Konzeptionsförderung

Die Konzeptionsförderung unterstützt bundesweit und international langjährig erfolgreich arbeitende Freie Gruppen, Ensembles und künstlerische Kollaborationen in der Fortentwicklung konzeptioneller Strategien über längere Zeiträume und abseits der regulären Produktionsprozesse. Mit dem bereits 2010 etablierten und stetig weiterentwickelten dreijährigen Förderprogramm ermöglicht der Fonds Darstellende Künste diesen herausragenden Gruppen neben der Realisierung mehrerer Neuproduktionen auch Zeit und Raum zur Akquise weiterer Koproduzent*innen, zusätzlicher Finanzierungsquellen sowie neuer Publika.

Was wird gefördert?

Befördert werden mehrjährige Konzeptionen, die eine thematische oder ästhetische Verstetigung beinhalten und dabei entweder (mindestens) drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen und ein strategisch-organisatorisches Vorhaben beinhalten. Die Vorhaben und Produktionen müssen auf einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren (2024, 2025, 2026) angelegt sein. Alle eingeschlossenen Produktionen der Konzeptionsförderung müssen einschließlich der Premiere mit mindestens fünf Aufführungen in Deutschland realisiert werden.

Wer kann sich bewerben?

Langjährig bundesweit herausragend professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragssumme beim Fonds für den gesamten dreijährigen Förderzeitraumbeträgt mindestens 150.000 € und maximal 240.000 €. Dabei liegt die mögliche beim Fonds Darstellende Künste zu beantragende Fördersumme für jedes einzelne dieser drei Jahre zwischen mindestens 50.000 € und maximal 80.000 €.

Eine Kofinanzierung von mind. 75% der Gesamtantragssumme beim Fonds muss durch bereits zur Antragstellung bewilligte öffentliche Förderung(en) (Länder und/oder Kommunen) aufgebracht werden. In den ersten beiden Förderjahren (2024 und 2025) muss dabei eine Kofinanzierungssumme von mind. 75% der Antragssumme beim Fonds auch im jeweiligen Förderjahr durch bewilligte öffentliche Förderung(en) sichergestellt sein.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist:

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage (voraussichtlich Anfang April 2024) und endet am 15.10.2026.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Im Verlauf des Antragszeitraums wird es mehrere digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben.

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Über die Vergabe der mehrjährigen Konzeptionsförderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.

The call for applications is subject to the corresponding budget decision regarding funding and its approval by the BKM, the Federal Government Commissioner for Culture and the Media.