Netzwerkförderung
Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, stärkt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog. Mit der Netzwerkförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste kooperative Projektvorhaben zwischen den vielgestaltigen Strukturen und Akteur*innen in den Freien Darstellenden Künsten.
Ziel des Programms ist es, den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen.
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.
Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele oder anderweitiges künstlerisches Rahmenprogramm.
Wer kann sich bewerben?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind und die für das beantragte Vorhaben mit mindestens einer anderen ebenfalls als juristischen Person organisierten Institution aus den Freien Darstellenden Künsten kooperieren, die in einem anderen Bundesland ihren Sitz hat.
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.
Wieviel kann beantragt werden?
15.000 € - 50.000 €
Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land und/oder Kommune) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme beim Fonds sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 31. März 2025
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am 31.07.2026. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes, spätestens aber bis zum 30.09.2026 einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien . Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.
Formulare
Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Jury
Die Jury im Programm der Netzwerkförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.