Förderungen 2024
Bereits in den nächsten Tagen wird der Fonds die Ausschreibung der Konzeptionsförderung, des ersten Förderprogramms, für das Förderjahr 2024 ff. veröffentlichen und voraussichtlich noch im Januar zwei weitere Förderprogramme mit unten folgenden Fristen und Konditionen ausschreiben können. Die genauen Regularien zu den jeweiligen Ausschreibungen aller kommenden Förderprogramme finden Sie in Kürze online.
Konzeptionsförderung
Antragsfrist: 05. Februar 2024
Antragssumme: 150.000 € - 240.000 € (Gesamtantragsumme über 3 Jahre); davon je Jahr 50.000 – 80.000 € Antragssumme.
Bewilligungszeitraum: vsl. 15. April 2024 bis 15. Oktober 2026
Voraussetzung: vorhandene Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) von mind. 75% der Gesamtantragssumme beim Fonds sowie in den Förderjahren 2024 und 2025 vorhandene Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) von mind. 75% der Antragssumme beim Fonds für das jeweilige Förderjahr.
Insbesondere international und bundesweit langjährig erfolgreich arbeitende Freie Gruppen, Ensembles und künstlerische Kollaborationen benötigen längerfristige Unterstützung. Mit der mehrjährigen Förderung ermöglicht der Fonds neben Neuproduktionen Zeit und Raum zur Akquise weiterer Koproduzent*innen, zusätzlichen Finanzierungsquellen sowie der Erschließung neuer Publika.
Produktionsförderung
Antragsfristen: vsl. Anfang März, Anfang Mai sowie im September 2024
Antragssumme: 15.000 € bis 50.000 €
Bewilligungszeitraum: vsl. 01. Mai 2024 bis 31. Juli 2025
Voraussetzung: vorhandene Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme beim Fonds.
Die Produktionsförderung ermöglicht neue bundesweit bemerkenswerte Produktionsvorhaben von langjährig professionell, frei produzierenden darstellenden Künstler*innen/-gruppen aller Sparten und Genres der Darstellenden Künste.
Wiederaufnahmeförderung
Antragsfrist: vsl. Anfang April 2024
Bewilligungszeitraum: vsl. 01. Juli 2024 und dem 31. Juli 2025
Voraussetzungen: vorhandene Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme beim Fonds; die zur Wiederaufnahme angedachte Produktion wurde durch eine Förderung des Fonds Darstellende Künste ermöglicht
Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen und bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen.
Alle Ausschreibungen erfolgen unter dem Vorbehalt des entsprechenden Haushaltsbeschluss bezüglich der Mittel zur Förderung und deren Bewilligung durch die BKM, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.