröffentlichte Regularien regeln darüber hinaus weitere spezifische Antrags-, Entscheidungs- und Förderverfahren zu den einzelnen Maßnahmen.

Zu den grundsätzlich förderfähigen Ausgaben gehören solche, die zur pandemiebedingten Anpassung oder Neuentwicklung von künstlerischem Repertoire, einer kuratorischen oder einer auf die Zukunft ausgerichteten Programmplanung für die Jahre 2021 bis 2023 anfallen und in den Modulen spezifisch erläutert werden, insbesondere:

  • Honorare für Künstlerinnen und Künstler

Sowie darüber hinaus bei den Programmen C) – E):

  • Allgemeine projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung, Miet- und Leihgebühren (z.B. für technisches Equipment), Reisekosten nach BRKG,
  • veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben,
  • Inanspruchnahme von Beratungen/ Weiterbildungen/ Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/ Umsetzung,
  • Investitionskosten für Technik, Präsentation, sonstige Anschaffungskosten, die in der Regel nicht 30 von Hundert Prozent der Antragssumme überschreiten dürfen.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die möglichst auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.

Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus den Mitteln der BKM auch Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind.

Nicht zuwendungsfähig sind der sog. Unternehmerlohn und die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Dauerförderungen und die Förderung von Baumaßnahmen sind ausgeschlossen. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

Vorgesehene Honorare sollen sich sinngemäß an den empfohlenen Höhen für Mindesthonorare für freie Theater orientieren. *

Die Förderung in den Programmen C) – E) setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der beantragten Fördersumme als solche gesichert auszuweisen sind.

Diese Eigenleistung kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (Komplementärmittel von anderen öffentlichen Zuwendungsgebern aus dem Feld der Länder und Kommunen sowie Sponsoring oder Spenden) und durch Eigenmittel sowie (unbare) Eigenleistungen erbracht werden. Zu den Eigenmitteln/Eigenleistungen zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten, Teilnehmergebühren sowie Arbeitsleistungen, sofern sie in der Profession der Person und Art der Arbeitsleistung in angemessener und marktüblicher Höhe sowie in nachvollziehbarer Weise dem Projekt zuzuordnen sind. Dabei werden nur die tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Arbeitsstunden (unterschriebene Stundenzettel) berücksichtigt.

Die geförderten Projekte sind im Inland durchzuführen.

Anträge sind ausschließlich über ein Online-Formular einzureichen. Das Formular kann über das Online-Antragscenter auf der Homepage des Fonds ausgefüllt und abgeschickt werden.

Entsprechend der Richtlinien des Fonds sind folgende Punkte zu erklären:

  • Erklärung, dass der/die Antragsberechtigte unter 50% kontinuierlicher öffentlicher Grundförderung/institutionelle Förderung erhält
  • Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Es werden nur Vorhaben gefördert, die mit dem EU-Beihilferecht im Sinne der Artikel 107 Abs. 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar sind. Insbesondere werden keine Einrichtungen gefördert, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind. Dieses Sofortprogramm ist gemäß Artikel 53 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von der Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission freigestellt (beantragt), sofern die ggf. gängigen Regelungen der AGVO beachtet werden.

Inkrafttreten

Diese Fördergrundsätze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zum 30.06.2023. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie auf der Internetpräsenz des Fonds Darstellende Künste e.V. (www.fonds-daku.de).

* Die Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland beträgt 2.490 Euro brutto im Monat für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse.