Netzwerkförderung
Die im Jahr 2023 ausgeschriebenen neuen Förderprogramme des Fonds Darstellenden Künste konzentrieren sich auf die Felder Recherche, Produktion und Vernetzung und ermöglichen so zahlreiche Vorhaben für Einzelkünstler*innen, Künstler*innengruppen und Strukturen aller Sparten und Genres in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten.
Die Netzwerkförderung schließt dabei in aktualisierter Form an vorherige Förderprogramme des Fonds an und ermöglicht bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben zwischen den vielgestaltigen Strukturen in den Freien Darstellenden Künste.
Ziel des Programms ist es, den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern sowie zum qualifizierenden Wissenstransfer zu verwirklichen und auszubauen.
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten
Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele.
Wer kann sich bewerben?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind und die für das beantragte Vorhaben mit mindestens einer anderen ebenfalls als juristischen Person organisierten Institution aus den Freien Darstellenden Künsten kooperieren, die in einem anderen Bundesland ihren Sitz hat
Kooperationspartner*in: mind. eine weitere als juristische Person organisierte Struktur mit Sitz in einem anderen Bundesland – inkl. verbriefter Kooperationsabsicht
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.
Wieviel kann beantragt werden?
15.000 € - 50.000 €
Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land und/oder Kommune) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 17. Juli 2023
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am 31.08.2024. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Im Verlauf jedes Antragszeitraums wird es mehrere digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben (siehe Termine).
Formulare
Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Jury
Die Jury im Programm der Netzwerkförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.