Regularien (Antragsfrist: 02.05.2024)

Produktionsförderung

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Produktionsförderung zielt auf die Erarbeitung neuer bundesweit bemerkenswerter Produktionsvorhaben von langjährig professionell, frei produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus bzw. genreübergreifend).

02. Befördert werden künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse zur Erarbeitung und Präsentation von Produktionen. Premieren und zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

03. Antragstellende müssen seit mindestens zwei Jahren in den Freien Darstellenden Künsten professionell künstlerisch aktiv sein und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

04. Die Vorhaben im Rahmen der Produktionsförderung müssen überwiegend in Deutschland realisiert und präsentiert werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

05. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.

Fristen und Antragstellung

06. Anträge sind bis zum 02.05.2024 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.

07. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständig auszufüllende Online-Formular.

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

  • einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen Nr. 13 bis 18 dieser Regularien
  • eine 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und der bisherigen künstlerischen Tätigkeit als pdf-Dokument
  • eine 3-seitige ausführliche Projektbeschreibung als pdf-Dokument
  • Internetlinks zur Selbstdarstellung
  • Nachweise über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen (in Form eines Bewilligungsbescheids) und bare Eigenmittel (in Form eines Kontoauszugs) als ggf. zusammengefügtes pdf-Dokument (siehe Nr. 15)

08. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 07) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

09. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.

10. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

11. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 01.08.2024 und dem 31.07.2025. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt vollständig durchgeführt werden.

12. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums einzureichen. Bei überjährigen Projektvorhaben besteht entsprechend der ANBest-P (6.1) die Pflicht einen Zwischenverwendungsnachweis bis spätestens 30.01. des Folgejahres einzureichen.

Kosten- und Finanzierungsplan

13. Der Fonds fördert im Rahmen der Produktionsförderung Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von mindestens 15.000 Euro und bis zu maximal 50.000 Euro.

14. Voraussetzung für die Produktionsförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.

15. Eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (von Ländern und/oder Kommunen) in Höhe von mindestens 50% der Antragssumme beim Fonds muss zur Antragstellung nachweislich gesichert sein.*

16. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen dürfen in der Regel 30% der Antragssumme nicht überschreiten.

17. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

18. Für vorgesehene Honorare sind Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.**

Ausschlusskriterien / Bedingungen

19. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

20. Ein Vorhaben kann nur in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriumsentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.

21. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben beantragen.

22. Nicht gefördert werden in der Produktionsförderung: Theater- und Produktionshäuser, Festivals, Wiederaufnahmen und Überarbeitungen / Anpassungen von bereits aufgeführten oder vorangegangenen Produktionen ähnlichen Inhalts.

23. Künstler*innen/-gruppen, die eine Konzeptionsförderung des Fonds Darstellende Künste erhalten haben, können erst dann einen Antrag auf Produktionsförderung stellen, wenn der die Konzeption abschließende Verwendungsnachweis vollständig beim Fonds Darstellende Künste eingereicht wurde.

24. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, den Musikfonds, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance Netz (NPN).

Diese Regularien gelten ab 15.12.2023. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 15. Dezember 2023

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen und Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.

** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.100 Euro im Monat / 715 Euro in der Woche / 140 Euro am Tag / 310 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag 360 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.