Regularien GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich (Antragsfristen: 01.02., 01.05., 01.10.2023)

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung mit dem Programm GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich neue Projektvorhaben, die an der Schnittstelle von Freier Darstellender Kunst und Kultureller Bildung in einem Bündnis aus drei Projektpartner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft entstehen. Ziel des Förderprogramms ist es, jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und sie in ihrer eigenen kreativen Ausdrucksform zu bestärken.

02.
Befördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene, künstlerische (sowohl hybride, als auch analoge und digitale) Vorhaben sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, die insbesondere von sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen betroffen sind, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung. Grundsätzlich sind die Projekte für alle Kinder und Jugendlichen offen. Die Mehrheit der Bündnispartner*innen und das beantragte Projekt sollten lokal verortet sein.

03.
Antragsteller*innen und alle weiteren Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (Bsp.: e.V, GmbH, Stiftungen) oder als GbR organisiert sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein.

04.
Eine Antragstellung ist nur in einem Bündnis von mindestens 3 Partner*innen möglich, die ihre jeweiligen fachlichen Eigenleistungen in das Vorhaben einbringen. Die Eigenleistungen der Bündnispartner*innen werden schriftlich in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten.


05. Das Bündnis sollte sich wie folgt aufstellen:

Schaubild zur Erläuterung des Bündnisses, dass gemeinschaftlich einen Antrag stellen kann. Es braucht drei Bündnispartner*innen: 1. antragstellende Künstler*innen bzw. künstlerisch tätige Zusammenschlüsse, 2. Schulen, Kitas, soziokulturelle Zentren o.Ä., 3. Kommunen, Gemeinden, lokale Betriebe o.Ä. Für alle 3 Bündnispartner*innen werden die notwendigen Eigenleistungen und Schwerpunktexpertisen dargestellt.

06. Die antragstellenden juristischen Organisationen müssen ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen von GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich müssen in Deutschland realisiert werden.

07. Die geplanten Vorhaben müssen zusätzlich, außerschulisch und für die Teilnehmer*innen freiwillig sein. Schulunterricht sowie bereits vor der Förderung bestehende oder bereits anderweitig geförderte Angebote sind nicht förderfähig. Die Projekte müssen vom Regelunterricht abgrenzbar sein. Eine Einbindung des Projektes in den Ganztag ist in Abgrenzung zum Schulunterricht möglich. (siehe dazu Merkblatt zur Abgrenzung vom Schulunterricht und Hortbetrieb für Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 -2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)

Fristen und Antragstellung

08. Anträge sind

  • in der ersten Antragsrunde zum 1.02.2023
  • in der zweiten Antragsrunde zum 1.05.2023
  • in der dritten Antragsrunde zum 1.10.2023 (Projektbeginn frühestens 01.01.2024)

bis jeweils 23:59 Uhr einzureichen.

09. Die Förderung wird für drei unterschiedliche Arbeitszeiträume als Vollfinanzierung vergeben:

  • Für Laborvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 5.000 € - Maximalantragssumme von 20.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit von 3 Monaten.
  • Für Prozessvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 20.000 € - Maximalantragssumme von 60.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr.
  • Für Konzeptionsvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 60.000 € - Maximalantragssumme von 100.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren.

10. Die Antragstellung muss über das entsprechende Online-Formular unter https://kumasta3.buendnisse-fu... erfolgen. Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

(a) eine Kooperationsvereinbarung der Bündnispartner*innen. Dafür ist verpflichtend die Vorlage des Fonds Darstellende Künste zu nutzen und ggf. anzupassen.
(b)
eine Kalkulation, verpflichtend in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster zu verwenden und entsprechend der Bestimmungen der Punkte 16 bis 19 dieser Regularien auszufüllen.

11. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 10) bis zum Ablauf der Antragsfrist in die Datenbank Kumasta geladen und der vollständige Antrag abgeschickt wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet eine unabhängige Fachjury. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

12.
Auszahlungen können erst nach Abschluss eines Projektfördervertrages erfolgen. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden. Der Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen fristgerecht postalisch einzureichen. Die abgerufenen Mittel müssen innerhalb von 6 Wochen verausgabt werden.

13.
Im Falle einer Förderung endet die Projektlaufzeit je nach beantragtem Format:

  • für Projekte mit Beginn in 2023 spätestens zum 31.12.2023
    (Laborförderung) / 30.06.2024 (Prozessförderung) / 30.06.2025
    (Konzeptionsförderung)
  • für Projekte mit Beginn in 2024 spätestens zum 31.12.2024 (Labor- und Prozessförderung) / 31.12. 2025 (Konzeptionsförderung)

14. Der Verwendungsnachweis muss für jedes Projekt in der Regel spätestens 1 Monat nach Ende der beantragten Laufzeit einzureichen. Das genaue, letztmögliche Abgabedatum entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsvertrag.

15.
Zu beachten bei Überjährigkeit: Für Vorhaben der Prozess- und Konzeptionsförderung, die über ein Kalenderjahr hinausgehen, ist ein Zwischennachweis zum 31.12 anzufertigen. Bitte beachten Sie, bei den überjährigen Förderungen, wie der Prozess- und Konzeptionsförderung, dass die Mittel jährlich gebunden sind und wie beantragt verausgabt werden müssen. Bei Projekten mit einer Laufzeit unter einem Jahr ist ein zahlenmäßiger Nachweis ausreichend. Projekte, die eine Laufzeit von über einem Jahr haben, erfordern zusätzlich einen Sachbericht.

Ausgaben

16. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Rahmen von GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich Vorhaben an der Schnittstelle der Freien Darstellenden Künste und der Kulturellen Bildung in Höhe von mindestens 5.000 bis maximal 100.000 Euro (siehe Arbeitszeiträume Punkt 9).

17. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) und der aktuellen Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der Kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung siehe Förderrichtlinie (2023 – 2027). Investitionen für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen sind ab einem Wert von 800€ netto inventarisierungspflichtig. Nach Abschluss des geförderten Projekts muss die weitere Verwendung der Anschaffungen mit dem Fonds Darstellende Künste abgestimmt werden.

18. Da es sich um eine Vollfinanzierung handelt, ist eine zusätzliche (Ko)Finanzierung zwar möglich, aber nicht erforderlich. Eine nachträglich die Deckungsmittel erhöhende (Ko)Finanzierung ist dem Fonds Darstellende Künste unverzüglich mitzuteilen, die Antragssumme reduziert sich dann um den entsprechenden Betrag.

19.
Orientierungen für Honorarsätze und Pauschalen sind in der verpflichtend zu nutzenden Musterkalkulation zu finden.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

20. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.

21. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung von weiteren Förderinstitutionen, die Gelder des Bundes verausgaben, aus.

Diese Regularien gelten ab 1.12.2022 und basieren auf den Fördergrundsätzen des BMBF, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für das Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, den 30.11. 2022

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

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