Wiederaufnahmeförderung

Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.

Was wird gefördert?

Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.

Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), #TakeHeart | Prozessförderung, Konzeptionsförderung.

Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

Wer kann sich bewerben?

Langjährig (seit mind. 2 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.

Wie viel kann beantragt werden?

Die Antragssumme beim Fonds beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist(en):

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage (voraussichtlich Ende November 2024) und endet am 31.08.2025.

Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des jeweiligen Vorhabens einzureichen. Bei überjährigen Projektvorhaben besteht entsprechend der ANBest-P (6.1) die Pflicht einen Zwischenverwendungsnachweis bis spätestens 30.01. des Folgejahres einzureichen.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Im Verlauf des Antragszeitraums wird es mehrere digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben (siehe Termine).

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Über die Vergabe der Wiederaufnahmeförderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.