FAQ
Vor, während und nach der Antragstellung ergeben sich immer wieder Fragen. Auf dieser Seite beantwortet der Fonds Darstellende Künste, gebündelt zu verschiedenen Themenfeldern, die häufigsten Fragen.
Dabei handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Eine Betrachtung des Einzelfalls kann diese allgemein verständlichen Auskünfte folglich nicht ersetzen, wohl aber eine erste Orientierung ermöglichen. Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung unbedingt die für das jeweilige Programm verbindlichen Regularien.
Allgemeine Fragen
„Professionell tätig“ bedeutet, dass Sie hauptberuflich in den Freien Darstellenden Künsten tätig sind und damit Ihren Lebensunterhalt in der Regel überwiegend (min. 51%) bestreiten bzw. Einnahmen überwiegend aus dieser Profession haben.
Als „professionell kuratorisch“ gelten jene Tätigkeiten, die maßgeblichen Einfluss auf die programmatische und inhaltliche Ausgestaltung des (Rahmen-) Programms einer Spielstätte, eines Festivals, einer Fach- oder anderweitigen Veranstaltung im Rahmen der Freien Darstellenden Künste nehmen.
Die kommenden Antragsfristen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Fonds sowie in dem persönlichen Bereich zur Antragstellung (Online-Portal). Behalten Sie gerne auch die Social-Media-Kanäle des Fonds im Blick und melden Sie sich für den regelmäßigen Newsletter an, um fortlaufend über neue Programme und Fristen informiert zu sein.
Nein, das ist nicht möglich. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, Anträge für unterschiedliche Vorhaben in verschiedenen Förderprogrammen zu beantragen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Diese Ausschlüsse sind in den Regularien der einzelnen Förderprogramme erklärt. Bitte prüfen Sie diese, bevor Sie einen Antrag stellen.
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Einzelne Förderungen können Sie jedoch nur in bestimmten zeitlichen Abständen beantragen. Prüfen Sie daher vor einer Antragstellung immer die aktuellen Regularien des Förderprogramms.
Nein, darf es nicht. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Förderentscheidung durch die einberufene Jury des Fonds Darstellende Künste bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden. Eine Kofinanzierung für ein geplantes Vorhaben darf jedoch schon bewilligt worden sein. Beachten Sie die anvisierten Entscheidungstermine der Antragsrunde, damit Sie abschätzen können, wann Sie voraussichtlich frühestens mit Ihrem Vorhaben beginnen können.
Ja, Studierende können in allen Programmen einen Antrag stellen, soweit die Voraussetzungen in Hinblick auf öffentliche Förderungen/Gastspiele und die langjährige professionelle Tätigkeit hinreichend nachgewiesen werden können.
Nein, ist sie nicht. Zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in den Regularien des jeweiligen Förderprogramms nähere Angaben.
Über die eingereichten Anträge entscheidet das Kuratorium, das auf der Webseite des Fonds vorgestellt wird.
Wir veröffentlichen die Entscheidung des Kuratoriums so schnell wie möglich. In der Regel benötigt der Prozess der Prüfung und Entscheidung mindestens 2,5 Monate. In den Regularien und der Online-Datenbank geben wir an, wann Sie voraussichtlich mit geförderten Projekten beginnen können. An diese Vorgaben halten wir uns nach Möglichkeit. Bitte sehen Sie von telefonischen und schriftlichen Rückfragen dazu ab.
