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Künstler*innen(-gruppen), deren Vorhaben vom Fonds Darstellende Künste gefördert werden, verpflichten sich, bei allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Projekts mittels Verwendung des Fonds-Logos sowie des Logos der übergeordneten Bundesstelle und der entsprechenden Förderzeile auf die Förderung durch den Fonds Darstellende Künste zu verweisen.

Dies gilt für Online-Ankündigungen (Digitale Spielpläne, Social-Media-Kanäle etc.) ebenso wie für Printmedien und ist auch den entsprechenden Spielstätten für deren Veröffentlichungen zu übermitteln.

Sollten Anschlussprojekte aus dem vom Fonds geförderten Vorhaben hervorgehen und dazu in Bezug stehen, wie z.B. im Falle einer Residenzförderung oder einer Wiederaufnahme, oder eine geförderte künstlerische Arbeit, z.B. im Rahmen von Nominierungen und Preisverleihungen, Festivaleinladungen o.ä., besondere Sichtbarkeit erlangen, so bittet der Fonds ebenfalls um die Verwendung von Logo und Förderzeile in dem jeweiligen Zusammenhang. 

Verwendung des Logos

Zu verwenden ist ausschließlich das Logo in den abgebildeten Farbgebungen und keines seiner Vorgängerversionen. Es ist zu beachten, dass das Logo nicht verzerrt, unproportional skaliert oder in seiner Farbgebung verändert werden darf. Bei dunklem Untergrund ist das Logo auf einen weißen Grund zu setzen. In Reihe mit anderen mittelausreichenden Stellen ist das Logo des Fonds entsprechend der Höhe seines Förderbeitrags zu platzieren.

Sofern Sie in einem der Sonderprogramme des Fonds gefördert wurden, ist das Logo des entsprechenden Sonderprogramms zu verwenden.

Verwendung der Förderzeile

Grundsätzlich ist bei allen Förderungen durch den Fonds Darstellende Künste folgende Förderzeile zu führen: „Gefördert vom Fonds Darstellende Künste aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ (en: "Supported by Fonds Darstellende Künste with funds from the Federal Government Commissioner for Culture and the Media").

Abweichungen für einzelne Förderprogramme (wie z.B. im Programm GLOBAL VILLAGE KIDS) sind möglich, bitte beachten Sie die entsprechenden Ausführungen im Fördervertrag dazu.

Logo-Download

Sofern nicht gesondert ausgewiesen, laden Sie bitte das allgemeine Logopaket “Logos Förderung Fonds” für die weitere Verwendung im Rahmen des Förderverfahrens herunter.

Für einzelne Förderprogramme stehen individuelle Logo-Downloads zur Verfügung.
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