Regularien (Antragsfrist: 15.04.2024)

Residenzförderung

Grundsätzliches zur Antragstellung

01. Die Residenzförderung richtet sich an frei professionell produzierende darstellende Künstler*innengruppen und projektbezogene Zusammenschlüsse von Künstler*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste, die in Verbindung mit einem Produktionshaus des flausen+bundesnetzwerks stehen.

02. Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherche, künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem unter Punkt 07 aufgelisteten Residenzort stattfinden.

03. Die Förderung für das Gesamtvorhaben in Höhe von 9.000 € wird für den Zeitraum von ein bis max. drei aufeinanderfolgenden Monaten, die im Zeitraum vom 15.05.2024 – 15.09.2024 liegen, vergeben und ist ausschließlich für Personalkosten vorgesehen.

04. Antragsteller*innen müssen in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben und ihren Sitz bzw. Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

05. Die Vorhaben im Rahmen der Residenzförderung müssen in Deutschland realisiert werden. Künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.

06. Antragstellende müssen in der Lage sein, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zu gewährleisten sowie die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen.

07. Die Spielstätten aus dem flausen+bundesnetzwerk, deren Residenzbescheinigung zum Antrag berechtigt, sind folgende:

  • Ein Ding der Möglichkeit (Salderatzen)
  • E-WERK (Freiburg Breisgau)
  • FITZ Zentrum für Figurentheater (Stuttgart)
  • Freies Werkstatt Theater (Köln)
  • Jahrmarkttheater (Altenmedingen)
  • Libken Denk- und Produktionsort (Gerswalde)
  • LOFFT – DAS THEATER (Leipzig)
  • META Theater (Moosach)
  • OFF Bühne Komplex (Chemnitz)
  • Orangerie Theater (Köln)
  • Schaubude (Berlin)
  • Schaubühne Lindenfels (Leipzig)
  • schloss bröllin (Fahrenwalde)
  • Schwere Reiter (München)
  • Sensemble Theater (Augsburg)
  • Societaetstheater (Dresden)
  • Sprechwerk Off Bühne (Hamburg)
  • TanzLabor ROXY (Ulm)
  • Theater Combinale (Lübeck)
  • Theater im Ballsaal (Bonn)
  • Theater in der Kurve (Neustadt/Weinstrasse)
  • Theater neben dem Turm (Marburg)
  • Theaterwerkstatt Pilkentafel (Flensburg)
  • theater wrede+ (Oldenburg)
  • TOR 6 Theaterhaus / Theaterlabor (Bielefeld)
  • Unser Theater (Schwabhausen)
  • Villa Wigman (Dresden)
  • Volksbühne am Kaulenberg (Halle/Saale)
  • WIESE eG (Hamburg)

Fristen und Antragstellung

08. Anträge sind bis zum 15.04.2024 (Antragsfrist) um 23:59 Uhr online einzureichen.

09. Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende, vollständige auszufüllende Online-Formular.

Ein vollständiger Antrag umfasst darüber hinaus

  • einen Kosten- und Finanzierungsplan in dem vom Fonds Darstellende Künste zur Verfügung gestellten Muster als Excel Datei und entsprechend der Bestimmungen Nr. 15 bis 19 dieser Regularien 
  • eine bis zu 2-seitige ausführliche Vorstellung der Künstler*innengruppe und der bisherigen künstlerischen und/oder kuratorischen Tätigkeit als pdf-Dokument
  • eine bis zu 2-seitige, alle wesentlichen Aspekte des Residenzvorhabens umfassende Beschreibung als pdf-Dokument
  • einen Nachweis über eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Produktion aus dem Zeitraum der Jahre 2021 bis 2024 (in Form eines Zuwendungsbescheids, einer Programmpublikation mit Förderer-Logo oder ähnlichem) als pdf-Dokument
  • Internetlinks zur Selbstdarstellung
  • eine Bescheinigung der jeweiligen Spielstätte bzw. des flausen+bundesnetzwerks über die Gewährung einer Residenz im beantragten Zeitraum.

10. Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn alle Unterlagen (vgl. Punkt 09) bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist (15.04.2024) bis spätestens 23:59 Uhr in die Datenbank des Fonds Darstellende Künste geladen und abgeschickt werden. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

11. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein Projektfördervertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ (ANBest-P) werden Bestandteil des Projektfördervertrags.

12. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen auf Grundlage eines aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans nach Abschluss eines Fördervertrages. Zudem ist ein Projektkonto zum Erhalt der Förderung zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.

13. Im Falle einer Förderung erstreckt sich der Bewilligungszeitraum zwischen dem (voraussichtlich) 15.05.2024 und dem 15.09.2024. In diesem Zeitraum muss das beantragte Vorhaben bzw. der beantragte Projektabschnitt vollständig durchgeführt werden.

14. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens ein Monat nach Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums einzureichen.

Kosten- und Finanzierungsplan

15. Der Fonds fördert im Rahmen der Residenzförderung Vorhaben im Bereich der Freien Darstellenden Künste in Höhe von 9.000 Euro.

16. Voraussetzung für die Residenzförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans.

17. Förderfähig sind ausschließlich Personalaufwendungen der im Antrag namentlich benannten Projektbeteiligten entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).

18. Nicht zuwendungsfähig ist die nach §15 UStG abziehbare Umsatzsteuer. Ebenso sind laufende nicht projektbezogene Personalausgaben ausgeschlossen.

19. Eine Kofinanzierung mit weiteren Mitteln ist ausgeschlossen.

Ausschlusskriterien / Bedingungen

20. Anträge von Einzelkünstler*innen sind nicht zulässig.

21. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat, d. h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.

22. Ein Vorhaben kann jeweils nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein bereits abgelehnter Antrag darf nicht noch einmal eingereicht werden.

23. Antragstellende können je Förderjahr nur ein Vorhaben im Programm der Residenzförderung einreichen. Künstler*innen können nur in einem geförderten Residenzprojekt je Förderjahr mitwirken.

Diese Regularien gelten ab 15.12.2023. Änderungen sind vorbehalten.

Berlin, 15.12.2023

Fonds Darstellende Künste e.V.

Vorstand und Geschäftsführung