Den Fonds erreichen mit jeder Ausschreibung eine Vielzahl an Förderanträgen. Jedes dieser Förderprogramme wird von einem interdisziplinär und breit aufgestellten Kuratorium begleitet, bestehend aus Vertreter*innen der 17 Mitgliedsverbände des Fonds (Kuratorium) und berufenen Expert*innen aus der Kunstpraxis. Auf Basis der jeweiligen Förderkriterien diskutieren sie die vorliegenden Projektanträge und sprechen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ihr Votum aus. Ausschlaggebend für eine Bundesfördereinrichtung wie den Fonds sind dabei Aspekte wie der Modellcharakter des Projekts, eine bundesländerübergreifende Präsenz, bemerkenswerte Inhalte, Ästhetiken, Formate und Arbeitsweisen, sowie die – auch finanziell – nachgewiesene Professionalität der Antragstellenden. Auch wenn alle diese Punkte erfüllt sind, kann mit Blick auf das Verhältnis von eingegangenen Förderanträgen und zur Verfügung stehenden Mitteln nicht jedem Antrag entsprochen werden und Sie erhalten möglicherweise eine Absage. Eine individuelle Begründung ist mit dem Ziel einer zeitnahen Kommunikation der Ergebnisse und angesichts der Antragslage nicht leistbar. Darüber hinaus gilt es die vertrauensvolle Diskussionsumgebung des Kuratoriums zu schützen. Wir bitten um Verständnis und das Vertrauen in die mit den Mitgliedsverbänden und -organisationen des Fonds abgestimmten Kuratoriumsmitglieder.
Wurde Ihr Antrag aus formalen Gründen abgelehnt und nicht an das Kuratorium weitergeleitet, erhalten Sie in der Regel eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, welches Kriterium der Antrag nicht erfüllt und unter welchen Umständen Sie ihn ggf. erneut einreichen können.
Durch das Kuratorium abgelehnte Anträge dürfen nicht noch einmal eingereicht werden. Wenn Ihr Antrag aus formalen Gründen abgelehnt und nicht an das Kuratorium weitergeleitet wird, können Sie den ergänzten und/oder korrigierten Antrag in einer der Folgerunden erneut einreichen. Sie werden in diesem Fall in der formalen Absage per E-Mail auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Ob die vorliegende Förderung einkommenssteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit (nach § 3 Nr. 44 Satz 1 und 2 EstG) vorliegen. Die rechtliche Prüfung für die Steuerfreiheit obliegt dem Finanzamt der Geförderten. Diese Stelle hat auf Anforderung der Geförderten eine Bescheinigung über die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe a und b EStG zu erteilen bzw. abzulehnen. Das Finanzamt des Fonds Darstellende Künste geht auf Anfrage nicht vom Vorliegen der Voraussetzung des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe b EStG aus.
Ob nach der Ausgestaltung des Förderprogramms die Förderung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UstG umsatzsteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob ein echter oder unechter Zuschuss vorliegt. Ein steuerbarer Umsatz liegt vor, wenn die Leistung des*der Kulturprojektträger*in gegen Entgelt, also im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt (im Projektfördervertrag eine Gegenleistung vereinbart wurde = unechter Zuschuss). Die Einreichung eines Verwendungsnachweises stellt keine Gegenleistung dar. Auch der bloße Hinweis auf den Fonds bei der Veröffentlichung des Vorhabens begründet keinen Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Die abschließende rechtlich bindende Prüfung für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Förderung obliegt allerdings dem Finanzamt des*der Geförderten. Sollten Zweifel bestehen, bitten wir das Finanzamt um Auskunft zu ersuchen.
Das Logo des Fonds (und ggf. von Sonderprogrammen) können Sie von unserer Homepage herunterladen; den genauen Wortlaut der Förderzeile (dt/eng) finden Sie dort ebenfalls.
Eine Druckfreigabe seitens des Fonds ist nicht erforderlich.
Eine direkte Einladung ist nicht möglich. Bitte tragen Sie die relevanten Daten in Ihrem Online-Bereich ein. Der Fonds nutzt diese Informationen für Ankündigungen, Einladungen usw.
Allgemeine Fragen zu GLOBAL VILLAGE KIDS
Um eine Förderung kann sich ein lokales Bündnis für Bildung aus mindestens drei juristischen Personen bewerben, die gemeinsam ein künstlerisches Projekt Kinder und Jugendlichen, die von Risikolagen betroffen sind, durchführen. Ein Bündnispartner übernimmt dabei die Antragstellung. Schulen oder Kitas können Bündnispartner*innen sein, sind allerdings nicht antragsberechtigt.
