Residenzförderung

Synergien schaffen und Partnerschaften stiften: Mit der Ermöglichung von Residenzen an im gesamten Bundesgebiet verorteten Produktionshäusern und Festivals der Freien Darstellenden Künste intensiviert der Fonds die Zusammenarbeit von Künstler*innen und künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten und Festivals der verschiedenen Sparten und Genres. Im Mittelpunkt stehen das künstlerische Experiment und die ergebnisoffene künstlerische Recherche bzw. die praktische Untersuchung von Konzepten.

Was wird gefördert?

Befördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der unten genannten Residenzorte stattfinden. Der individuelle Durchführungszeitraum innerhalb des Bewilligungszeitraums ist dabei flexibel gestaltbar.

Wer kann sich bewerben?

Professionell frei produzierende Künstler*innengruppen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künste mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die in den vergangenen 3 Jahren (2023/2024/2025) bereits mind. einmal öffentliche Förderung für ein Produktionsvorhaben der Freien Darstellenden Künste erhalten haben sowie eine Residenzbescheinigung eines der Mitgliedshäuser/-festivals der u.g. spartenübergreifenden Netzwerke (Bündnis internationaler Produktionshäuser, flukks+, Netzwerk Freier Theater, FREISCHWIMMEN, FestivalFriends) vorweisen können, das seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Jeder dieser möglichen Residenzorte kann max. zwei Residenzbescheinigungen ausstellen.

Wie viel kann beantragt werden?

5.000 € - 10.000 € für einen flexiblen Durchführungszeitraum. Mind. 80% der Fördersumme sind dabei ausschließlich für Honorare für Künstler*innen und weitere an der Künstler*innen-Residenz aktiv beteiligte Personen vorgesehen. Max. 20% der Bewilligungssumme können für durch die Residenz entstehende Sachkosten verwendet werden, wie etwa auch (Probe-/Bühnen-)Raummieten bei den die Residenz ermöglichenden Produktionshäusern/Festivals oder Reisekosten.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist:

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben in der Residenzförderung beginnt mit der positiven Förderzusage (vsl. Mitte Mai 2026) und endet am 15.11.2026. Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Projekts, spätestens aber bis zum 15.12.2026 einzureichen.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor einer Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.   

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Die Jury im Programm der Residenzförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.