Residenzförderung

Synergien schaffen und Partnerschaften stiften: Mit der Ermöglichung von Residenzen an Produktionshäusern des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks und des Netzwerks Freier Theater (NFT) intensiviert der Fonds die Zusammenarbeit von künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten – in städtischen wie auch ländlich geprägten Gebieten. Im Mittelpunkt stehen das künstlerische Experiment und die praktische Untersuchung von Konzepten.

Was wird gefördert?

Befördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der unten genannten Residenzorte stattfinden.

Wer kann sich bewerben?

Professionell frei produzierende Künstler*innengruppen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künste mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben und eine Residenzbescheinigung eines der Produktionshäuser des Bündnisses internationaler Produktionshäuser, des flausen+bundesnetzwerks oder des Netzwerks Freier Theater vorweisen können:

Bündnis internationaler Produktionshäuser:

flausen+bundesnetzwerk:

Netzwerk Freier Theater:

Wie viel kann beantragt werden?

9.000 € für den Zeitraum von einem bis max. drei aufeinanderfolgenden Monaten. Die Förderung ist ausschließlich für Personalkosten vorgesehen.

Antragstellung und Förderfristen

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

Antragsfrist:

Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben in der Residenzförderung beginnt mit der positiven Förderzusage (vsl. Ende April 2025) und endet am 31.08.2025. Vollständige Verwendungsnachweise sind innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Projekts, spätestens aber bis zum 30.09.2025 einzureichen.

Für alle weiteren Informationen lesen Sie bitte vor einer Antragstellung, bzw. auch vor einer telefonischen Beratung durch die Geschäftsstelle des Fonds Darstellende Künste, die Regularien. Weitere Hilfestellungen bieten die FAQs. Wir bemühen uns, die Antragstellung barrierearm und zugänglich zu gestalten. Wenden Sie sich an beratung@fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.   

Formulare

Alle wichtigen Unterlagen stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

Jury

Die Jury im Programm der Residenzförderung setzt sich aus Mitgliedern des Kuratoriums des Fonds zusammen. Eine Übersicht über die Kuratoriumsmitglieder finden Sie hier.