Ein Bündnis für Bildung besteht aus drei Partner*innen, die sich in der Regel aus den Bereichen Kultur, Gesellschaft, Soziales zusammensetzen und sich für die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland engagieren. Das konkrete Projekt wird von künstlerischen Fachkräften durchgeführt. Für die administrative und organisatorische Arbeit im Bündnis erhält das Bündnis nach erfolgreichem Projektabschluss eine pauschale Vergütung im Rahmen einer Verwaltungspauschale.
Unter Sozialraum versteht man einen nicht nur räumlich, sondern auch durch soziale Komponenten konstruierten Raum, in dem die Teilnehmer*innen verortet sind. Der Sozialraum ist ein wesentlicher Indikator für die Erreichung der Zielgruppe und kann durch geeignete Sozialdaten nachgewiesen werden.
In der Zusammenarbeit mit Schulen oder Kitas müssen die Kriterien außerschulisch, freiwillig und zusätzlich erfüllt sein. Schulen und Kitas sind im Rahmen eines Bündnisses wichtige pädagogische Partner*innen und leisten unersetzliche Arbeit im Zugang zur Zielgruppe. Schulen und Kitas sind aber nicht antragsberechtigt.
Außerschulisch meint eine klare Abgrenzung des Projektes vom verpflichtenden Unterrichtsangebot. Die Teilnahme an den Projekten von GLOBAL VILLAGE muss für die Teilnehmer*innen freiwillig sein, sie dürfen nicht benotet werden. Das Projekt von GLOBAL VILLAGE KIDS darf ebenfalls kein bereits bestehendes Angebot ersetzen. Siehe auch Richtlinien für Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas
Ehrenamtliches Engagement spielt in GLOBAL VILLAGE KIDS eine zentrale Rolle und bildet einen wichtigen Teil zur Erreichung einer größeren Bildungsgerechtigkeit und für eine Verbesserung der kommunalen kulturellen Bildungsangebote. Alle Bündnispartner*innen sind im Rahmen des Bündnisses verpflichtet, Eigenleistungen unentgeltlich in das Projekt einzubringen. Diese sind in der Regel ideeller oder materieller Natur, z.B. Zugang zur Zielgruppe, Bereitstellung von räumlicher oder technischer Infrastruktur, Übernahme von administrativer und organisatorischer Arbeit im Bündnis oder Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus können weitere ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B.: Unterstützung bei Fahrtdiensten oder während der Workshops) mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung vergütet werden. Antragstellende GbRs können keine Aufwandsentschädigungen erhalten und weitergeben.
Vernetzungsaktivitäten von Bündnispartner*innen mit kommunalen Strukturen können mit sogenannten Veranstaltungspauschalen für Vernetzungstreffen und – workshops gefördert werden. Diese Formate dienen der Verstetigung, Evaluation und dem Wissenstransfer zwischen Bündnispartner*innen und externen Expert*innen. Workshops dienen insbesondere der nachhaltigen Verankerung im Sozialraum und der Kommune. In jedem Fall sollten zusätzlich externe Vertreter*innen eingeladen werden. Treffen und Workshops, an denen ausschließlich die am Projekt beteiligten Bündnispartner*innen teilnehmen, sind in der Regel nicht förderfähig. Vernetzungsaktivitäten können auch zur Abstimmung und Implementierung von Kinderschutzmaßnahmen genutzt werden.
Projekte, die im Programmschwerpunkt GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich beantragen möchten, müssen in Ländlichen Räumen verortet sein. Die Einordnung erfolgt anhand des Thünen-Atlas (siehe: www.landatlas.de). Darin werden Ländliche Räume in 4 Kategorien eingeteilt, die auch sozial-räumliche Kriterien umfassen. Kategorie 1 – 4 beschreibt unterschiedliche Ländliche Räume in Deutschland. Bei Kategorie 5 handelt es sich nicht um Ländliche Räume. Innerhalb der Kategorien 1, 2 und 4 können zudem bei Bedarf überregionale Bündnispartner*innen hinzugezogen werden. Für eine selbstständige Suche kann eine Liste aller Landkreise auf der Webseite eingesehen werden. Bei Bedarf kann das Projektbüro von GLOBAL VILLAGE KIDS kontaktiert werden.
