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Künstler*innen(-gruppen), deren Vorhaben vom Fonds Darstellende Künste bewilligt werden, verpflichten sich, bei allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen des geförderten Projekts mittels Verwendung des Logos des Fonds und/oder der entsprechenden Wortmarke auf die Förderung durch den Fonds Darstellende Künste zu verweisen.
Dies gilt für Online-Ankündigungen (Digitale Spielpläne, Ankündigungen etc.) ebenso wie für Printmedien und ist auch den entsprechenden Spielstätten für deren Veröffentlichungen zu übermitteln.
VERWENDUNG DES LOGOS
Zu verwenden ist ausschließlich das Logo in den abgebildeten Farbgebungen und keines seiner Vorgängerversionen. Es ist zu beachten, dass das Logo nicht verzerrt, unproportional skaliert oder in seiner Farbgebung verändert werden darf. Bei dunklem Untergrund ist das Logo auf einen weißen Grund zu setzen. Sofern Sie in einem der Sonderprogramme des Fonds gefördert wurden ist bitte das Logo des entsprechenden Sonderprogramms zu verwenden.
VERWENDUNG DER WORTMARKE
Für die Verwendung im Text ist für die #TakeThat- bzw. #TakeHeart-Programme die folgende Wortmarke zu führen: „gefördert vom Fonds Darstellende Künste aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen von NEUSTART KULTUR.“ (en: Supported by Fonds Darstellende Künste with funds from the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the program NEUSTART KULTUR).
Für die Verwendung im Text ist für Programme außerhalb von NEUSTART KULTUR die folgende Wortmarke zu führen: „gefördert vom Fonds Darstellende Künste aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ (en: "supported by Fonds Darstellende Künste with funds from the Federal Government Commissioner for Culture and the Media").
Logokoffer
Die Logos dienen zur Verwendung bei einer Förderung von Vorhaben im jeweiligen Förderprogramm. Es kann hier heruntergeladen werden. (Dateiformat: .eps, .jpg, .png)