Netzwerkförderung
Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, heißt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog zu stärken. Mit der Netzwerkförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste Kooperationsvorhaben zwischen den vielgestaltigen Akteur*innen und Strukturen in den Freien Darstellenden Künsten.
Ziel des Programms ist es, den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen.
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.
Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele oder anderweitiges künstlerisches Rahmenprogramm.
Wer kann sich bewerben?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind und die für das beantragte Vorhaben mit mindestens einer anderen ebenfalls als juristischen Person organisierten Institution aus den Freien Darstellenden Künsten kooperieren, die in einem anderen Bundesland ihren Sitz hat.
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.
Wieviel kann beantragt werden?
15.000 € - 50.000 €
Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land und/oder Kommune) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme beim Fonds sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Antragstellung und Förderfristen
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 17. Juli 2023
- 15. April 2024
- 05. September 2024
Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben beginnt mit der positiven Förderzusage und endet am 30.09.2025. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens bis zum 31.10.2025 einzureichen.
Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien . Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Im Verlauf jedes Antragszeitraums wird es digitale Info-Veranstaltungen zum Programm geben (siehe Termine).
Formulare
Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Kuratorium & Kuratoriumsentscheidung
Die Jury im Programm der Netzwerkförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.
Die Kuratoriumsentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Oktober 2024.