Projekte, die im Programmschwerpunkt GLOBAL VILLAGE KIDS Digital beantragen möchten, sollten einen Bezug zu digitalen Fragestellungen oder die Auseinandersetzung mit digitalen Tools nachweisen können.
Fragen zum Antragsportal
Über den Login-Button auf unserer Homepage gelangen Sie zu den beiden Antragsdatenbanken, die derzeit parallel genutzt werden. Wählen Sie das Online-Portal aus, in der Sie sich anmelden möchten. Unter den Feldern für die Anmeldeadresse und dem Passwort wird Ihnen die Schaltfläche „Passwort vergessen“ angezeigt. Von dort werden Sie weitergeleitet und können Ihr Passwort zurücksetzen lassen.
Ja, eine Weiterbearbeitung des Antrags zu einem späteren Zeitpunkt ist bis zum Ablauf der Antragsfrist möglich, sofern Sie ihn noch nicht verbindlich eingereicht haben. Der Antrag ist in einzelne Module gegliedert, die Ihnen auf der linken Seite angezeigt werden (Projekttitel, Antragstellende Institution usw.). Speichern Sie Ihre Eintragungen immer, wenn Sie ein Modul vollständig ausgefüllt haben.
Fragen zur Antragstellung
Anträge können ausschließlich online eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte das neue Online-Portal des Fonds. Sie finden den Zugang auf unserer Homepage über den Button „Login“. Wenn Sie im Online-Portal für Förderprogramme ab 2024 bisher noch keinen Antrag angelegt bzw. gestellt haben, legen Sie bitte ein neues Benutzer*innenkonto an. Sie nutzen diesen Account dann für weitere Antragstellungen und die Bearbeitung der bewilligten Anträge.
Da wir im Falle einer Förderzusage die entsprechenden Verträge auf den Namen der antragstellenden Person abschließen, bitten wir Sie, Ihren Namen im Feld „Zeichnungsberechtige*r Projektverantwortliche*r“ so einzutragen, wie er in Ihrem Personalausweis/Pass steht. Wenn Sie einen dgti-Ergänzungsausweis führen, kann der Antrag mit diesen Daten gestellt werden.
Teilen Sie uns im Rahmen einer direkten Kommunikation gern mit, wie Sie angesprochen werden möchten.
Da wir im Falle einer Förderzusage die entsprechenden Verträge auf diesen Namen abschließen, bitten wir Sie, Ihren Namen im Feld „Zeichnungsberechtige*r Projektverantwortliche*r“ so einzutragen, wie er in Ihrem Personalausweis/Pass steht. Sie können Ihren Künstler*innennamen, wenn er nicht im Personalausweis/Pass eingetragen ist, gerne in einem anderen Feld des Antrags nennen (z. B. in den Feldern „Informationen zu dem*r Akteur*in“ und/oder „Zur Veröffentlichung gedachte Kurzbeschreibung“).
Ja, eine Antragstellung auf Englisch ist möglich. Wir empfehlen in diesen Fällen, sehr präzise und möglichst knapp zu formulieren, um auch den Jurymitgliedern das Verständnis zu ermöglichen, die Englisch nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Als Voraussetzung für eine Förderung gilt allerdings, dass Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt der Antragstellenden in Deutschland liegen müssen.
Der „Bewilligungszeitraum“ des geförderten Projektes gibt Ihnen vor, in welcher Zeit Sie das Vorhaben umsetzen und Fördergelder dafür ausgeben können. Der Zeitraum ist in den Regularien zum Förderprogramm ungefähr angegeben. Final wird er im Projektfördervertrag festgelegt, den Sie schließen, nachdem Sie eine Förderzusage erhalten haben.
