Regularien (Antragsfristen: 10.07.2023, 01.12.2023)

Produktionsförderung

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Produktionsförderung zielt auf die Erarbeitung neuer bundesweit bemerkenswerter Produktionsvorhaben von langjährig professionell, frei produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der Darstellenden Künste.

02. Befördert werden künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse zur Erarbeitung und Präsentation von Produktionen. Premieren und zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

03. Antragstellende müssen seit mindestens zwei Jahren in den Freien Darstellenden Künsten professionell künstlerisch aktiv sein und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.

04. Die Vorhaben im Rahmen der Produktionsförderung müssen überwiegend in Deutschland realisiert und präsentiert werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

05. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.

Fristen und Antragstellung

06. Anträge sind

  • in der ersten Antragsrunde bis zum 10.07.2023
  • in der zweiten Antragsrunde bis zum 01.12.2023

bis jeweils um 23:59 Uhr online einzureichen.

07. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende vollständig auszufüllende Online-Formular unter https://onlineantrag.fonds-daku.de/benutzer/anmelden

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

(a) einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster und entsprechend der Bestimmungen Nr. 12 bis 17 dieser Regularien

(b) eine 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innen/-gruppe und der bisherigen künstlerischen Tätigkeit als pdf-Dokument

(c) eine 3-seitige ausführliche Projektbeschreibung als pdf-Dokument

(d) Internetlinks zur Selbstdarstellung

(e) Nachweise über sämtliche bewilligte Kofinanzierungen (in Form eines Bewilligungsbescheids) als ggf. zusammengefügtes pdf-Dokument (siehe Nr. 13)

08. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Nr. 07) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

09. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

10. Im Falle einer Förderung muss das Vorhaben zwischen dem (voraussichtlich)

  • 01.10.2023 und spätestens bis zum 30.06.2024 durchgeführt werden bei Vorhaben, die mit der Antragsfrist zum 10.07.2023 eingereicht wurden.
  • 01.03.2024 und spätestens bis zum 30.09.2024 durchgeführt werden bei Vorhaben, die mit der Antragsfrist zum 01.12.2023 eingereicht wurden.

11. Vollständige Verwendungsnachweise sind

  • in der ersten Antragsrunde innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung des jeweiligen Vorhabens einzureichen.
  • in der zweiten Antragsrunde innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung des jeweiligen Vorhabens, spätestens jedoch bis 15.11.2024 einzureichen.

Kosten- und Finanzierungsplan

12. Der Fonds fördert im Rahmen der Produktionsförderung Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von mindestens 10.000 Euro und bis zu maximal 50.000 Euro.

13. Voraussetzung für die Produktionsförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.

14. Eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln in Höhe von mindestens 50 Prozent der Antragssumme beim Fonds muss zur Antragstellung nachweislich gesichert sein.*

15. Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Evtl. anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Investitionskosten für Technik, Präsentation und sonstige Anschaffungen dürfen in der Regel nicht mehr als 30 Prozent der Antragssumme überschreiten.

16. Nicht zuwendungsfähig ist die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben ausgeschlossen.

17. Vorgesehene Honorare sollen sich sinngemäß an den empfohlenen Höhen für Mindesthonorare für freie Theater orientieren.**

Ausschlusskriterien / Bedingungen

18. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

19. Ein Vorhaben kann nur in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriumsentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.

20. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben beantragen.

21. Eine Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste schließt eine Kofinanzierung des beantragten Vorhabens durch eine weitere Förderinstitution, die Gelder des Bundes vergibt, aus. Das betrifft unter anderem die Kulturstiftung des Bundes, den Hauptstadtkulturfonds, die Bundeszentrale für politische Bildung, den Fonds Soziokultur, den Tanzpakt, den Musikfonds, in der Regel das Goethe-Institut und Koproduktionsförderungen durch das Nationale Performance-Netz (NPN).

Diese Regularien gelten ab 28.09.2023. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 28. September 2023

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen und Ländern in unmittelbarer oder mittelbarer Form.

** Empfehlung des Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. für eine Honoraruntergrenze für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland: 3.100 Euro im Monat für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 3.600 Euro im Monat für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist.