Residenzförderung

Mit #TakeHeart setzt der Fonds Darstellende Künste im Rahmen von NEUSTART KULTUR – dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierten Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich – seine umfassenden Fördermaßnahmen fort. Ziel der neuen Programmlinien ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abzumildern, den Wiederbeginn kulturellen Lebens in Deutschland zu befördern, Künstler*innen Planungssicherheit und zugleich neue zukunftsweisende Perspektiven für die Entwicklung der Freien Darstellenden Künste zu ermöglichen.

Die Residenzförderung schließt in aktualisierter Form an die bisherigen stipendienartigen Förderprogramme des Fonds an und richtet sich an selbstbeauftragt arbeitende Künstler*innen und Gruppen, sowie Personen die kuratierend in den Freien Darstellenden Künsten tätig sind.

Ziel der Residenzförderung ist es dabei, die für viele langjährig professionell arbeitenden Künstler*innen/- gruppen so wichtigen Verbindungen zu Tanz- und Theaterhäusern nachhaltig zu stabilisieren, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu stärken.

Die Residenzförderung stellt daher all diese Verbindungen durch die Förderung von Residenzen in den Mittelpunkt und befördert ergebnisoffenes künstlerisches Arbeiten an rund 40 über die gesamte Bundesrepublik verteilten Produktionsorten, die in drei bundesweiten Netzwerken zusammengeschlossen sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptentwicklungen, auch für den Bereich Digitalität und Darstellende Kunst, sowie alle Tätigkeiten, die auf die Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit ausgerichtet sind und in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der auf der Website des Fonds entsprechend gelisteten Residenzort stattfinden.

Wer kann beantragen?

Antragsteller*innen müssen in den letzten drei Jahren nachweislich kontinuierlich in künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben oder alternativ ihre bundesländerübergreifende bzw. internationale Gastspiel- oder Produktionstätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen belegen.

Allen Anträgen muss zudem eine Residenzbescheinigung eines der in den Regularien aufgelisteten Tanz- und Theaterhäusern beiliegen.

Ausgeschlossen sind Personen, die bereits eine Rechercheförderung im Rahmen von #TakeHeart erhalten oder erhalten haben. Davon ausgenommen ist die Antragsfrist 15.01.2023.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Residenzförderung wird an Einzelpersonen in Höhe von 5.000 € für anfallende Honorarkosten für einen Residenzzeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten vergeben. Langjährig aktive künstlerische Arbeitszusammenhänge, u.a. Kollektive und Gruppen, können gebündelte Einzelanträge für maximal 5 x 5.000 € für Honorarkosten beantragen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung für die Residenzförderung erfolgt in mehreren Antragsrunden.

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist(en):

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am

31.10.2022 (für Residenzen unter dem Dach des Bündnisses internationaler Produktionshäuser)

31.08.2022 (für Residenzen unter dem Dach des flausen+bundesnetzwerk)

31.08.2022 (für Residenzen unter dem Dach des Netzwerk Freier Theater)

30.04.2023 (für Residenzen mit Antragsfristen zum 01.11.2022 und 15.01.2023).

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor einer Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs und insbesondere die jeweils Verantwortlichen der teilnehmenden Tanz- und Theaterhäuser.

Jury

Die Jury wird aus Mitgliedern des Kuratoriums gebildet.

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.