Sie finden alle Muster auf der Seite Formulare in der Rubrik „Für die Antragstellung“. Bitte verwenden Sie das Muster für das Programm, in dem Sie beantragen möchten. Im Online-Portal sind alle notwendigen Dokumente für das Einreichen der Anträge ebenfalls noch einmal verlinkt.
In den meisten Förderprogrammen gehört eine gesicherte Kofinanzierung zur Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können. „Gesichert“ heißt in diesem Fall: Ein schriftlicher Beleg über die Kofinanzierung mit der zugesagten Summe und dem geförderten Zeitraum muss mit dem Antrag beim Fonds Darstellende Künste eingereicht werden.
Welche Bedingungen die Kofinanzierung darüber hinaus noch erfüllen muss, wird in den jeweiligen Regularien des Förderprogramms erklärt.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Kofinanzierung durch Fördergelder, die – wie auch die finanziellen Mittel des Fonds – durch den Bund vergeben werden. Institutionen, die Bundesmittel vergeben, sind unter anderem: Die Kulturstiftung des Bundes, der Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, der Fonds Soziokultur, der Tanzpakt, der Musikfonds, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance Netz (NPN).
Öffentliche Mittel erfüllen dann die Voraussetzung der erforderlichen Kofinanzierung, wenn sie aus deutschen Kommunen und Ländern stammen. Diese können in unmittelbarer oder mittelbarer Form eingebracht werden. Darüber hinaus wertet der Fonds Mittel bestimmter Stiftungen als öffentlich im Sinne der Antragsvoraussetzungen. Dazu zählen u. a. die Lotto-Stiftung(en), die Stiftungen der Sparkassen und Volksbanken sowie die Kunst- und Kulturstiftungen der Bundesländer wie beispielsweise die Kulturstiftung des Freistaats Sachsen, die Kunststiftung NRW, die Stiftung Niedersachsen oder die Hamburgische Kulturstiftung.
Da diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann es sinnvoll sein, über Einzelfälle das Gespräch mit dem Beratungsteam des Fonds zu suchen.
Der Antrag muss bis zum Ablauf der Antragsfrist vollständig im Sinne der Regularien vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur formal korrekte Anträge berücksichtigt und dem Kuratorium vorgelegt werden können.
Wenn bei der Antragstellung Fragen zu Ihrem individuellen Fall auftauchen, können Sie unsere telefonische Beratung nutzen: 030 6293126-26, die Sprechzeiten finden Sie hier.
Darüber hinaus können Sie uns auch per Mail kontaktieren: beratung * fonds-daku.de.
Der Fonds bietet außerdem regelmäßig Online-Informationsveranstaltungen an. Die Termine finden Sie hier auf der Webseite des Fonds.
Ablauf der Förderung / Förderprozess
Nachdem das Kuratorium über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert.
Im Falle einer Zusage erhalten Sie zusätzlich Informationen zum weiteren Ablauf der Förderung und den Kontakt zu der Person, die Ihr Vorhaben beim Fonds Darstellende Künste betreut.
In der Regel reichen Sie als ersten Schritt einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan ein und planen die Überweisungstermine der Fördergelder. Auf dieser Basis wird dann der Projektfördervertrag erstellt. Im Bewilligungszeitraum, der im Vertrag festgelegt wird, setzen Sie dann Ihr gefördertes Projekt um und verausgaben die Fördergelder. Ergeben sich im Verlauf Änderungen in der Budgetplanung und/oder grundlegender inhaltlicher Art, teilen Sie diese Ihrer Ansprechperson im Fonds rechtzeitig zur Bewilligung mit.
Nach der Durchführung des geförderten Projektes wird der Verwendungsnachweis fällig. Der Abgabetermin ist vertraglich festgelegt. In dem Nachweis dokumentieren Sie den Projektverlauf und die damit zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen. Der Nachweis wird durch den Fonds Darstellende Künste geprüft. Abschließend erhalten Sie einen Prüfbericht. Damit ist der Förderprozess abgeschlossen.
