Produktionsförderung
Um aus Ideen Wirklichkeit werden zu lassen, gilt es, den gesamten Entstehungsprozess künstlerischer Arbeit zu fördern: von Recherchen und konzeptionellen Überlegungen über Versuche technischer wie ästhetischer Realisierungen und Probephasen bis zur Aufführung und deren Nachbereitung.
Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.
Was wird gefördert?
Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.
Wer kann beantragen?
professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 10. Februar 2025
- 02. Mai 2025
- 15. September 2025
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 02.05.2025 eingereicht werden, am 31.08.2026.
Vollständige Verwendungsnachweise sind bis zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, spätestens aber bis zum 31.10.2026 einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs und das Förderglossar. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um eine individuelle Beratung zu vereinbaren.
Formulare
Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Jury
Die Jury im Programm der Produktionsförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.