Wiederaufnahmeförderung
Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.
Was wird gefördert?
Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.
Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.
Wer kann sich bewerben?
Langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Antragssumme beim Fonds beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Regularien
Die Regularien bilden die Grundlage für die formale Vollständigkeit des Antrags und beinhalten neben Informationen zu Antragsvoraussetzungen, formalen Ausschlusskriterien und zum Kosten- und Finanzierungsplan auch eine Liste der einzureichenden Unterlagen. Sie sollten vor der Antragstellung aufmerksam gelesen werden. Eine Nichtbeachtung der in den Regularien formulierten Kriterien kann dazu führen, dass ein Antrag aus formalen Gründen abgelehnt und nicht an die Jury weitergeleitet wird.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 12. Oktober 2026
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage (voraussichtlich 15.05.2026) und endet bei Vorhaben, die zur Antragsfrist am 12.10.2026 eingereicht werden, am 30.09.2027.
Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Ende des Bewilligungszeitraums bzw. spätestens bis zum 31.10.2027 einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.
Formulare
Für die jeweils einzureichenden Kosten- und Finanzierungspläne stellt der Fonds Darstellende Künste Vorlagen zur Verfügung, die für die Antragstellung verbindlich zu nutzen sind. Diese und weitere wichtige Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Jury
Über die Vergabe der Wiederaufnahmeförderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.