Sie können ab dem Zeitpunkt der Förderzusage mit Ihrem Projekt beginnen. Bitte achten Sie darauf, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn das Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
Ja! Ein gesondertes Projektkonto dient dem Nachweis, dass die Fördergelder fristgerecht verausgabt wurden. Die getätigten Überweisungen können so leichter und übersichtlicher mit Kontoauszug und Rechnung vorgelegt werden. Das Projektkonto kann, muss aber kein Geschäftskonto sein. Wichtig ist, dass über das entsprechende Projektkonto keine privaten Ausgaben und Einnahmen laufen. Dabei kann das angegebene Projektkonto ein für andere künstlerische Projekte genutztes Konto sein, jedoch nur, wenn sichergestellt werden kann, dass sämtliche Geldflüsse, Einnahmen wie Ausgaben, eindeutig dem jeweiligen Projekt zuordenbar sind. Das Projektkonto muss Ihnen nicht bei der Antragstellung, aber mit Projektbeginn zur Verfügung stehen. Die zeichnungsberechtigte Person oder Institution eines Antrags muss auch Inhaber*in des angegebenen Geschäfts- bzw. Projektkontos sein.
Sie finden alle Vorlagen auf der Homepage des Fonds unter dem Menüpunkt Formulare . Bitte verwenden Sie die Vorlage für das Programm, in dem Sie beantragen möchten. Im Online-Portal sind alle notwendigen Dokumente für das Einreichen der Anträge ebenfalls noch einmal verlinkt. Wir passen die Vorlagen regelmäßig an. Achten Sie darauf, die aktuelle Version einer Vorlage zu verwenden.
Voraussetzung für einen Mittelabruf ist der von Ihnen digital unterschriebene und wieder beim Fonds eingegangene Projektfördervertrag. Nach dem Vertragsabschluss bestätigen Sie die vorab geplanten Mittelabrufe verbindlich im Online-Portal, d.h. Sie fordern die geplante Überweisung ausdrücklich zur Auszahlung an. Auszahlungen der Fördermittel tätigt der Fonds jeweils zum 01. und 15. eines jeden Monats. Für den Abruf zum 01. eines Monats muss der Mittelabruf zum 15. des Vormonats eingereicht worden sein. Wenn Sie zum 15. eines Monats die Mittel benötigen, dann muss der Mittelabruf zum letzten Tag des Vormonats verbindlich eingereicht worden sein.
Die Gelder müssen innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Fonds Darstellende Künste sie überwiesen hat, für das Projekt ausgegeben werden. Die Verwendung der zugesagten Mittel ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die im Fördervertrag angegebenen Kostenpositionen verwendet werden.
Werden die Mittel des Fonds Darstellende Künste nicht innerhalb der sechswöchigen Frist zur Erfüllung des Förderzwecks verwendet, entstehen Zinsen, die der Fonds in der Regel bei Ihnen anfordern muss. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.
Sollten Sie die Gelder nicht fristgerecht ausgeben können, überweisen Sie den übrigen Betrag bitte innerhalb der sechs Wochen an den Fonds Darstellende Künste zurück. Geben Sie dafür im Verwendungszweck auch Ihre Projektnummer an, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Nachdem die Rückzahlung beim Fonds eingegangen ist, können Sie das Geld unter Berücksichtigung der Abruffristen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des vertraglich festgelegten Bewilligungszeitraums erneut anfordern.
Für Änderungen im Projektkonzept sowie Veränderungen im Kosten- und Finanzierungsplan (außer Rechercheförderung und Residenzförderung) von mehr als 20 Prozent einer Hauptkategorie (zum Beispiel: „1. Personalkosten, 2. Sachkosten etc.) muss schriftlich eine Umwidmung beantragt und vom Fonds ausdrücklich genehmigt werden. Dafür muss ein aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan mit Erläuterungen der Änderungen über die Datenbank eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür die Vorlage auf unserer Homepage.
Ja, das ist möglich. Kosten wie z. B. Übersetzungen in die Deutsche Gebärdensprache, Audiodeskription oder Rampen können im Sinne der Barrierefreiheit beantragt werden, wenn sie eindeutig dem Vorhaben zuzuordnen sind.