Regularien GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich (Antragsfrist: 01.03.2024)

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung mit dem Programm GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich neue Projektvorhaben, die an der Schnittstelle von Freier Darstellender Kunst und Kultureller Bildung in einem Bündnis aus drei Projektpartner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft entstehen. Ziel des Förderprogramms ist es, jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und sie in ihrer eigenen kreativen Ausdrucksform zu bestärken.

02.
Befördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene, künstlerische (sowohl hybride, als auch analoge und digitale) Vorhaben sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, die insbesondere von sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen betroffen sind, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung. Grundsätzlich sind die Projekte für alle Kinder und Jugendlichen offen. Die Mehrheit der Bündnispartner*innen und das beantragte Projekt sollten lokal verortet sein.

03.
Antragsteller*innen und alle weiteren Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (Bsp.: e.V, GmbH, Stiftungen) oder als GbR organisiert sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein.

04.
Eine Antragstellung ist nur in einem Bündnis von mindestens 3 Partner*innen möglich, die ihre jeweiligen fachlichen Eigenleistungen in das Vorhaben einbringen. Die Eigenleistungen der Bündnispartner*innen werden schriftlich in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten.


05. Das Bündnis sollte sich wie folgt aufstellen:

Schaubild zur Erläuterung des Bündnisses, dass gemeinschaftlich einen Antrag stellen kann. Es braucht drei Bündnispartner*innen: 1. antragstellende Künstler*innen bzw. künstlerisch tätige Zusammenschlüsse, 2. Schulen, Kitas, soziokulturelle Zentren o.Ä., 3. Kommunen, Gemeinden, lokale Betriebe o.Ä. Für alle 3 Bündnispartner*innen werden die notwendigen Eigenleistungen und Schwerpunktexpertisen dargestellt.

06. Die antragstellenden juristischen Organisationen müssen ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen von GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich müssen in Deutschland realisiert werden.

07. Die geplanten Vorhaben müssen zusätzlich, außerschulisch und für die Teilnehmer*innen freiwillig sein. Schulunterricht sowie bereits vor der Förderung bestehende oder bereits anderweitig geförderte Angebote sind nicht förderfähig. Die Projekte müssen vom Regelunterricht abgrenzbar sein. Eine Einbindung des Projektes in den Ganztag ist in Abgrenzung zum Schulunterricht möglich. (siehe dazu Merkblatt zur Abgrenzung vom Schulunterricht und Hortbetrieb für Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 -2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)

Fristen und Antragstellung

08. Anträge sind zum 01.03.2024 bis 23:59 Uhr einzureichen. (Frühestmöglicher Projektbeginn zum 01.06.2024).

09. Die Förderung wird zur Antragsfrist am 01.03.2024 für den nachfolgenden Arbeitszeitraum als Vollfinanzierung vergeben: Für Laborvorhaben mit einer Mindestantragssumme von 5.000 € - Maximalantragssumme von 20.000 € inklusive 7% Verwaltungspauschale und einer maximalen Laufzeit (Arbeitszeitraum) von 3 Monaten.

10. Die Antragstellung muss über das entsprechende Online-Formular unter https://kumasta3.buendnisse-fu... erfolgen. Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

(a) eine Kooperationsvereinbarung der Bündnispartner*innen. Dafür ist verpflichtend die Vorlage des Fonds Darstellende Künste zu nutzen und ggf. anzupassen.
(b)
eine Kalkulation, verpflichtend in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster zu verwenden und entsprechend der Bestimmungen der Punkte 16 bis 19 dieser Regularien auszufüllen.

11. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 10) bis zum Ablauf der Antragsfrist in die Datenbank Kumasta geladen und der vollständige Antrag abgeschickt wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Über die Auswahl der geförderten Projekte entscheidet eine unabhängige Fachjury. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

12.
Auszahlungen können erst nach Abschluss eines Projektfördervertrages erfolgen. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden. Der Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen fristgerecht postalisch einzureichen. Die abgerufenen Mittel müssen innerhalb von 6 Wochen verausgabt werden.

13.
Im Falle einer Förderung endet für alle Projekte der Bewilligungszeitraum spätestens zum 31.12.2024.

14. Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Letztzuwendungsempfänger sowie seine Bündnispartner*innen zur Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes und partizipiert an entsprechenden Präventionsmaßnahmen. Dafür muss der*die Letztzuwendungsempfänger*in die Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis aller Honorarkräfte und Ehrenamtlichen dem Fonds Darstellende Künste e.V. gegenüber dokumentieren.

15. Der Verwendungsnachweis muss für jedes Projekt in der Regel spätestens 1 Monat nach Ende der beantragten Laufzeit eingereicht werden, spätestens aber zum 31.12.2024. Das genaue, letztmögliche Abgabedatum entnehmen Sie bitte Ihrem Projektfördervertrag.

Ausgaben

16. Der Fonds Darstellende Künste fördert im Rahmen von GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich zur Antragsfrist 01.03.2024 Vorhaben an der Schnittstelle der Freien Darstellenden Künste und der Kulturellen Bildung in Höhe von mindestens 5.000 bis maximal 20.000 Euro (siehe Punkt 9).

17. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF) und der aktuellen Richtlinie zur Förderung von außerschulischen Projekten, insbesondere der Kulturellen Bildung, für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung siehe Förderrichtlinie (2023 – 2027). Investitionen für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen sind ab einem Wert von 800€ netto inventarisierungspflichtig. Nach Abschluss des geförderten Projekts muss die weitere Verwendung der Anschaffungen mit dem Fonds Darstellende Künste abgestimmt werden.

18. Da es sich um eine Vollfinanzierung handelt, ist eine zusätzliche (Ko)Finanzierung ausgeschlossen.

19. Orientierungen für Honorarsätze und Pauschalen sind in der verpflichtend zu nutzenden Musterkalkulation zu finden.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

20. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.

21. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung von weiteren Förderinstitutionen, die Gelder des Bundes verausgaben, aus.

Diese Regularien gelten ab 01.01.2024 und basieren auf den Fördergrundsätzen des BMBF, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für das Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, den 20.12.2023

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

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