Produktionsförderung

Um aus Ideen Wirklichkeit werden zu lassen, gilt es, den gesamten Entstehungsprozess künstlerischer Arbeit zu fördern: von Recherchen und konzeptionellen Überlegungen über Versuche technischer wie ästhetischer Realisierungen und Probephasen bis zur Aufführung und deren Nachbereitung.

Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

Was wird gefördert?

Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

Wer kann beantragen?

professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die nicht überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sind

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.

Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist(en):

Voraussichtliche weitere Antragsfristen:

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 02.05.2024 eingereicht werden, am 31.07.2025.

Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs und das Förderglossar. Im Verlauf jedes Antragszeitraums wird es mehrere digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben (siehe Termine).

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Die Jury im Programm der Produktionsförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.