Regularien Konzeptionsförderung (Antragsfrist 05.02.2024)

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Konzeptionsförderung befördert mehrjährige konzeptionelle Vorhaben, die eine thematische oder ästhetische Verstetigung in mehreren Produktionen beinhalten. Die Vorhaben und Produktionen können aus allen Bereichen der Darstellenden Künste kommen und müssen auf einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren (2024, 2025, 2026) angelegt sein.

02. Antragsteller*innen müssen langjährig im Bereich der professionellen frei produzierenden Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus bzw. genreübergreifend) tätig sein und Erfahrung mit regelmäßiger Produktions- und Gastspieltätigkeit in mindestens zwei Bundesländern besitzen. Die Gesamtkonzeption und deren Realisierung müssen von einer*m Künstler*in oder einem künstlerischen Team verantwortet und maßgeblich getragen werden

03. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

04. Alle eingeschlossenen Produktionen müssen einschließlich der Premiere mit mindestens fünf Aufführungen in Deutschland realisiert werden; künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

05. Antragsteller*innen müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.

Fristen und Antragstellung

06. Die Antragstellung muss auf dem entsprechenden Online-Formular unter https://onlineantrag.fonds-daku.de/start bis zum 05.02.2024 (Antragsfrist) erfolgen. Ein vollständiger Antrag umfasst:

  • eine ausführliche Konzeptionsbeschreibung (inkl. einer ausführlichen Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und der bisherigen künstlerischen Produktionen sowie der ausführlichen Beschreibung aller 3 Projekt-/Jahresvorhaben. Dabei kann es sich entweder um drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und ein strategisch-organisatorisches Vorhaben handeln.)
  • die notwendigen Kofinanzierungsbewilligungen (siehe Punkt 16 und 17),
  • bei Angabe von baren Eigenmitteln einen Eigenmittelnachweis (Kontoauszug) sowie
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste auf der Homepage zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen der Punkte 12 bis 21 dieser Regularien.

07. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (siehe Punkt 06) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt wurden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

08. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.

09. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist jeweils der jährliche Abschluss eines Projektfördervertrags über ein Vorhaben oder eine Produktion. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage eines aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplans für das auf das Jahr bezogene Vorhaben bzw. die entsprechende Produktion.

10. Im Falle einer Förderung lauten die Bewilligungszeiträume wie folgt:

2024: vsl. 01.04.2024 bis 31.12.2024

2025: 01.01.2025 bis 31.12.2025

2026: 01.01.2026 bis 15.10.2026

11. Drei vollständige Verwendungsnachweise für die jeweiligen Bewilligungszeiträume sind zu den folgenden Fristen einzureichen:

Für das Jahr 2024: 28.02.2025

Für das Jahr 2025: 28.02.2026

Für das Jahr 2026: 15.11.2026

Kosten- und Finanzierungsplan

12. Voraussetzung einer Konzeptionsförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans des dreijährigen Konzeptionsvorhabens.

13. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss neben der Finanzgesamtplanung die Kalkulation der einzelnen Vorhaben oder Produktionen (in Jahren) umfassen.

14. Der Fonds fördert in der Konzeptionsförderung drei aufeinanderfolgende Jahre mit mindestens 150.000 € und maximal 240.000 € insgesamt.

15. Dabei liegt die mögliche beim Fonds Darstellende Künste zu beantragende Fördersumme in jedem einzelnen dieser drei Jahre zwischen mindestens 50.000 € und maximal 80.000 €.

16. Eine Kofinanzierung von mind. 75% der Gesamtantragssumme beim Fonds muss durch bereits zur Antragstellung bewilligte öffentliche Förderung(en) aufgebracht werden.*

17. In den ersten beiden Förderjahren (2024 und 2025) muss dabei eine Kofinanzierungssumme von mind. 75% der Antragssumme beim Fonds auch im jeweiligen Förderjahr durch bewilligte öffentliche Förderung(en) sichergestellt sein.*

18. Über Anträge ohne ausreichend gesicherte Finanzierung (siehe Punkt 16 und 17) bis zum 01.02.2024 kann in der jährlichen Kuratoriumssitzung zur Konzeptionsförderung nicht entschieden werden.

19. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Für eine Produktion kann ein Kosten- und Finanzierungsplan bis zu sieben unmittelbar auf die Premiere folgende Aufführungen einschließen.

20. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

21. Für vorgesehene Honorare sind Honoraruntergrenzen-Empfehlungen für die Freien Darstellenden Künste verbindlich einzuhalten.**

Ausschlusskriterien / Bedingungen

22. Nicht gefördert werden in der Konzeptionsförderung: Theater- und Produktionshäuser, Festivals, Wiederaufnahmen und Überarbeitungen / Anpassungen von bereits aufgeführten oder vorangegangenen Produktionen ähnlichen Inhalts.

23. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Vorhaben oder Produktionen oder Teile davon vor der Förderentscheidung durch das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste bereits begonnen haben, d.h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

24. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, den Fonds Soziokultur, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Tanzpakt, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN).

25. Künstler*innen/-gruppen ist der Erhalt einer Konzeptionsförderung nur alle 5 Jahre möglich. Antragstellungen sind daher nur Künstler*innen möglich, die seit dem Jahr 2019 nicht zum Kreis der Förderempfänger*innen im Programm der Konzeptionsförderung des Fonds Darstellende Künste gehörten.

26. Die Förderung ist an das zugrundeliegende inhaltliche und zeitliche Konzept gebunden; bei Abweichungen muss das Kuratorium erneut gehört werden, ggf. kann eine Förderung vorzeitig beendet werden. Die Voraussetzungen zur Erfüllung des Förderzwecks müssen über den gesamten Zeitraum sowohl organisatorisch, strukturell wie auch finanziell gegeben sein.

27. Ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis über das erste bzw. zweite Vorhaben und/oder Produktionen der Konzeptionsförderung ist die Voraussetzung für die folgenden Förderungen.

28. Künstler*innen/-gruppen, die eine Konzeptionsförderung des Fonds Darstellende Künste erhalten, können während der Laufzeit des geförderten Vorhabens bis zur Abgabe des vollständigen und die Konzeption abschließenden Verwendungsnachweis keine Produktionsförderung des Fonds beantragen.

Diese Regularien gelten ab 11. Dezember 2023. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 11. Dezember 2023

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen oder Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.

** Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland für 1.) Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK): 3.100 Euro im Monat / 715 Euro in der Woche / 140 Euro am Tag / 310 Euro pro Aufführung. Für 2.) Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist: 3.600 Euro im Monat / 830 Euro in der Woche / 165 Euro am Tag 360 Euro pro Aufführung. Der Fonds Darstellende Künste empfiehlt zudem eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Initiative der Basishonorare für selbstständige Kreative von ver.di.