Regularien

GLOBAL VILLAGE PROJECTS

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Das Programm GLOBAL VILLAGE PROJECTS des Fonds Darstellende Künste fördert künstlerische Produktionsvorhaben aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste, die sich in ländlichen Räumen thematisch u. a. mit globalen Fragestellungen wie Klima, Migration, Krieg und Trauma, Rechtsruck oder Digitalisierung unter dem jeweiligen örtlichen Blick und ggf. den lokalen Symptomen auseinandersetzen und in der Regel mit einer öffentlichen Präsentation, bspw. in Form einer Premiere und zeitnah anschließender Aufführungen, abschließen.

02. Antragsberechtigt sind künstlerische Einrichtungen, Ensembles oder Künstler*innen(-gruppen) aus ländlichen Räumen und Kleinstädten (bis 20.000 Einwohner*innen) sowie in besonderen Fällen bereits bestehende Kooperationszusammenschlüsse mit Künstler*innen aus ländlichen Räumen.

04. Antragstellende müssen seit mindestens drei Jahren kontinuierlich professionell künstlerisch tätig sein. Das Vorhaben muss von einer*m Künstler*in oder einem künstlerischen Team verantwortet und maßgeblich getragen werden.

05. Antragstellende müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Die Vorhaben müssen in Deutschland in Orten bis max. 20.000 Einwohner*innen realisiert werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

06. Die Premiere des Vorhabens muss in Deutschland stattfinden.

07. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Fristen und Antragstellung

08. Anträge sind bis zum 17. April 2023 um 23:59 Uhr online einzureichen.

09. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende vollständig auszufüllende Online-Formular unter https://onlineantrag.fonds-daku.de/benutzer/anmelden.

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus:

(a) eine ausführliche Projektbeschreibung mit maximal 8.000 Zeichen als pdf-Dokument

(b) bei Angabe von Kofinanzierungen einen entsprechenden Nachweis bspw. in Form eines Zuwendungsbescheids oder einer verbindlichen Förderzusage

(c) bei Angabe von Eigenmitteln einen Eigenmittelnachweis, bspw. in Form eines Kontoauszuges

(d) einen Kosten- und Finanzierungsplan, in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen der Nr. 13 bis 18 dieser Regularien.

sowie

(e) Dokumentation der bisherigen Produktionen in ländlichen Räumen.

10. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

11. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

12. Im Falle einer Förderung muss das Vorhaben zwischen dem (voraussichtlich) 01.06.2023 und spätestens bis zum 30.09.2023 durchgeführt werden. Der Verwendungsnachweis ist bis 15.10.2023 einzureichen. Der zulässige Maßnahmebeginn im Falle eines positiven Förderbescheids ist der Tag der schriftlichen Zusage durch den Fonds Darstellende Künste e.V.

Kosten- und Finanzierungsplan

13. Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.

14. Der Fonds fördert GLOBAL VILLAGE PROJECT-Vorhaben in Höhe von mindestens 10.000 Euro und bis maximal 25.000 Euro.

15. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG).

16. Im Rahmen der Gesamtantragssumme des Projektvorhabens sind projektbezogene Investitionskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro zulässig, um eine Stärkung im Bereich technischer Infrastruktur zu ermöglichen. Im Falle einer Bewilligung des beantragten Vorhabens ist bei der Anschaffung solcher Gegenstände eine entsprechende Inventarisierungspflicht und Bindungsfrist zu beachten.

17. Eine Kofinanzierung aus weiteren Mitteln (beispielsweise öffentliche Mittel von Ländern und Kommunen, nicht-öffentliche Mittel oder baren Eigenmittel) in Höhe von mindestens 25% der beim Fonds Darstellende Künste beantragten Antragssumme muss ebenfalls zur Antragstellung gesichert und nachgewiesen sein.

18. Vorgesehene Honorare sollen sich sinngemäß an den empfohlenen Höhen für Mindesthonorare für Freie Theater orientieren.*

Ausschlusskriterien / Bedingungen

19. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

20. Ein Vorhaben kann nur in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Wurde ein Vorhaben bereits in einem anderen Programm des Fonds Darstellende Künste beantragt, ist eine Antragstellung in GLOBAL VILLAGE PROJECTS ausgeschlossen.

21. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, den Fonds Soziokultur, die Stiftung Kunstfonds, den Musikfonds, TANZPAKT sowie in der Regel das Goethe-Institut, die Bundeszentrale für politische Bildung und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN).

Diese Regularien gelten ab 01.03.2023. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 01. März 2023

Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung

* Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland: 3.100 Euro im Monat für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 3.600 Euro im Monat für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist.