Produktionsförderung

Die im Jahr 2023 ausgeschriebenen neuen Förderprogramme des Fonds Darstellenden Künste konzentrieren sich auf die Felder Recherche, Produktion und Vernetzung und ermöglichen so zahlreiche Vorhaben für Einzelkünstler*innen, Künstler*innengruppen und Strukturen aller Sparten und Genres in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten.

Die Produktionsförderung schließt dabei in aktualisierter Form an vorherige erfolgreiche Förderprogramme des Fonds an und unterstützt frei produzierende Künstler*innen in der Realisierung bundesweit bemerkenswerter künstlerischer Produktionsvorhaben.

Ziel des Programms ist es, Künstler*innen zu ermöglichen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

Was wird gefördert?

Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

Wer kann beantragen?

langjährig (mind. 2 Jahre) professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die nicht überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sind

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragssumme beträgt mindestens 10.000 € und maximal 50.000 €.

Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist(en):

Eine weitere Antragsrunde mit Frist voraussichtlich im Dezember 2023 ist in Planung.

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am 30.06.2024. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Im Verlauf jedes Antragszeitraums wird es mehrere digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben (siehe Termine).

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Die Jury im Programm der Produktionsförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.