Regularien (Antragsfrist 15.04.2024)
Netzwerkförderung
01. Die Netzwerkförderung richtet sich an langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die im Rahmen des beantragten Vorhabens mit mindestens einer weiteren vergleichbaren Institution der Freien Darstellenden Künste bundesländerübergreifend kooperieren.
02. Befördert werden bundesländerübergreifende (auch digitale) Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten. Die Veranstaltung muss in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden.
Aus Mitteln des Fonds Darstellende Künste können im Rahmen der Netzwerkförderung keine künstlerischen Positionen für Produktionen, Gastspiele, Lecture-Performances oder anderweitiges künstlerisches Rahmenprogramm aufgewendet werden.
03. Die antragstellende Einrichtung und mindestens eine kooperierende Institution müssen bereits langjährig, d.h. seit mindestens zwei Jahren im Bereich der Freien Darstellenden Künste professionell aktiv sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben sowie als juristische Person (beispielsweise als eingetragener Verein oder GmbH) organisiert sein.
04. Die Vorhaben im Rahmen der Netzwerkförderung müssen überwiegend in Deutschland realisiert werden.
05. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
06. Die Anträge sind ab dem 15.03.2024 bis zum 15.04.2024 bis 23:59 Uhr online einzureichen.
07. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende vollständig auszufüllende Online-Formular unter https://www.fonds-daku.de/logi...
Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus
- einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen Nr. 13 bis 18 dieser Regularien
- eine 2-seitige ausführliche Vorstellung der beantragenden und mindestens einer weiteren kooperierenden Institution oder Spielstätte, eines Festivals, Verbands oder Vereins als pdf-Dokument
- eine 3-seitige Projektbeschreibung als pdf-Dokument
- Internetlinks zur Selbstdarstellung
- Nachweis(e) über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen (in Form eines Bewilligungsbescheids) als ggf. zusammengefügtes pdf-Dokument (siehe Nr. 15)
- Nachweis über das Kooperationsverhältnis in Form einer vom Kooperationspartner unterzeichneten Absichtserklärung bzw. eines Kooperationsvertrags als pdf-Dokument
08. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Nr. 07) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.
09. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.
10. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss des Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
11. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 01.07.2024 und dem 31.08.2025. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt vollständig durchgeführt werden.
12. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums einzureichen. Bei überjährigen Projektvorhaben besteht entsprechend der ANBest-P (6.1) die Pflicht einen Zwischenverwendungsnachweis bis spätestens 30.01. des Folgejahres einzureichen.
13. Der Fonds fördert im Rahmen der Netzwerkförderung Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von mindestens 15.000 Euro und bis zu maximal 50.000 Euro.
14. Voraussetzung für die Netzwerkförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.
15. Eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln* in Höhe von mindestens 50% der Antragssumme beim Fonds muss zur Antragstellung nachweislich gesichert sein.
16. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen dürfen in der Regel nicht mehr als 30% der Antragssumme überschreiten.
17. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.
18. Für vorgesehene Honorare sind Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.**
19. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
20. Ein Vorhaben kann nur in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriumsentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.
21. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben beantragen.
22. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, den Musikfonds, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance Netz (NPN).
Diese Regularien gelten ab 15.12.2023. Änderungen sind vorbehalten.
Berlin, 15. Dezember 2023
Fonds Darstellende Künste e.V.
Vorstand und Geschäftsführung
* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen und Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.
** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.100 Euro im Monat / 715 Euro in der Woche / 140 Euro am Tag / 310 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag 360 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.