GLOBAL VILLAGE PROJECTS

Ein Programm für Darstellende Künste in ländlichen Räumen

Mit GLOBAL VILLAGE PROJETCS werden im Sommer 2023 künstlerische Produktionsvorhaben in ländlichen Räumen befördert, die sich mit globalen Fragestellungen und deren lokalen Symptomen unter dem jeweiligen örtlichen Blick auseinandersetzen.

GLOBAL VILLAGE PROJECTS richtet sich gezielt an Akteur*innen der Freien Darstellenden Künste in ländlichen Räumen, die in konkreten künstlerischen Projekten insbesondere die Verbindung von globalen Themen wie z.B. Klima, Migration, Krieg und Trauma, Rechtsruck oder Digitalisierung mit örtlichen Erfahrungen und Gegebenheiten in den Blick nehmen.

Der ländliche und kleinstädtische Raum ist seit jeher auch Ort für künstlerische Experimente und überraschende Innovationen. Schon lange finden Freie Darstellende Künstler*innen hier ihr Publikum, nutzen und/oder kreieren besondere Frei- und Zwischenräume vor Ort und tragen so zu einer vielfältigen, differenzierten Theaterlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland bei.

Was wird gefördert?

Das Programm GLOBAL VILLAGE PROJECTS des Fonds Darstellende Künste fördert künstlerische Produktionsvorhaben aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste, die sich in ländlichen Räumen thematisch u.a. mit globalen Fragestellungen wie beispielsweise Klima, Migration, Krieg und Trauma, Rechtsruck oder Digitalisierung unter dem jeweiligen örtlichen Blick und ggf. den lokalen Symptomen auseinandersetzen.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind künstlerische Einrichtungen, Ensembles oder Künstler*innen(-gruppen) aus ländlichen Räumen und Kleinstädten (bis 20.000 Einwohner*innen) sowie in besonderen Fällen bereits bestehende Kooperationszusammenschlüsse mit Künstler*innen aus ländlichen Räumen.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragssumme beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €.

Kofinanzierungen aus weiteren Mitteln in Höhe von mind. 25% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist(en):

Der mögliche Produktionszeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am 30.09.2023. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis zu zwei Monate nach Ende des jeweiligen Vorhabens, spätestens aber zum 15.10.2023 einzureichen.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs.

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Die Mitglieder der Jury werden hier in Kürze bekannt gegeben.