Regularien REF (Antragsfrist: 01.08.2023)

Rechercheförderung

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Rechercheförderung richtet sich an professionell produzierende Künstler*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste. Die personenbezogene stipendienartige Förderung befördert ergebnisoffene künstlerische Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Produktionsvorhaben sowie Vorhaben, die der künstlerischen Qualifizierung dienen.

02. Die stipendienartige Förderung in Höhe von 7.500 € wird personengebunden an eine Einzelperson für den Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten, die im Zeitraum vom 01.11.2023 – 31.04.2024 liegen, vergeben.

03. Antragsteller*innen müssen in den Jahren 2019 – 2023 nachweislich in künstlerischer Verantwortung oder maßgeblicher künstlerischer Beteiligung in mindestens drei mit öffentlichen Mitteln geförderten sowie bundesländerübergreifenden bzw. transnationalen Produktionen der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben (siehe Nr. 07).

05. Die antragstellenden natürlichen Personen müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen der Rechercheförderung müssen überwiegend in Deutschland realisiert werden, künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

Fristen und Antragstellung

06. Anträge sind zum 01.08.2023 bis 23:59 Uhr einzureichen.

07. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende vollständig auszufüllende Online-Formular unter https://onlineantrag.fonds-daku.de/benutzer/anmelden

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus:

(a) eine 2-seitige ausführliche Vorstellung der Person und der bisherigen künstlerischen Tätigkeit als pdf-Dokument

(b) eine 3-seitige, alle wesentlichen Aspekte des Recherchevorhabens umfassende Beschreibung als pdf-Dokument

(c) Internetlinks zur Selbstdarstellung

(d) Nachweise künstlerischer Verantwortung oder maßgeblicher künstlerischer Beteiligung in mindestens drei mit öffentlichen Mitteln* geförderten Produktionen in den Freien Darstellenden Künsten in den Jahren 2019 – 2023, wovon entweder

1. alle drei Produktionen in mehr als einem Bundesland gezeigt und/oder produziert wurden.

ODER

2. zwei Produktionen in mehr als einem Bundesland gezeigt und/oder produziert wurden und eine Produktion transnational produziert und/oder präsentiert wurde.

ODER

3. eine Produktion in mehr als einem Bundesland gezeigt und/oder produziert wurde und zwei Produktionen transnational produziert und/oder präsentiert wurden.

Die entsprechenden Produktionen müssen nachweislich zu einem Abschluss, bspw. in Form einer Premiere, gekommen sein. Die Nachweise sind als zusammengefügtes pdf-Dokument einzureichen.

08. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Nr. 07) bis zum Ablauf der Antragsfrist in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und der vollständige Antrag abgeschickt wurde. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

09. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Zum Erhalt der Förderung ist ein Projektkonto zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

10. Auszahlungen erfolgen nach Abschluss eines Projektfördervertrages. Der monatliche Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen im Online-Portal einzureichen. Auszahlungen erfolgen in drei aufeinanderfolgenden Monaten in Höhe von je 2.500 € pro Monat.

11. Im Falle einer Förderung endet der Projektzeitraum spätestens am 31.04.2024.

12. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens einen Monat nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen.

Kosten- und Finanzierungsplan

13. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist fester Bestandteil des Online-Formulars zur Antragstellung. Ein zusätzlicher Kosten- und Finanzierungsplan ist nicht einzureichen.

14. Der Fonds fördert Recherchevorhaben in Höhe von 7.500 Euro. Die Mittel dienen ausschließlich der Honorarzahlung an die antragstellende Person.

15. Eine Kofinanzierung mit weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

16. Gruppenanträge sind nicht zulässig.

17. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.

18. Ein Vorhaben kann nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriumsentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.

19. Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben einreichen.

Diese Regularien gelten ab 16.05.2023. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 16. Mai 2023

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung

* Als öffentliche Mittel gelten in diesem Programm Fördergelder aus deutschen Kommunen, Ländern oder dem Bund in unmittelbarer oder mittelbarer Form.